Lärmaktionsplan Haupteisenbahnstrecken - Abschluss des Verfahrens für den Bereich Aschaffenburg


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 09.04.2014

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 4. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 09.04.2014 ö Beschließend 3uvs/4/3/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Wie bereits mehrfach im Stadtrat berichtet, erstellte die Regierung von Unterfranken einen Lärmaktionsplan für die das Stadtgebiet in Ost-West-Richtung querenden Haupteisenbahnstrecken der Bahn. Lärmaktionspläne der Regierungen bedürfen hierbei gemäß Art. 8 a Abs. Satz 4 des Bayerischen Immissionsschutzgesetz des Einvernehmens der betroffenen Gemeinden.

Mit Stadtratsbeschluss vom 17.06.2013 wurde durch die Stadt Aschaffenburg das Einvernehmen zu dem vorgelegten Lärmaktionsplanentwurf nicht erteilt, dies wurde der Regierung von Unterfranken mit Schreiben vom 26.06.2013 mitgeteilt. Gründe hierfür waren u.a. die fehlende Verbindlichkeit der beschriebenen Maßnahmen und Umsetzungszeitpunkte.

Beiliegende Antwort der Regierung von Unterfranken vom 05.03.2014 wird dem Stadtrat hiermit bekanntgegeben. Aufgrund des verweigerten Einvernehmens kann der Entwurf des Lärmaktionsplans nicht in Kraft treten, das Verfahren der Lärmaktionsplanung ist jedoch abgeschlossen. Negative Konsequenzen sind daraus nicht zu erwarten, da im Entwurf des Lärmaktionsplans auch keine Lärmschutzmaßnahmen oder Umsetzungszeitpunkte festgelegt wurden.

.Beschluss:

Die Regierung von Unterfranken hat das Verfahren der Lärmaktionsplanung Schiene für den Bereich der Stadt Aschaffenburg ohne verbindlichen Lärmaktionsplan abgeschlossen. Das beiliegende Schreiben der Regierung von Unterfranken vom 05.03.2014 (Anlage 1) wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.04.2015 08:28 Uhr