Smart City Charta - digitale Strategie der Stadt Aschaffenburg


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 27.05.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 8. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 27.05.2019 ö Beschließend 2PL/8/2/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Digitalisierung ist inzwischen in vielen Lebensbereichen Realität geworden. Die Akteure der Stadtentwicklung sollen aktiv die Möglichkeit nutzen, den aktuellen Veränderungs- und Anpassungsprozess zu begleiten und nachhaltig zu gestalten. Die Digitalisierung wird viele Bereiche der Verwaltung, Wirtschaft und Stadtgesellschaft weiter verändern. Smart City nutzt Informations- und Kommunikationstechnologien, um auf der Basis von Entwicklungskonzepten, die innerhalb aller Verwaltungsstrukturen abgestimmt sind, kommunale Infrastrukturen, wie beispielsweise Energie, Gebäude, Verkehr, Wasser und Abwasser zu verknüpfen.

Mit der Anerkennung der nachfolgenden vier Leitlinien der „Smart City Charta“ (Anlage 1) beginnt die Stadt Aschaffenburg einen Dialogprozess, der gemeinsam mit Bürgerschaft und Akteuren der Digitalisierung dazu beitragen soll, einen konsensfähigen, verantwortlichen und nachhaltigen Umbau der analogen Welt zu einer digital erlebbaren Kommune zu erreichen.

Sowohl Konsumgewohnheiten als auch Wettbewerb haben sich verändert. Verwaltungen sind ein wichtiger Standortfaktor, da auch die Qualität der Dienstleistungen einen erheblichen Einfluss auf die Attraktivität einer Region hat. Handel, Wirtschaft, Bildung soziales und kulturelles Leben einer Kommune müssen an die Möglichkeiten digitaler Erlebnisräume angepasst und umgebaut werden, um die Attraktivität des gemeinsamen Lebensraumes so zu beeinflussen, dass die Nachfrage nach Fachkräften, Fragen der Ökologie und die Lebensqualität einen nachhaltigen Mehrwert erfahren.

Die Leitziele der Smart City Charta und deren inhaltliche Ausrichtung sollen dabei helfen, die Digitalisierung in diesem Sinne durch Entwicklung einer nachhaltigen Strategie umzusetzen:

  • DIGITALE TRANSFORMATION BRAUCHT ZIELE, STRATEGIEN UND STRUKTUREN

  • DIGITALE TRANSFORMATION BRAUCHT TRANSPARENZ, TEILHABE UND MITGESTALTUNG

  • DIGITALE TRANSFORMATION BRAUCHT INFRASTRUKTUREN, DATEN UND DIENSTLEISTUNGEN

  • DIGITALE TRANSFORMATION BRAUCHT RESSOURCEN, KOMPETENZEN UND KOOPERATIONEN

Die Bundesregierung fördert die digitale Modernisierung der Kommunen durch Smart City-Modellprojekte. Es geht dabei in einem ersten Förderaufruf darum, die notwendigen Strukturen (Personalstellen) zu schaffen, um eine Strategie für die gesamte Stadt zu entwickeln, die mit allen Akteuren und Betroffenen abgestimmt ist.  

Mit den Modellprojekten werden Test- und Experimentierfelder gefördert, um für die deutschen Kommunen auf regionaler, gesamtstädtischer und Quartiers-Ebene beispielhafte Lösungen für zentrale Herausforderungen des technologischen Wandels zu finden. Die Modellprojekte und ihre Akteure werden in einen breiten Prozess des Kompetenzaufbaus und Wissensaustauschs eingebunden.  

Die geförderten Strategien und Konzepte müssen von Beginn an darauf ausgerichtet sein, durch einen Ratsbeschluss Verbindlichkeit zu erlangen. Dies ist eine Grundbedingung, die sich aus den Förderrichtlinien ergibt. Eine Förderung von Maßnahmen und Investitionen zur Umsetzung ist nur bei Strategien oder Konzepten möglich, die vom Stadtrat beschlossen wurden. Die Stadt Aschaffenburg hat ein entsprechendes Leitbild formuliert, das sich an den Grundsätzen der Smart City Charta ausrichtet und darüber hinaus mit Akteuren der „Innovationskommission Digitalisierung & Industrie 4.0“, einem Arbeitsgremium der ZENTEC, abgestimmt ist.
Die Förderung umfasst Personal- und Sachkosten sowie erste Investitionsmaßnahmen (Fördersatz 65 %). Um eine nachhaltige Strategie im Dialogprozess (entsprechend der Vorgaben der Smart City Charta) entwickeln zu können, werden zusätzliche Fachkräfte benötigt, die den Prozess entwickeln, begleiten und später auch umsetzen. Bürgerbeteiligungen auf Grundlage von Online-Werkzeugen binden Arbeitszeit, um eine konstruktive Auswertung der Ergebnisse zu gewährleisten. Im Bereich des Eigenbetriebes Stadtwerke müssen Maßnahmen koordiniert werden, die sowohl stadtplanerische Aspekte als auch investive Grundlagen berücksichtigen. Eine Vernetzung mit dem dort angesiedelten Digitalen Gründerzentrum soll gewährleisten, dass Partner aus Wissenschaft und Unternehmen an dem Prozess beteiligt und eingebunden werden können. Messtechnik im öffentlichen Raum kann in dem Zusammenhang eine entscheidende Rolle spielen, ebenso die Beteiligungsplattformen für Bürgerinnen und Bürger, die in Quartieren, Stadtteilen oder Neubaugebieten ihre Anliegen auf digitalem Weg diskutieren und bewerten könnten. Die Entwicklung einer Strategie muss zuletzt auch den Blick in die Region erlauben und die Vernetzung mit den Akteuren am Bayerischen Untermain berücksichtigen, da auch hier eine ähnliche Strategieplanung zu erwarten ist, die nicht losgelöst, sondern gemeinsam mit der Stadt Aschaffenburg entwickelt werden soll.
Neben den bereits bestehenden neu geschaffenen Stellen im Digitalisierungskontext werden daher zwei weitere befristete Projektstellen benötigt. Als zentrale Koordinierungsinstanz im Büro des Oberbürgermeisters (entsprechend der Vorgabe der Charta – siehe dort Seite 10 – Nr. 1.3) soll die Weiterentwicklung und Neuentwicklung von Softwarekomponenten und Techniken auf die bestehende Infrastruktur abstimmt und koordiniert (Prozesssteuerung) werden. Es werden verschiedene Themenfelder zu berücksichtigen sein, unter anderem aus dem Bereich Mobilität, Bildung, nachhaltige Beteiligungsprozesse und Kommunikations- bzw. Informationsmanagement (u.a. Open Data).
Die Stellen sind in der Lenkungsgruppe Digitalisierung eingebunden und sollen dazu beitragen, dass eine ressortübergreifende Strategie entwickelt werden kann, die auf breite Akzeptanz trifft. Auf Arbeitsebene ist so eine referatsübergreifende Strategieentwicklung sichergestellt, die erwarten lässt, dass eine gute Verzahnung der ressortübergreifenden Themen, wie Mobilität, Bildung, Beteiligung und Technik erfolgt.
In den nächsten zwei Jahren sollen diese Stellen gemeinsam mit weiteren Beteiligten, z.B. dem Digitalen Gründerzentrum die digitale Strategie entwickeln und im Rahmen des Neubaugebietes Anwandeweg einzelne Testprojekte umsetzen und fortentwickeln, die Teil der Strategie werden sollen (Laborcharakter). Sobald die Stadt Aschaffenburg eine Förderung der Entwicklung dieser Strategie erhalten kann, sollen diese Stellen entsprechend der Förderbedingungen befristet eingerichtet werden.

.Beschluss:

I.

  1. Die Stadt Aschaffenburg verpflichtet sich, die Leitlinien und Handlungsempfehlungen der „Smart City Charta“ (Anlage 2) anzuerkennen und umzusetzen.

  1. Das aus der Charta entwickelte Leitbild der Stadt Aschaffenburg zur Digitalisierung (Anlage 3) wird verbindlich beschlossen.

  2. Die Stadt Aschaffenburg beteiligt sich am Modellprojekt „Smart Cities“, gefördert durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und beantragt eine Förderung ihrer Aktivitäten zur Entwicklung kommunaler Ziele, Strategien und Maßnahmen zur Gestaltung der Digitalisierung sowie der damit verbundenen Förderung notwendiger Personalstellen.

  3. Vorbehaltlich einer Förderzusage, werden zwei Projektstellen/Personalstellen befristet auf die Dauer der Förderung zur Koordinierung der Gesamtmaßnahme eingerichtet und im Haushaltsplan fortgeschrieben bzw. berücksichtigt.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [X]
nein

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein X
Es entstehen Folgekosten
ja X
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
X

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 35, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.09.2019 08:11 Uhr