Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 18.03.2019 beschlossen, die Auflösung der Gutenbergschule zum Ende des Schuljahrs 2018/2019 bei der Regierung von Unterfranken zu beantragen. Die Schüler*innen der Gutenbergschule werden ab dem Schuljahr 2019/2020 komplett an der Grünewaldschule unterrichtet.
Die dazu notwendigen Klassenzimmer für eine langfristig 4-zügige Schule sind weitgehend im bestehenden Schulgebäude der bisherigen Grünewaldschule verfügbar.
Zusätzliche Räume sind jedoch für erweiterte Pädagogische Profile und Ganztagsangebote erforderlich.
Im Planungs- und Verkehrssenat am 15.01.2019 wurden hierfür verschiedene Konzepte vorgestellt.
Bei der Planung für die Baumaßnahme wird aufgrund der Schülerprognose von einer vierzügigen Grundschule ausgegangen. Der Unterrichtsbereich mit 16 Schulklassen sowie der Verwaltungsbereich kann komplett an der Grünewaldschule abgedeckt werden.
Der notwendige Raumbedarf für die Mittagsbetreuung/Ganztagsschule kann jedoch nicht mehr im vorhandenen Schulgebäude nachgewiesen werden.
Auf dem Schulgrundstück gibt es Flächen für einen Erweiterungsbau. Die vorliegende Konzeptplanung geht von einem Maximum von 300 Schüler*innen bei der Mittagsbetreuung/Ganztagsschule aus. Die genaue Anzahl der Schüler*innen wird erst im schulaufsichtlichen Verfahren von der Regierung von Unterfranken festgelegt.
Die Konzeptplanung sieht einen 2-geschossigen Erweiterungsbau vor, der über einen Verbindungsgang auch das Hauptgebäude erschließt. Im Erdgeschoß wird die Mensa mit 150 Sitzplätzen und dem Küchenbereich angeordnet. Im 1. Obergeschoß stehen 5 Aufenthaltsräume zur Verfügung. Zur barrierefreien Erschließung des Hauptgebäudes wird ein Außenaufzug errichtet. Die Barrierefreiheit ist jedoch nicht im ganzen Gebäude gewährleistet.
Kostenrahmen: ca. 3,94 Mio €
Mögliche Förderung: ca. 1,90 Mio €
Bisher nutzt auch die Städtische Musikschule einzelne Räumlichkeiten der Grünewaldschule. Nach Beendigung des Schulunterrichts können die Räume weiterhin von der Musikschule genutzt werden.
Die Vorentwurfs- und Entwurfsplanung kann erst erstellt werden, wenn das genehmigte Raumprogramm der Regierung vorliegt. Das Raumprogramm wird derzeit vom Schulverwaltungsamt erstellt und nach Fertigstellung bei der Regierung eingereicht.
Für die weitere Planung ist nach der Vergabeordnung ein Vergabeverfahren für freiberufliche Leistungen (Architekt) durchzuführen.