Am 1.1.2012 trat das Bundeskinderschutzgesetz in Kraft. Ziel des Gesetzes ist es, Kinder besser vor Übergriffen zu schützen.
Um dieses Ziel zu erreichen wurde die Schweigepflicht verschiedener Berufsgruppen gelockert und alle Bürger aufgefordert, Gefährdungen von Kindern dem Jugendamt zu melden. Das Jugendamt muss diese Gefährdungsmeldungen sorgfältig prüfen und – je nach Ergebnis – entweder den Eltern Hilfe und Unterstützung anbieten oder – schlimmstenfalls – das Kind in Obhut nehmen, also in einer Schutzstelle oder Pflegefamilie unterbringen.
Dieses Vorgehen ist eine gesetzliche Verpflichtung, die Zahl der Inobhutnahmen kann deshalb nicht direkt beeinflusst werden.
Deshalb sind vorbeugende Maßnahmen wichtig, damit eine Inobhutnahme durch frühzeitige Hilfen vermieden wird.
Die vorbeugenden Maßnahmen sind auch im Gesetz vorgesehen unter dem Stichwort „Frühe Hilfen“, für die es auch Zuschüsse aus Bundesmitteln gibt. Das Jugendamt ist sehr aktiv.
Die Stelle für koordinierenden Kinderschutz –Netzwerk frühe Hilfen (Koki) arbeitet im regionalen Netzwerk mit und baut ergänzend noch ein innerstädtisches Netz auf. Das Kinderschutzkonzept steht kurz vor der Fertigstellung und wird dann von den Mitarbeiterinnen Uta Morhard und Claudia Hühne im Jugendhilfeausschuss vorgestellt.
Die Familienbildung wird ausgebaut. Verantwortlich dafür ist Miriam Ludwig, die vor Kurzem für diese Aufgabe eingestellt wurde. Sie ist auch zuständig für die Unterstützung der Familienstützpunkte, die bedarfsgerechte, wohnortnahe Angebote für Familien machen.
Der Sozialdienst Katholischer Frauen (SKF) setzt im Auftrag des Jugendamtes das Elternbesuchsprogramm „Hallo Baby“ um und übernimmt zusätzlich die Suche, Ausbildung und Vermittlung von Familienpaten. Etwa die Hälfte der Kosten wird von der Bau- und Immobilienverwaltung Manfred Fäth übernommen.
Zusätzlich wird die Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern personell ausgebaut, um die Wartezeiten zu verkürzen. Träger der Beratungsstelle ist die Caritas, der diese Aufgabe von der Stadt übertragen wurde.
Die Vorbeugung gegen Kindswohlfefährdung ist eine gemeinsame gesellschaftliche Aufgabe, die nur in guter Kooperation aller Beteiligten gelingen kann.
Das Jugendamt hat die Aufgabe, den Prozess zu steuern und voranzutreiben.