Bestellung von Mitgliedern in die Aufsichtsräte der Aschaffenburger Versorgungs- GmbH (AVG), der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH (SVG) sowie der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH (ABE)


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 04.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 4. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 04.05.2020 ö Beschließend 16PL/4/16/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Aufsichtsrat der Aschaffenburger Versorgungs- GmbH (AVG) besteht gem. § 10 Abs. 1 des Gesellschaftervertrages der AVG aus 22 stimmberechtigten Mitgliedern, wobei nach § 10 Abs. 2 des Vertrages der Oberbürgermeister und der Stadtkämmerer der Stadt Aschaffenburg geborene Mitglieder des Aufsichtsrates sind und des Weiteren 16 Mitglieder von der Stadt Aschaffenburg aus dem Werksenat der Stadt Aschaffenburg in den Aufsichtsrat entsandt werden müssen. Nach § 10 Abs. 6 des Gesellschaftervertrages können jeweils die ersten Stellvertreter(innen) der Mitglieder des Werksenates als Stellvertreter(innen) der Mitglieder des Aufsichtsrates bestellt werden. Diese Entsendungen und Bestellungen haben dabei durch Beschluss des Stadtrates zu erfolgen.

Die Mitglieder des Werksenates und der jeweiligen ersten und zweiten Stellvertreter/in der Werksenatsmitglieder werden entsprechend den Regelungen in den Gesellschaftsverträgen (§ 8 und § 9 der jeweiligen Gesellschafterverträge) zugleich als Aufsichtsräte und stellv. Aufsichtsräte der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH (SVG) und der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH (ABE) per Beschluss des Stadtrates entsandt.


Um Beschlussfassung wird daher gebeten.

.Beschluss:

I.
1. Die im Zeitpunkt der jeweiligen Einberufung des Aufsichtsrates der Aschaffenburger Versorgungs- GmbH für den Werksenat bestellten 16 Stadtratsmitglieder werden in den Aufsichtsrat der Aschaffenburger Versorgungs GmbH entsandt. Der bzw. die jeweils für das entsandte Werksenatsmitglied bestellte (erste) Vertreter bzw. (erste) Vertreterin werden zugleich im Aufsichtsrat der Aschaffenburger Versorgungs- GmbH zum Vertreter bzw. zur Vertreterin des in den Aufsichtsrat entsandten Werksenatsmitgliedes bestellt. 

2. Die Mitglieder des Werksenates und die/der jeweilige erste Stellvertreter/in der Werksenatsmitglieder werden zugleich auch als Aufsichtsräte und stellvertretende Aufsichtsräte der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH (SVG) und der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH (ABE) entsandt.

3. Die Beschlüsse nach vorstehenden Nrn. 1 und 2 gelten so lange fort, wie der Werksenat der Stadt Aschaffenburg gemäß der Geschäftsordnung für den Eigenbetrieb “Stadtwerke Aschaffenburg – Kommunale Dienstleistungen” mit 16 Mitgliedern (ohne Anrechnung des Vorsitzenden) gebildet ist.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 44, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.09.2020 08:36 Uhr