Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 11 Wohneinheiten und Tiefgarage auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Röderweg xx durch xxx, Aschaffenburg
Daten angezeigt aus Sitzung:
9. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 04.12.2013
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Bauantrag, eingegangen am 27.09.2013, beantragt Frau xxx, Aschaffenburg, die bauaufsichtliche Genehmigung zum Neubau eines Wohnhauses mit 11 Wohneinheiten auf dem Baugrundstück, Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Röderweg 18 in Aschaffenburg.
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 11 Wohnungen zwischen 92 und 131 m². Die nach der Stellplatzsatzung notwendigen Stellplätze werden in einer Tiefgarage mit 19 Einstellplätzen errichtet. Mit dem Bauvorhaben wird eine bisherige Baulücke im Bereich des Röderweges/Kneippstraße/Beckerstraße bebaut. Mit dem Bauvorhaben wird ein Wohngebäude mit 3 Geschossen und einem zusätzlichen Pult-/Staffeldachgeschoss als baurechtlich 4. Vollgeschoss gebaut.
Nach der planungsrechtlichen Stellungnahme des Stadtplanungsamtes vom 02.10.2013 liegt das Bauvorhaben nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht dem Gebietstyp „Allgemeines Wohngebiet“, so dass das Bauvorhaben seiner Nutzungsart nach allgemein zulässig ist.
In bauordnungsrechtlicher Hinsicht ist das Bauvorhaben unter der Voraussetzung, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und
–stellen beachtet werden, genehmigungsfähig.
Unter den genannten Voraussetzungen wird dem Umwelt- und Verwaltungssenat die Zustimmung zur Erteilung der Baugenehmigung vorgeschlagen.
.Beschluss:
Frau xxx, Aschaffenburg, wird die bauaufsichtliche Genehmigung zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 11 Wohneinheiten und einer Tiefgarage mit 19 Stellplätzen auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Röderweg xx
in Aschaffenburg, entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen unter der Voraussetzung erteilt, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 31.03.2015 17:10 Uhr