Nutzungsänderung von Videothek zu Motorradzubehör-Fachgeschäft auf dem Baugrundstück, Fl.-Nr. xxx und x, Gemarkung Aschaffenburg, Hanauer Str. 76 durch die Firma Andre und Orhan GbR, Aschaffenburg.
Daten angezeigt aus Sitzung:
9. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 08.10.2014
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Bauantrag, eingegangen am 02.09.2014, beantragt die Andre und Orhan GbR, Aschaffenburg, die Genehmigung zur Nutzungsänderung von Videothek zu Motorradzubehör-Fachgeschäft auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx und x, Gemarkung Aschaffenburg, Hanauer Straße 76 in Aschaffenburg.
Im Erdgeschoss des Anwesens Hanauer Straße 76 war bisher ein Videoverleih auf 684 m² Verkaufsfläche tätig. In diese Geschäftsräume soll nunmehr ein Motorradzubehör-Fachgeschäft einziehen. Nach der Betriebsbeschreibung sollen Helme, Motorradbekleidung, Freizeitbekleidung (Bikerstil in robuster Qualität), Gepäcksysteme für Motorräder, Camping- und Reisezubehör, Tuning und Anbauteile, Verschleiß- und Ersatzteile, Pflege und Wartung verkauft werden.
Nach der planungsrechtlichen Stellungnahme des Stadtplanungsamtes vom 04.09.2014 liegt das Bauvorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen Bahnlinie Aschaffenburg Cunibertstraße, Ziegelbergstraße und Hanauer Straße 85, sowie teilweise im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 18/11 „Bahnparallele“. Nach diesen Vorschriften ist die Gebietsart „Gewerbegebiet“ festgesetzt, so dass das Bauvorhaben seiner Art nach zulässig ist.
In weiterer bauordnungsrechtlicher Hinsicht ist das Bauvorhaben unter der Voraussetzung, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden, genehmigungsfähig.
Unter den genannten Voraussetzungen wird dem Umwelt- und Verwaltungssenat die Zustimmung zur Erteilung der Baugenehmigung für diese Nutzungsänderung vorgeschlagen.
.Beschluss:
Der Erteilung der Baugenehmigung an die Andre und Orhan GbR, Aschaffenburg, zur Nutzungsänderung von Videothek zu Motorradzubehör-Fachgeschäft auf dem Baugrundstück, Fl.-Nr. xxx und x, Gemarkung Aschaffenburg, Hanauer Str. 76 in Aschaffenburg, entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen wird unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 01.04.2015 09:17 Uhr