Übertragung von Zuständigkeiten in Personalangelegenheiten auf die Werkleitung gem. § 4 Abs. 3 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Aschaffenburg "Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen"
Daten angezeigt aus Sitzung:
4. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 04.05.2020
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Beschluss des Stadtrats vom 05.11.2002 wurde der Werkleitung der Stadtwerke Aschaffenburg – Kommunale Dienstleistungen die Zuständigkeit für Personalangelegenheiten gem. § 4 Abs. 3 Satz 2 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Stadtwerke Aschaffenburg – Kommunale Dienstleistungen“ übertragen. Demnach führt die Werkleitung die Dienstaufsicht über die Beschäftigten im Eigenbetrieb und ist zuständig für die Entscheidungen über Einstellung, Höhergruppierung und Entlassung von Angestellten bis zur Vergütungsgruppe III BAT (entspricht Gruppe 12 TVöD) und von Arbeitern. Der Werksenat ist jeweils darüber zu informieren.
Gemäß Art. 88 Abs. 3 i. V. m. Art. 43 Abs. 2 der Bay. Gemeindeordnung gilt dieser Zustimmungsbeschluss jeweils nur für die Dauer der Wahlzeit des Stadtrats. Für die Wahlzeit des neuen Stadtrats ist daher ein entsprechender Zustimmungsbeschluss herbeizuführen.
Um umseitige Beschlussfassung wird gebeten.
.Beschluss:
I. Für die Wahlperiode des Stadtrats von 2020 - 2026 werden der Werkleitung der Stadtwerke Aschaffenburg – Kommunale Dienstleistungen mit Zustimmung des Oberbürgermeisters die Zuständigkeiten in Personalangelegenheiten gem. § 4 Abs. 3 Satz 2 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Aschaffenburg "Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen" übertragen.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 44, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.09.2020 08:36 Uhr