Anordnung eines Verkehrsverbots für Kfz mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t in der Schillerstraße im Abschnitt zwischen den Einmündungen Dyroff- und Glattbacher Straße


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 18.02.2014

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 1. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 18.02.2014 ö Beschließend 1pvs/1/1/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Seit Jahren werden aus den Reihen des Stadtrates Forderungen erhoben, die Schillerstraße für den LKW-Durchgangsverkehr zu sperren. Unabhängig von der Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit scheiterte ein solches Vorhaben bislang an fehlenden adäquaten Ausweichstrecken.  Mit Schließung des östlichen Teilstücks der Ringstraße steht seit Mitte dieses Jahres eine solche durchgehende Verkehrsverbindung von der Hanauer Straße/B 8 bis zur Schönbornstraße/B 26 und darüber hinaus weiterführend zu den Autobahn­Anschlussstellen Aschaffenburg und Aschaffenburg-Ost zur Verfügung. Von Goldbach kommend wird der Verkehr in Richtung Ring geleitet.

Auf Antrag der Stadt Aschaffenburg hat inzwischen auch die Regierung von Unterfranken diesen Straßenzug der Ringstraße als Bedarfsumleitung zwischen den Autobahn-Anschlussstellen festgesetzt. Damit ist die Schillerstraße nicht mehr Bestandteil einer Bedarfsumleitung bei einer möglichen Sperrung der Autobahn.

Die Eröffnung der Ringstraße haben die Stadtratsfraktionen von CSU und SPD sowie die Kommunale Initiative zum Anlass genommen, erneut ein Durchfahrtsverbot für LKW in der Schillerstraße zu beantragen.
Ein solches Verbot ist durch die Aufstellung des entsprechenden Verkehrszeichens 253
StVO anzuordnen.

Bereits in einem Schreiben vom 14.05.2012 hat die Regierung von Unterfranken zu der Frage einer rechtmäßigen Verwendung des Zeichens 253 StVO zur Verhinderung von Durchgangsverkehren Stellung genommen. Demnach dürfen verkehrsrechtliche Maßnahmen - insbesondere Verkehrsverbote als einschneidendste Eingriffe in den Verkehr nur dort erlassen  werden, wo ein Einschreiten der Straßenverkehrsbehörden auf Grund der örtlichen Umstände,
d. h. einer besonderen Gefahrenlage, zwingend geboten ist. Dabei ist ein strenger Prüfungsmaßstab anzulegen. Ein LKW-Durchfahrtsverbot zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm kann nur dann ergehen, wenn die vorhandene Bebauung einer Verkehrslärmbelastung ausgesetzt ist, die das zumutbare Maß übersteigt. Einen gewichtigen Anhaltspunkt für die Grenze der zumutbaren Belastung bildet die Lärmgrenze der Lärmschutzrichtlinien - StV 2007.

Danach kommen straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen in der Regel nur dann in Betracht, wenn der vom Straßenverkehr herrührende Beurteilungspegel am Immissionsort die geltenden Richtwerte überschreitet. Um dies zu beurteilen, wurde eine fachtechnische Stellungnahme "Immissionsschutz" durch das städtische Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz erstellt. Laut dieser Stellungnahme bestehen am Immissionsort Schillerstraße 28 a (zwischen den Einmündungen Glattbacher Straße und Dyroffstraße) mit LKW-Verkehren Beurteilungspegel  tagsüber von 70,3 dB(A) und nachts von 62,7 dB (A).

Ohne LKW-Verkehre wird dieser Beurteilungspegel tagsüber um 2,9 dB (A), nachts um 3,4 dB (A) gesenkt. Die in den Lärmschutzrichtlinien StV 2007 genannten Richtwerte für Wohngebiete von tagsüber 70 dB (A) und nachts 60 dB (A) werden gemäß dieser fachtechnischen Stellungnahme derzeit überschritten. Durch die Anordnung eines Durchfahrtsverbotes für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t reduzieren sich die Beurteilungspegel aufgerundet tagsüber um 3 dB (A) und nachts um 4 dB (A). Die Forderung der Lärmschutzrichtlinien StV, hier Ziffer 2.3, wonach durch straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen der Beurteilungspegel unter den Richtwert abgesenkt, mindestens jedoch eine Pegelminderung um aufgerundet 3 dB (A) bewirkt werden soll, ist damit erfüllt.

Auch nach einem LKW-Durchfahrtsverbot muss die Möglichkeit  vorhanden sein, den nördlichen Teil des Landkreises Aschaffenburg vom Stadtgebiet aus mit dem LKW zu erreichen. Diese Möglichkeit besteht weiterhin über den westlichen Teil der Schillerstraße. Auch wenn nach dem Beschlussvorschlag das Verkehrsverbot für den östlichen Teil der Schillerstraße angeordnet  wird und der Ziel- und Quellverkehr in das Gebiet des Kahlgrundes über die westliche Schillerstraße  abgewickelt wird, wird in der Gesamtschau auch im westlichen Teil der Schillerstraße der Gesamt-LKW-Verkehr um den deutlich größeren Anteil des Durchfahrtsverkehrs abnehmen. Ein ausnahmsloses LKW­ Durchfahrtsverbot in dem Abschnitt zwischen Glattbacher Straße und Dyroffstraße wirkt sich mittelbar auch auf den Abschnitt zwischen Hanauer Straße/B8/Ebertbrücke und Dyroffstraße aus, da durch die Sperrung im weiteren Verlauf ein Befahren dieses Abschnittes für Durchgangsverkehre nicht mehr sinnvoll ist.

Durch die Aufstellung von Hinweisen in ausreichend bemessener Zahl auf sämtlichen
Zufahrten in Richtung des Verkehrsverbotes soll sicher gestellt werden, dass die vom
Verbot betroffenen Fahrzeugführer sich rechtzeitig auf die Situation einstellen und adäquate Ausweichstrecken befahren können. Diesem Ziel dient auch die Benachrichtigung des Landkreises  Aschaffenburg vom beabsichtigten Verkehrsverbot. LKW-Ziel- und Quellverkehre des Gebietes nördlich von Aschaffenburg können künftig die Autobahn auf direktem Wege nur noch über die Anschlussstelle  Aschaffenburg (ehemals Aschaffenburg­ West) erreichen. Der Weg über die Ringstraße wäre alternativ möglich.

Auf Grund der zurzeit bestehenden Vollsperrung der Ortsverbindungsstraße zwischen der Stadt Aschaffenburg und der Gemeinde Glattbach werden sämtliche Verkehre über die Schillerstraße, Dyroffstraße und Kahlgrundstraße umgeleitet. Es ist daher angezeigt, den Beschluss erst nach Freigabe der Ortsverbindungsstraße für den Verkehr umzusetzen. Eine Einführung des LKW-Durchfahrtsverbotes parallel zur Sperrung der Glattbacher Straße würde dazu führen, dass der Lkw-Zielverkehr nach Glattbach auf ein Lkw-Durchfahrtsverbot geleitet wird und dies damit bei den betroffenen Fahrzeugführern zu Verunsicherung führen würde.

Mit dem LKW-Durchfahrtsverbot in der Schillerstraße im östlichen Abschnitt zwischen Dyroffstraße und Glattbacher Straße sind Ausweichverkehre über die Gemeinde Glattbach nicht auszuschließen. Das Straßennetz der Gemeinde Glattbach ist allerdings weder topographisch noch von seinen Abmessungen her in der Lage, LKW-Verkehre aufzunehmen. Sämtliche Straßen führen zudem durch Wohngebiete. Die Gemeinde Glattbach kritisiert daher auch das angekündigte LKW-Durchfahrtsverbot und erwägt selbst Verbotsstrecken einzuführen.

In einem gemeinsamen Informationsgespräch zwischen Stadtverwaltung und Gemeinde Glattbach wurde erörtert, Verkehrszählungen als Kennzeichenverfolgung durchzuführen. Um die Verkehre sachgerecht zu erfassen, werden drei Zählungen durchgeführt:

1.        eine Zählung vor Freigabe der Ortsverbindungsstraße,
2.        eine Zählung nach Freigabe der Ortsverbindungsstraße vor Inkrafttreten des LKW-Durchfahrtsverbots,
3.        eine Kontrollzählung nach Umsetzung des LKW-Durchfahrtsverbots.

Damit werden auch mögliche Schleichverkehre im Quartier nördlich der Schillerstraße erfasst.

Ziel der Untersuchung ist es herauszufinden, wie der Schwerverkehr derzeit von der Autobahn Anschlussstelle Aschaffenburg /Ost nach Johannesberg fährt. Außerdem soll ermittelt werden, wie hoch der LKW-Ziel- und Quellverkehr in der Gemeinde Glattbach und in den Aschaffenburger Wohngebieten nördlich der Schillerstraße zwischen Dyroffstraße und Glattbacher Straße ist.

ln ihrem Antrag vom 30.05.2013 hatte die CSU-Stadtratsfraktion zusätzlich zum LKW­ Durchfahrtsverbot auch ein Verbot für Gefahrguttransporte gefordert. Hierzu ist auszuführen, dass auf Grund des technischen Fortschrittes kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern heute in aller Regel so beschaffen sind, dass behördliche Genehmigungen für diese Transporte nicht mehr erforderlich werden. Werden im Einzelfall noch Fahrzeuge eingesetzt, deren Beschaffenheit diese Kriterien nicht erfüllen, so ist durch die zuständige Behörde der Fahrtweg zu bestimmen. Unabhängig davon, dass solche Fahrzeuge ohnehin bereits unter das Verkehrsverbot für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t fallen würden, wird darauf geachtet, dass bei einer erforderlichen Fahrtwegbestimmung die Schillerstraße nicht einbezogen wird.

.Beschluss: 1

1. ln der Schillerstraße wird für den Abschnitt zwischen den Einmündungen Dyroffstraße und Glattbacher Straße durch Aufstellung des Zeichens 253 StVO ein ausnahmsloses Verbot für Kraftfahrzeuge  mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t einschl. ihrer Anhänger und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftfahrzeuge und Kraftomnibusse, angeordnet.

2. Auf den Zufahrtsstraßen insbesondere aus Richtung Goldbach und von den Autobahnanschlussstellen ist in Richtung der Verbotsstrecke durch Aufstellung entsprechender  Zeichen bereits in ausreichendem Abstand vor dem Beginn der Verbotsstrecke auf das angeordnete Verbot hinzuweisen (u. a. Ebertbrücke, Kreuzung Neue Glattbacher Straße).

3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Landkreis Aschaffenburg unverzüglich von dem unter
Ziffer 1 gefassten Beschluss zu unterrichten.

4. Der unter Ziffer 1 gefasste Beschluss ist innerhalb von zwei Wochen nach Freigabe der derzeit gesperrten Ortsverbindungsstraße von Aschaffenburg nach Glattbach umzusetzen.

5. Sollte durch das Verbot eine Zunahme von Kfz mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t in dem Wohngebiet Dahlemstraße / Aschaffstraße / Kinzigstraße festzustellen sein, wird die Verwaltung beauftragt, geeignete Maßnahmen zur Vermeidung zu ergreifen und dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 17, Dagegen: 0

.Beschluss: 2

Herr Stadtrat Bernhard Appelmann teilt mit, dass landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge vom Durchfahrtsverbot der Schillerstraße ausgenommen werden müssen, da diese nicht auf die neue Ringstraße ausweichen dürfen, da diese in Teilen eine Kraftfahrstraße ist. Die Verwaltung erklärt, dass für diese Problemlage nach einer Lösung gesucht wird.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.04.2015 08:06 Uhr