Neuordnung der Referate der Stadtverwaltung; Bericht des Oberbürgermeisters


Daten angezeigt aus Sitzung:  13. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 07.11.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 13. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 07.11.2016 ö Beschließend 2PL/13/2/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Gründe für die Neustrukturierung der Referatsgliederung Bis in die 70er Jahre bestanden in Aschaffenburg ein Tiefbaureferat und ein Hochbaureferat. Dem Tiefbaureferat zugeordnet war das Garten-und Friedhofsamt, dem Hochbaureferat das damals noch unselbstständige Stadtplanungsamt in den 80er Jahren wurden beide Referate fusioniert zum Baureferat mit den Ämtern Hochbau, Tiefbau, Gartenbau, Stadtplanung und Bauordnung (damals noch Bauverwaltung und Bauaufsichtsamt).
Ab 2002 wurde der Planungs-und Genehmigungsbereich aus dem Baureferat herausgelöst. Zunächst mit den Ämtern Stadtplanung, Bauaufsicht und Bauverwaltung, nach der Fusion von Bauverwaltung und Bauaufsicht mit den Ämtern Stadtplanung und Bauordnung. Das Baureferat bestand aus dem Bereich Hochbau, Tiefbau und Gartenbau.
Durch personelle Veränderungen ergibt sich die Chance durch Neuordnung der Referatsgliederung auf geänderte Aufgabenschwerpunkte zu reagieren. Gleichzeitig sollte darauf geachtet werden, alltägliche Kooperationsnotwendigkeiten zu unterstützen. Es ist daher empfehlenswert den Tiefbaubereich dem Planungsbereich zu zuordnen. Die in den nächsten Jahren anstehende Neustrukturierung des Verkehrsgeschehens in der Innenstadt wird zu vielen baulichen Veränderungen führen (müssen). Diese Veränderungen sind verkehrsplanerisch zu konzipieren, tiefbautechnisch umzusetzen und grünordnerisch zu begleiten. Alle drei Bereiche müssen hier harmonisch im Planungs-und Bauprozess zusammen wirken. Das einzelne Projekt muss als gemeinsame Aufgabe aller drei Fachbereiche verstanden werden um optimale Ergebnisse zu erzielen, dies gilt insbesondere dann, wenn Verkehrsplanung als Teil der Stadtgestaltung verstanden wird.
Anders als beim Hochbauamt ist die Kooperation zwischen Gartenbau und Tiefbau systematischer Bestandteil der Aufgabenerledigung. Ein Straßenbauprojekt ist ohne landschaftspflegerische Begleitplanung, nicht zu realisieren. Die enge Verflechtung von Tiefbau und Gartenbau zeigt sich in dem gemeinsamen Gerätepool und den Absprachen bei der Sportplatzpflege und dem Wege-unterhalt. Beide Ämter verfügen über eine gemeinsame Betriebswerkstatt mit intensiven personellen Verflechtungen.
Etwas Vergleichbares gibt es zwischen Hochbau und Gartenbau nicht.
Für die Integration des Fachbereiches Hochbau in ein Umweltreferat (Referat 3) spricht die gewandelte Aufgabenstellung. Nicht nur der Neubau ist Schwerpunkt des Tätigkeitsfeldes, sondern der stetig zunehmende Substanzunterhalt bestehender Gebäude durch Umnutzungen, Erweiterungen und Sanierungen.

Neben baulichen und bautechnischen Fragen treten Fragen zur energetischen Optimierung, Erneuerbare Energien, Fördermöglichkeiten und Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen zunehmend in den Vordergrund. Eine bereits jetzt oft praktizierte Verknüpfung zwischen Hochbau und Umwelt wird zusätzlich verbessert.
Gefahrenabwehrplanung und vorbeugender Brandschutz sind ebenfalls durch Brandschutzkonzepte nachzuweisen und entsprechend umzusetzen. Durch bereits erfolgte Zuordnung eines Großteils dieser Brandschutzfragen in den Fachbereich Hochbau ist eine enge Verknüpfung und Abstimmung mit dem Fachbereich Brand- und Zivilschutz (Amt 37) unerlässlich.
Weitere Verknüpfungen nehmen ebenfalls durch hygienische Anforderungen in Schulen und Kindergärten durch die Errichtung von Ganztagseinrichtungen, Mittagsbetreuungen und Kücheneinrichtungen zu.

Abschließend führen die räumlichen Gegebenheiten unter dem „Dach der Pfaffengasse“ zu kurzen Wegen und schnellen Entscheidungen.

Eine Zuordnung des Amtes für Hochbau und Gebäudewirtschaft zum Umweltreferat (Referat 3)   führt daher zur Schnittstellenreduzierung und Optimierung des gemeinsamen Tätigkeitsfeldes.

.Beschluss: 1

Herr Stadtrat Thomas Giegerich begründet den Änderungsantrag in Anlage 2 und stellt klar, dass keine Zwischenlösung favorisiert wird, sondern dass von Anfang an ein eigenes Baureferat begründet werden soll. Auf Grund der anschließenden Diskussion beantragt Herr Stadtrat Stefan Wagener eine getrennte Abstimmung bzgl. der drei Ziffern des Antrags in Anlage 2.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

.Beschluss: 2

Der Ziffer 1 des Antrags in Anlage 2 wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen

.Beschluss: 3

Der Ziffer 1 des Antrags in Anlage 2 wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich abgelehnt

.Beschluss: 4

Der Ziffer 3 des Antrags in Anlage 2 wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich abgelehnt

.Beschluss: 5

I. Zum 01.02.2017 werden die Referate 6 und 7 zu dem neuen Referat 6 zusammengelegt. Das neue Referat 6 erhält die Bezeichnung „Stadtentwicklung, Grünordnung und Verkehr“. Zum neuen Referat 6 gehören die Ämter Bauordnungsamt, Stadtplanungsamt, Tiefbauamt sowie Garten- und Friedhofsamt.

II. Das Referat 3 „Energie, Umwelt, Brand- und Katastrophenschutz“ wird zum 01.02.2017 um den Geschäftsbereich Hochbau und Gebäudewirtschaft erweitert und erhält die Bezeichnung „Referat 3 Energie, Umwelt, Hochbau, Brand- und Katastrophenschutz“. Dem Referat 3 wird das Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft zugeordnet (Anlage 3).

III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 30, Dagegen: 6

Datenstand vom 12.12.2019 08:13 Uhr