Änderung des Stärkeverhältnisses der im Stadtrat vertretenen Fraktionen und Wählergruppen während der Wahlzeit; - Austritt von Herrn Stadtrat Stefan Link aus der GRÜNE-Stadtratsfraktion - Beitritt zur Wählergruppe der Kommunalen Initiative (KI) - Neuberechung und Verteilung der Sitze in den Ausschüssen des Stadtrates


Daten angezeigt aus Sitzung:  17. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 02.12.2013

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 17. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 02.12.2013 ö Beschließend 8pl/17/8/13

.Beschluss:

1. Die Schreiben von Herrn Stadtrat Stefan Link vom 25.11.2013 und vom 26.11.2013 (Anlage 4), mit dem der Austritt aus der GRÜNE-Stadtratsfraktion und der Beitritt zur Kommunalen Initiative erklärt wurde und die E-Mail von Herrn Stadtrat Johannes Büttner vom 26.11.2013 sowie die Mitteilung vom 25.11.2013 (Anlage 5), werden zur Kenntnis genommen.

2. Es wird festgestellt, dass sich das Stärkeverhältnis der im Stadtrat vertretenen Fraktionen und Wählergruppen aufgrund des Fraktionsaustritts aus der GRÜNE-Stadtratsfraktion und des Beitritts zur Wählergruppe der Kommunalen Initiative von Herrn Stadtrat Stefan Link wie folgt geändert hat:

Fraktion / Wählergruppe
Anzahl der Sitze
Christlich-Soziale Union (CSU)
17
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
15
Bündnis 90/Die Grünen (GRÜNE)
4
Unabhängige Bürger Vertretung (UBV)
3
Freie Demokratische Partei (FDP)
3
Kommunale Initiative (KI)
2

3. Bei der Sitzverteilung in den Ausschüssen wird berücksichtigt, dass die FDP- und UBV-Stadtratsfraktion zu Beginn der Wahlzeit des Stadtrates eine zulässige Ausschussgemeinschaft gem. Art. 33 Abs. 1 Satz 5 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) i. V. m. § 6 Abs. 3 Satz 4 der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Aschaffenburg (GeschO) für Ausschüsse mit weniger als 16 Sitzen gebildet haben.

4. Die Ausschusssitze in den nach § 6 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg i. V. m. Art. 32, Art. 88 Abs. 2 und Art. 103 Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) gebildeten Ausschüssen werden nach Art. 33 Abs. 1 GO i. V. m. § 6 Abs. 3 GeschO unter Anwendung des d’Hondtschen Verfahrens (Art. 35 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz, GLKrWG) entsprechend dem Stärkeverhältnis der im Stadtrat vertretenen Fraktionen, Parteien, Wählergruppen und gebildeten Ausschussgemeinschaften wie folgt verteilt:

4.1 Ausschüsse mit 16 Ausschussmitgliedern (ohne Vorsitzenden)
a) Hauptsenat
b) Planungs- und Verkehrssenat
c) Umwelt- und Verwaltungssenat
d) Kultur- und Schulsenat
e) Sportsenat
f) Stadthallensenat
g) Werksenat

CSU
7 Ausschusssitze
SPD
6 Ausschusssitze
GRÜNE
1 Ausschusssitz
UBV
1 Ausschusssitz
FDP
1 Ausschusssitz

4.2 Ausschuss mit 8 Ausschussmitgliedern (ohne Vorsitzenden)
Wirtschaftsförderungsausschuss

CSU
4 Ausschusssitze
SPD
3 Ausschusssitze
UBV/FDP
(Ausschussgemeinschaft)
1 Ausschusssitz

4.3 Ausschuss mit 7 Ausschussmitgliedern einschließlich Vorsitzenden
Rechnungsprüfungsausschuss
CSU
3 Ausschusssitze
SPD
3 Ausschusssitze
UBV/FDP
(Ausschussgemeinschaft)
1 Ausschusssitz

4.4 Es wird festgestellt, dass sich die Sitzverteilung in den Ausschüssen mit sechs, fünf, vier, drei und zwei Mitgliedern (ohne Vorsitzenden) dagegen nicht geändert hat.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 38, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.03.2015 17:06 Uhr