Erweiterung des Autokranbetriebes durch 4 Garagenstellplätze, Nutzungsänderung der Betriebswohnung im 2. Obergeschoss in Bereitschaftsunterkünfte und Erweiterung des Diesellagertanks der bestehenden Betriebstankstelle auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. 500/7, Ahornweg 104, Gemarkung Leider, durch Wolfgang und Bernhard Wissel, Aschaffenburg, BV-Nr. 20150260


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 20.01.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 1. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 20.01.2016 ö Beschließend 2uvs/1/2/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Bauantrag vom xxx, eingegangen bei der Stadt Aschaffenburg am xxx beantragen die xxx Aschaffenburg, die bauaufsichtliche Genehmigung zur Erweiterung des Autokranbetriebes durch 4 Garagenstellplätze für Autokräne, die Nutzungsänderung der Betriebswohnung im 2. OG in 4 Bereitschaftsunterkünfte und die Erweiterung des Diesellagertanks der bestehenden Betriebstankstelle auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx, Gemarkung xxx, Ahornweg xxx in Aschaffenburg.

Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um eine erdgeschossige Garage mit Garagenstellplätzen für Autokräne. Die Betriebswohnung im 2. OG soll in 4 Bereitschaftsunterkünfte umgewandelt werden. Außerdem ist eine Erweiterung des Diesellagertanks der bestehenden Betriebstankstelle vorgesehen. Die neue Garage mit 4 Stellplätzen hat eine Bruttogrundfläche von 406 m² und einen umbauten Raum von 4.723 m³ und eine Höhe von 11,50 m.

Nach der planungsrechtlichen Stellungnahme liegt das Bauvorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 7/2 „Magnolienweg“. Der Bebauungsplan setzt die Gebietsart „Gewerbegebiet“ fest und ist seiner Art nach zulässig.

Die nach der Stellplatzberechnung - entsprechend der städt. Stellplatzsatzung - erforderlichen zusätzlichen 4 Pkw-Stellplätze werden bereits auf dem Baugrundstück nachgewiesen. Ebenso wie die erforderlichen 4 Fahrradabstellplätze.

Auf dem Baugrundstück sind entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes 15 Laubbäume zu pflanzen. Es sind bereits 16 Laubbäume auf dem Baugrundstück vorhanden.

Die südliche Baugrenze wird wegen dem schrägen Grenzverlauf des Baugrundstücks um ca. 7,2 m² überschritten. Der geringfügigen Überschreitung der Baugrenze kann zugestimmt werden. Die im Bebauungsplan festgesetzte GFZ und GRZ werden unterschritten und damit eingehalten.

In weiterer bauordnungsrechtlicher Hinsicht ist das Bauvorhaben unter der Voraussetzung, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und
-stellen beachtet werden, genehmigungsfähig.

Unter den genannten Voraussetzungen wird dem Umwelt- und Verwaltungssenat die Zustimmung zur Erteilung der Baugenehmigung vorgeschlagen.

.Beschluss:

I.
Der Erteilung der Baugenehmigung an die xxx, Aschaffenburg, zur Erweiterung des Autokranbetriebes durch 4 Garagenstellplätze für Autokräne, der Nutzungsänderung der Betriebswohnung im 2. OG in 4 Bereitschaftsunterkünfte und die Erweiterung des Diesellagertanks der bestehenden Betriebstankstelle auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx, Gemarkung xxx, Ahornweg xxx, in Aschaffenburg, wird entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und -stellen beachtet werden.

Befreiung:
Die bestehende Baugrenze darf um 7,2 m² überschritten werden.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.02.2016 08:36 Uhr