In den letzten Jahren nimmt bundesweit die Zahl der Kinder und Jugendlichen zu, die nicht schwimmen können. Damit entfällt für die Betroffenen zum einen eine wichtige Möglichkeit sich sportlich zu betätigen, zum anderen aber sind sie vermehrt Opfer teilweise tödlicher Badeunfälle. Die Verbesserung der Schwimmfähigkeit unter Kindern und Jugendlichen ist daher ein gesellschaftliches Anliegen, auch in der Stadt Aschaffenburg.
Weiterhin wird von Sportvereinen beklagt, dass Trainings- und Wettkampfmöglichkeiten im Bereich Schwimmen nicht in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen.
Mit Anträgen der SPD-Stadtratsfraktion vom 07.01.2013, der Stadtratsfraktion der Grünen vom 06.02.2013 sowie der CSU-Stadtratsfraktion vom 02.03.2013, 03.10.2013 und 23.10.2013 wurde beantragt die Aspekte des Schwimmens in Aschaffenburg umfassend zu untersuchen, Konzepte zur Verbesserung der Schwimmfähigkeit von Kindern und Jugendlichen zu finden, die Möglichkeiten für die Ausübung des Schwimmsports, insbesondere in den städt. Lehrschwimmbecken, zu verbessern und eine Konzeption zur Gesamtentwicklung der Bäder zu erstellen.
Mit Beschluss des Stadtrates vom 15.04.2013 wurde aufgrund dieser Anträge die Verwaltung beauftragt, als einer der ersten Schritte, die Schwimmbadbedarfe in Aschaffenburg zu ermitteln bzw. die im Sportentwicklungsplan vom Oktober 2009 ermittelten Schwimmbadbedarfe zu aktualisieren.
Der Auftrag zur Feststellung bzw. Aktualisierung der Schwimmbadbedarfe wurde im Mai 2013 dem bereits mit der Sportentwicklungsplanung für die Stadt Aschaffenburg beauftragten Institut für Sportwissenschaft und Sport Universität Erlangen-Nürnberg erteilt. Das Gutachten „Aktualisierung der Schwimmbadbedarfe für die Stadt Aschaffenburg“ wurde erstellt und ist in der Anlage beigefügt.
Parallel zu der Erstellung des Gutachtens wurde durch die Verwaltung folgendes veranlasst:
Schwimmunterricht bzw. Verbesserung der Schwimmfähigkeit
Veranstaltung am 11.04.2013
Am 11.04.2013 wurde ein Gespräch mit den Sportlehrkräften der Aschaffenburger Schulen, dem Arbeitskreis Sport in Schule und Verein und der Regierung von Unterfranken zum Thema Schwimmunterricht bzw. Verbesserung der Schwimmfähigkeit geführt.
Eines der Ergebnisse dieses Gesprächs war, dass die Sportlehrkräfte den Neubau eines zentralen Lehrschwimmbeckens, als Ersatz für sanierungsbedürftige vorhandene Lehrschwimmbecken, für nicht sinnvoll halten, sondern die Erhaltung und Sanierung der derzeit bestehenden Lehrschwimmbecken für notwendig erachten.
Weiterhin wurde auf die Probleme beim Schwimmunterricht im städt. Hallenbad bei gleichzeitiger Öffnung (1 Schwimmbahn) für die Öffentlichkeit hingewiesen.
Verbesserung der Schwimmfähigkeit von Kindern im Kita- und Grundschulalter
Veranstaltung am 29.01.2014
Am 29.01.2014 wurde ein Gespräch mit den Leitungen der Aschaffenburger Grundschulen, dem Arbeitskreis Sport in Schule und Verein, den Kindertageseinrichtungen, den Schwimmvereinen, dem Bayer. Roten Kreuz und der DLRG geführt. Zu diesem Gespräch waren auch die Stadtratsfraktionen eingeladen. Thema dieses Gesprächs war die Verbesserung der Schwimmfähigkeit von Kindern im Kita- und Grundschulalter.
Durch die TeilnehmerInnen wurden folgende Vorschläge – mindestens 2malige Nennung - gemacht:
Schwimmen in der Grundschule
Gewinnung von Hilfskräften/Eltern für die Unterstützung der Lehrkräfte beim Schwimmunterricht
Zusammenarbeit mit Schwimmvereinen (Sportarbeitsgemeinschaften u.ä)
3. Sportstunde in der 1. Jahrgangsstufe
Wassergewöhnung und Schwimmen im Vorschulalter
Ausbildung von Kräften der Kitas für Wassergewöhnung
Öffnung der Lehrschwimmbecken in den Schulferien
Schwimmen allgemein
Sanierung der Lehrschwimmbecken
Schaffung eines zentralen Lehrschwimmbeckens
Am häufigsten genannt wurden:
? Gewinnung von Hilfskräften/Eltern für die Unterstützung der Lehrkräfte beim Schwimmunterricht
? Zusammenarbeit mit Schwimmvereinen (Sportarbeitsgemeinschaften u.ä)
Modellversuch mit Assistenzkraft im Schwimmunterricht der Schillerschule
Der Schwimmunterricht an Grundschulen soll den SchülerInnen, die noch nicht durch ihre Eltern oder Kurse im Kindergartenalter schwimmen gelernt haben, diese Fähigkeit vermitteln. Nach den für den Schwimmunterricht in Bayern gültigen Richtlinien des Kultusministeriums dürfen sich Kinder, die schwimmen können und solche, die nicht schwimmen können, nicht gemeinsam im Schwimmbecken aufhalten, sofern keine zweite Kraft anwesend ist, die mindestens über das Rettungsschwimmabzeichen in Bronze verfügt. Somit muss entweder die Gruppe der Schwimmer oder Nichtschwimmer außerhalb des Beckens warten, was die zur Verfügung stehende Unterrichtszeit für beide Gruppen stark reduziert, oder die SchülerInnen ohne Schwimmkenntnisse können gar nicht im Schwimmen unterrichtet werden und besuchen eine parallel in der Turnhalle unterrichtete Gruppe.
Im vergangenen Herbst wurde entsprechend dem Beschluss des Kultur- und Schulsenats vom 27.11.2013 ein Modellversuch gestartet. In der Schillerschule ist seit November 2013 in Kooperation mit den Bäderbetrieben eine Assistenzkraft im Schwimmunterricht für die 3. und 4. Jahrgangsstufe im Einsatz, die über jahrelange Erfahrung als Übungsleiterin für Schwimmvereinsmannschaften im Kinder- und Jugendbereich verfügt. Unter der Gesamtaufsicht der Sportlehrkraft unterrichtet die Assistenzkraft die Kinder, die noch nicht schwimmen können, während die Lehrkraft selbst sich den Kindern widmet, die schon schwimmen können.
In den beiden Klassen der 3. Jahrgangsstufe konnten vor Einsatz der Assistenzkraft 11 SchülerInnen nicht schwimmen; diese Zahl konnte mittlerweile auf 4 SchülerInnen verringert werden. Von 7 Nichtschwimmern in der 4. Jahrgangsstufe erlernten inzwischen 4 SchülerInnen das Schwimmen. Weitere Erfolge im Laufe des Schuljahres sind zu erwarten. Den Nachweis über gesicherte Grundkenntnisse im Schwimmen erbringen die entsprechenden SchülerInnen durch das Ablegen des sog. „Seepferdchens“.
Auch künftige Schülerjahrgänge lassen Bedarf für den Einsatz der Assistenzkraft erkennen. So können von den 41 SchülerInnen der jetzigen 2. Jahrgangsstufe 14 noch nicht schwimmen. Daher ist die Verstetigung des Angebotes sinnvoll. Auch an den anderen Grundschulen im Stadtgebiet gibt es Kinder, die beim Eintritt in die 3. Jahrgangsstufe noch nicht schwimmen können. Sofern entsprechende geeignete Assistenzkräfte verfügbar sind, sollten daher alle Grundschulen auf diese Unterstützung zurückgreifen können. Damit würde sichergestellt, dass –nahezu- alle Kinder in der Stadt Aschaffenburg am Ende ihrer Grundschulzeit schwimmen können.
Aufgrund der Handlungsempfehlungen des Gutachtens „Aktualisierung der Schwimmbadbedarfe für die Stadt Aschaffenburg“ des Instituts für Sportwissenschaft und Sport der Universität Erlangen-Nürnberg, der Ergebnisse der Veranstaltungen am 11.04.2013 und 29.01.2014 und des Modellversuchs an der Schillerschule werden folgende Maßnahmen vorgeschlagen:
Die Verwaltung wird beauftragt, die im Gutachten genannten Handlungsempfehlungen, unter Berücksichtigung der in den Veranstaltungen am 11.04.2013 bzw. 29.01.2014 für besonders wichtig erachteten Anregungen und Vorschläge, umzusetzen.
Folgende Maßnahmen sind durch die Verwaltung sofort zu veranlassen:
? 2 Lehrschwimmbecken (Schönbergschule und Gutenberg-/Fröbelschule) werden in den Herbst-, Weihnachts-, Winter- und Osterferien an Werktagen den Vereinen, Gruppen und Kitas für Training, Kurse u.ä zusätzlich zur Verfügung gestellt.
? Der Modellversuch der Schillerschule in Kooperation mit den Bäderbetrieben zur Verbesserung der Schwimmfähigkeit von Grundschulkindern wird weiter fortgesetzt und soweit entsprechende Assistenzkräfte/Hilfskräfte zur Verfügung stehen auf die übrigen Grundschulen ausgeweitet.
? Die Verwaltung wird beauftragt für die Gewinnung von Assistenzkräfte/Hilfskräfte für den Schwimmunterricht an Grundschulen dem Stadtrat einen Vorschlag zu unterbreiten.
Bei einer Erweiterung der Nutzungsmöglichkeiten von 2 Lehrschwimmbecken in den Herbst-, Weihnachts-, Winter- und Osterferien ist mit Mehrkosten von ca. 25.500 € zu rechnen.
Zur Information sind in der Anlage Aufstellungen über die Nutzung der Lehrschwimmbecken durch Schulen und Dritte (Vereine, Gruppen u.ä.), der derzeit anfallenden Kosten für den Betrieb der Lehrschwimmbecken und der voraussichtlichen Kosten für die Öffnung der Lehrschwimmbecken in den Herbst-, Weihnachts-, Winter- und Osterferien beigefügt.