Verteilung der Sitze in den Ausschüssen und Senaten des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 04.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 4. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 04.05.2020 ö Beschließend 12PL/4/12/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1. Gemäß § 6 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg ist für die Verteilung der Ausschusssitze der Ausschüsse des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg unter den Fraktionen / Gruppen das Verfahren nach Hare-Niemeyer entsprechend anzuwenden. Danach erfolgt die Sitzverteilung durch folgende Berechnungsformel:









Zahl der Stadtratsmitglieder einer Fraktion/Partei/Wählergruppe
 
 
 

Gesamtzahl der Stadtratsmitglieder
 
                           *
Zahl der Sitze eines Ausschusses










Die Ausschusssitze werden anhand dieser Methode nach berechneten Quote, d. h. nach der Zahl vor dem Komma,
im Übrigen dann entsprechend des höchsten Zahlenbruchteils nach dem Komma verteilt.

Die Berechnungen können der beigefügten Anlage entnommen werden.

Für einen Ausschuss mit 16 Sitzen ergibt sich daher folgende Sitzverteilung:

CSU
SPD
GRÜNE
FDP
ÖDP
KI
AfD
UBV
5
4
3
1
1
1
1
0

2. Durch E-Mail der ÖDP und KI vom 14.04.2020 sowie durch E-Mail von FDP und UBV vom 14.04.2020 wurde der Stadt Aschaffenburg mitgeteilt, dass die genannten Parteien / Gruppen in den Ausschüssen und Senaten, in denen sie nicht aus "eigener Kraft" vertreten sind, sogenannte Ausschussgemeinschaften gem. Art. 33 Abs. 1 Satz 5 GO i. V. m. § 6 Abs. 3 Satz 4 GeschO für die neue Wahlzeit des Stadtrates bilden werden. Eine solche Ausschussgemeinschaft ist nur bei Ausschüssen (Senaten) mit weniger als 16 Sitzen möglich.

Die Berechnung unter Berücksichtigung dieser zulässig gebildeten Ausschussgemeinschaften nach dem Verfahren nach Hare-Niemeyer ergibt nun folgende Sitzverteilung in den Ausschüssen des Stadtrates mit weniger als 16 Sitzen:

Ausschuss mit
CSU
SPD
GRÜNE
ÖDP/KI
FDP/UBV
AfD

10 Sitzen
3
3
2
1
1
0

8 Sitzen
3*
2
2
1
1*
0
*Losentscheid
7 Sitzen
2
2
1
1
1

6 Sitzen
2
2
1
1
0

5 Sitzen
2
1
1
1
0

4 Sitzen
1
1
1
1
0

3 Sitzen
1
1
1
0
0

2 Sitzen
1
1
0
0
0


Um umseitige Beschlussfassung wird gebeten.

.Beschluss:

1. Nach dem amtlichen Endergebnis der Stadtratswahl 2020 stellt sich die Sitzverteilung des Stadtrates für die neue Wahlzeit ab dem 01.05.2020 wie folgt dar:
Partei / Wählergruppe
Anzahl der Sitze
Christlich-Soziale Union (CSU)
14
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
12
Bündnis 90/Die Grünen (GRÜNE)
9
Freie Demokratische Partei (FDP)
2
Ökologisch – Demokratische Partei (ÖDP)
2
Kommunale Initiative (KI)
2
Alternative für Deutschland (AfD)
2
Unabhängige Bürger Vertretung (UBV)
1
Gesamt:
44

2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass folgende Parteien eine Fraktion gem. § 5 der Geschäftsordnung des Stadtrates gebildet haben:

CSU-Stadtratsfraktion (CSU)
14 Mitglieder
SPD-Stadtratsfraktion (SPD)
12 Mitglieder
GRÜNE-Stadtratsfraktion (GRÜNE)
9 Mitglieder

3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass folgende Parteien bzw. Gruppen eine Ausschussgemeinschaft gem. Art. 33 Abs. 1 Satz 5 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) i. V. m. § 6 Abs. 3 Satz 4 der Geschäftsordnung für Ausschüsse mit weniger als 16 Sitze (Wirtschaftsförderungsausschuss, Rechnungsprüfungsausschuss und Personalausschuss) für die neue Wahlzeit des Stadtrates gebildet haben:

ÖDP und KI (AG ÖDP/KI)
FDP und UBV (AG FDP/UBV)

4. Die Ausschusssitze in den nach § 6 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg i. V. m. Art. 32, Art. 88 Abs. 2 und Art. 103 Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) gebildeten Ausschüssen werden nach Art. 33 Abs. 1 GO i. V. m. § 6 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg unter Anwendung des Verfahrens nach Hare-Niemeyer entsprechend dem Stärkeverhältnis der im Stadtrat vertretenen Fraktionen, Parteien und Wählergruppen und den gebildeten Ausschussgemeinschaften wie folgt verteilt:

4.1 Ausschüsse mit 16 Ausschussmitgliedern (ohne Vorsitzenden)

a) Haupt- und Finanzsenat
b) Planungs- und Verkehrssenat
c) Umwelt- und Verwaltungssenat
d) Kultur- und Schulsenat
e) Sportsenat
f) Stadthallensenat
g) Werksenat

CSU
5 Ausschusssitze
SPD
4 Ausschusssitze
GRÜNE
3 Ausschusssitze
FDP
1 Ausschusssitz
ÖDP
1 Ausschusssitz
KI
1 Ausschusssitz
AfD
1 Ausschusssitz

4.2 Ausschuss mit 8 Ausschussmitgliedern (ohne Vorsitzenden)

Wirtschaftsförderungsausschuss

CSU
2 Ausschusssitze
SPD
2 Ausschusssitze
GRÜNE
2 Ausschusssitze
ÖDP/KI
1 Ausschusssitz
FDP/UBV
1 Ausschusssitz

Zur Vermeidung eines Losentscheids zwischen CSU und AG FDP/UBV um den 8. Platz  verzichtet die CSU zu Gunsten der AG FDP/UBV auf den 8. Platz.

4.3 Ausschuss mit 7 Ausschussmitgliedern einschließlich Vorsitzenden

Rechnungsprüfungsausschuss

CSU
2 Ausschusssitze
SPD
2 Ausschusssitze
GRÜNE
1 Ausschusssitz
ÖDP/KI
1 Ausschusssitz
FDP/UBV
1 Ausschusssitz

4.4 Ausschuss mit 6 Ausschussmitgliedern (ohne Vorsitzenden)
Personalausschuss

CSU
2 Ausschusssitze
SPD
2 Ausschusssitze
GRÜNE
1 Ausschusssitz
ÖDP/KI
1 Ausschusssitz

4.5 Ausschuss mit 4 Ausschussmitgliedern (ohne Vorsitzenden)
Steuersenat

CSU
1 Ausschusssitz
SPD
1 Ausschusssitz
GRÜNE
1 Ausschusssitz
ÖDP/KI
1 Ausschusssitz

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 44, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.09.2020 08:36 Uhr