Zu 1.: Bericht über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung
Während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs im Zeitraum vom 10.02.2014 – 14.03.2014 und der Behördenbeteiligung wurden in dreizehn schriftlichen Stellungnahmen Anregungen und Hinweise zum Bebauungsplanentwurf vorgebracht. Zwölf Stellungnahmen stammen von Behörden bzw. Trägern öffentlicher Belange, eine Stellungnahme stammt von Eigentümern von Grundstücken im Bebauungsplangebiet.
Die vorgebrachten Anregungen und Hinweise werden im Bericht der Verwaltung über die öffentliche Auslegung (siehe Anlage) aufgeführt und unter den laufenden Nummern 1.2.1 und 2.2.1 bis 2.2.12 behandelt und erörtert.
Die vorgebrachten inhaltlichen Anregungen (A) und Hinweise (H) beziehen sich vornehmlich auf folgende Themen:
1.2.1 (A): Fläche hinter den Häusern Glattbacher Überfahrt xx als ökologische
Ausgleichsfläche
(H): Pflanzung von Bäumen auf der Ausgleichsfläche
2.2.1 (A): Bahnbetriebliche Einflüsse und Erfordernisse
(H): Versickerung von Oberflächenwasser
(H): Lagerung von Erdaushub und Baumaterialien in Gleisnähe, Pflanzungen in Gleisnähe
(H): Abstand von Gebäuden zu den Bahnanlagen
2.2.2 (A): Kennzeichnung der vorhandenen Altlasten und Umgang mit Altlasten im Zuge
von Nutzungsänderungen oder Bebauungen
(H): Versickerung von Oberflächenwasser
2.2.3 (A): Kennzeichnung der Anbaufreiheit des Nordrings
(H): Beachtung etwaiger Vorgaben aus dem Zuwendungsbescheid zum 1. Bauabschnitt zum Bau der Bahnparallele.
2.2.4 (A): Bahnbetriebliche Einflüsse und Erfordernisse
(H): Beteiligung der DB SIMM GmbH
2.2.5 (H): Telekommunikationsanlagen im Plangebiet
2.2.6 (A): Redaktionelle Änderung und Präzisierung der Formulierung zur Begrenzung von Flächen für den Einzelhandel
(H): Darlegung der Entwicklung aus dem Einzelhandelsentwicklungskonzept der Stadt Aschaffenburg
2.2.7 (A): Redaktionelle Änderung und Präzisierung der Formulierung zur Begrenzung von Flächen für den Einzelhandel
(H): Darlegung, dass die im Bebauungsplanentwurf getroffenen Festsetzungen zu den Verkaufsflächenobergrenzen den Erfordernissen der Raumordnung und insbesondere den Festlegungen 5.3 LEP entsprechen.
2.2.8 (H): Telekommunikationsanlagen im Plangebiet
2.2.9 (A): Zu- und Abfahrt von der Bert-Brecht-Straße auf das Plangebiet
2.2.10 (H): Erfordernis von Kabelneuverlegungen in der Bert-Brecht-Straße im Zuge der Notwendigkeit einer kundeneigenen Trafostation im Sondergebiet
2.2.11 (A): Kennzeichnung der vorhandenen Altlasten und Umgang mit Altlasten im Zuge
von Nutzungsänderungen oder Bebauungen
(H): Versickerung von Oberflächenwasser
2.2.12 (A): Geringfügige Erhöhung der Zahl der Biotopwertpunkte von 52.973 Punkten um 1.155 auf jetzt 54.128 Punkten, die als naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen außerhalb des Bebauungsplangebietes auf der städtischen Sammelausgleichsfläche des „Ökokonto Neurod“ auszugleichen sind, durch geringfügige Vergrößerung der versiegelten Fläche durch Anpassung der südlichen Baulinie an die Geltungsbereichsgrenze des Bebauungsplanes
(H): Umsetzung und Überwachung der erforderlichen naturschutz- und artenschutzrechtlichen Maßnahmen
(H): Regelung zum Umgang mit Ersatzpflanzungen
Gemäß Bericht über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung finden die Anregungen und Hinweise im Abwägungsergebnis teilweise Berücksichtigung (Nr. 1.2.1, 2.2.1, 2.2.2, 2.2.3, 2.2.4, 2.2.6, 2.2.7, 2.2.9, 2.2.11, 2.2.12), teilweise wird ihnen nicht gefolgt (Nr. 1.2.1, 2.2.1, 2.2.2, 2.2.3, 2.2.5, 2.2.6, 2.2.8, 2.2.10, 2.2.11, 2.2.12).
Wesentliche Änderungen oder Ergänzungen des Bebauungsplanentwurfs, die die Grundzüge der Planung berühren, sind nicht erforderlich.
Zu 2.: Satzungsbeschluss
Aus dem Ergebnis der Abwägung der eingegangenen Anregungen und Hinweise von Behörden bzw. Trägern öffentlicher Belange ergibt sich kein Erfordernis für wesentliche, die Grundzüge der Planung berührende Änderungen des öffentlich ausgelegten Bebauungsplanentwurfs vom 28.10.2013.
Der Bebauungsplanentwurf vom 28.04.2014 kann daher als Satzung beschlossen werden. Die dem Bebauungsplan zugehörige Begründung vom 28.04.2014 ist zu billigen.
Zum Zwecke des Satzungsbeschlusses wurden der Bebauungsplanentwurf und die Begründung zum Bebauungsplanentwurf vom 28.04.2014 um die geringfügigen Planänderungen gemäß Abwägungsergebnis ergänzt und endredaktionell bearbeitet.
Da durch die Änderungen des Bebauungsplanentwurfes die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, erfolgte die Einholung der Stellungnahme der von der Änderung betroffenen Öffentlichkeit, d.h. den Eigentümern der Teilfläche der Fl.Nr. xx und Fl.Nrn. xx und xx (Stadt Aschaffenburg).
Der Eigentümer der Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. xx wurde im Rahmen eines eingeschränkten Beteiligungsverfahrens gehört und ist mit den Änderungen einverstanden und hat dies durch eine schriftliche Einverständniserklärung vom 15.05.2014 (Posteingang 22.05.2014) beurkundet.
In den Bebauungsplanentwurf und in die Begründung zum Bebauungsplanentwurf vom 28.04.2014 sind folgende geringfügige Planänderungen gemäß Abwägungsergebnis sowie redaktionelle Ergänzungen und Korrekturen eingearbeitet:
- Geringfügige Vergrößerung des Baufensters des Sondergebiets durch Anpassung der südlichen Baulinie an die Geltungsbereichsgrenze des Bebauungsplans „Südlich Lange Straße – Ost“ (Nr. 18/19).
Damit wird durch Heranrücken einer zukünftigen Bebauung entlang des Nordrings eine zusammenhängende Bauzeile entlang der Geltungsbereichsgrenze geschaffen.
- Im Bebauungsplan werden die Regelungen zu den naturschutzrechtlichen
Ausgleichsflächen folgendermaßen klargestellt und präzisiert:
- Unter II.1 wird die Textpassage „Zudem ist die Anlage und Pflege der Biotopstrukturfläche „Mauereidechsenlebensraum“ auf der Ausgleichsfläche gemäß den textlichen Festsetzungen Nr. II.3 herzustellen“ entfernt, da dies unter II.3 bereits geregelt wird.
- Unter II.2 wird die Textpassage um den Zusatz „….auf den Eingriffsgrundstücken der Sondergebietsfläche…“ präzisiert. Weiterhin erhöht sich durch die geringfügige Vergrößerung der versiegelten Fläche durch Anpassung der südlichen Baulinie die naturschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die auf der städtischen Sammelausgleichsfläche des „Ökokonto Neurod“ auszugleichen sind. Aus diesem Grund wird die Zahl der Biotopwertpunkte von „…52.973 Punkten…“ um 1.155 auf jetzt „…54.128 Punkten…“ geringfügig erhöht.
- Die Hinweise zum Bebauungsplan unter IV werden wie folgt angepasst:
- Unter IV.1 Begrenzung von Flächen für den Einzelhandel werden die Sätze:
„(…)
Es sind folgende Obergrenzen für Verkaufsflächen einzelner Sortimente für das Plangebiet des Bebauungsplanes 18/14 „Südlich Lange Straße – Mitte“ festgesetzt:
(…)
Für das Sondergebiet SO werden dieselben Obergrenzen für Verkaufsflächen vorgeschrieben, mit folgenden Ausnahmen:
(…)“
durch folgende Formulierungen ersetzt:
„(…)
„Es sind folgende Obergrenzen für Verkaufsflächen einzelner Sortimente für das Projektgebiet, welches den Bebauungsplan 18/14 "Südlich Lange Straße - Mitte" und das Sondergebiet SO umfasst, festgesetzt:“
(…)
„Für das Sondergebiet SO gelten zusätzlich folgende Ausnahmen:“
(…)“
- Unter Hinweise IV.7 wird als letzter Satz eingefügt:
„Für die Umsetzung und Überwachung der erforderlichen naturschutz- und artenschutzrechtlichen Maßnahmen im Sondergebiet SO gemäß saP vom 15.11.2013 ist eine ökologische Baubegleitung erforderlich.“
- Nach Hinweise Punkt IV.7 wird ergänzt:
„IV.8 Niederschlagswasser
Es wird empfohlen, aufgrund der Bodenbelastungen und der Bauschuttverfüllungen im Plangebiet das anfallende Niederschlagswasser dem städtischen Kanal zuzuführen.“
- Der bisherige unter Hinweise aufgeführte Punkt IV.8 zur Verwendung der aktuellen Baunutzungsverordnung wird zu IV.9.
- Korrektur, Präzisierung und Ergänzung inhaltlicher Erläuterungen in der Begründung zum Bebauungsplan
- Einzelne Korrekturen von Schreib-, Grammatik- und Bezeichnungsfehlern sowie Präzisierungen in den textlichen Festsetzungen und in der Begründung
Zustimmung zum städtebaulichen Vertrag
Das Inkrafttreten des Bebauungsplans durch Planausfertigung und öffentliche Bekanntmachung soll erst vollzogen werden, wenn die 2. Ergänzung des notariellen städtebaulichen Vertrages vom 24.06.2008 zwischen der Stadt Aschaffenburg und der Fa. Hörnig Wohn- und Industriebaugesellschaft mbH wirksam geworden ist.
Das vertragsgegenständliche Gebiet (d.h. die Baugebiete MK1, MK 2 und MK 3 des Bebauungsplans Nr. 18/14 „Südlich Lange Straße – Mitte“) des bestehenden notariellen städtebaulichen Vertrages vom 24.06.2008 wird um die Teilfläche des Sondergebietes dieses Bebauungsplanes erweitert.
Die insgesamt zulässigen Verkaufsflächen im gesamten Vertragsgebiet bleiben aber gleich.
Darüber hinaus werden in diesem Vertrag Regelungen bezüglich notwendiger Grenzverlegungen getroffen.
Näheres ergibt sich aus der 2. Ergänzung des städtebaulichen Vertrages incl. Anlagen.