Wie in den UVS-Sitzungen am 10.10.2018 und 03.04.2019 dargestellt und beschlossen, wird zusammen mit dem Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) in verschiedenen Straßenabschnitten im Stadtgebiet die Stickstoffdioxid-Konzentrationen (NO2-Konzentrationen) mittels sogenannter Passivsammler gemessen. Für die grundsätzlich beschlossene Vorgehensweise und den bereits eingeleiteten Maßnahmen wird auf die Beschlussvorlagen der o.g. Sitzungen verwiesen.
Aktuelle Ergebnisse
Mit Schreiben des LfU vom 14.04.2020 wurden der Stadt Aschaffenburg die Jahresauswertung der Passivsammlermessungen für 2019 übermittelt. Aufgrund der Covid19-Situation wurden den im Stadtrat befindlichen Fraktionen und Wählergemeinschaften die Messergebnisse für 2019 kurzfristig zur Verfügung gestellt (s. Schreiben vom 27.04.2020). Sobald dies wieder möglich sei, wurde zudem das Einbringen der Ergebnisse in den Stadtrat angekündigt.
Inzwischen ging der Stadt Aschaffenburg ein korrigierter Jahresbericht (Stand 28.07.20) zu, dieser korrigierte jedoch lediglich an zwei Messpunkten geringfügig die gemessenen Konzentrationen und hat keine grundsätzliche Änderung der Situation zur Folge. Der korrigierte Bericht liegt der Beschlussvorlage als Anlage 1 bei, das eingesetzte Messsystem und eine Dokumentation der Messpunkte ist im Messbericht erläutert.
Folgende Jahresmittelwerte an NO2-Konzentrationen wurden in den jeweiligen Straßenabschnitten an untenstehenden Messorten für das Kalenderjahr 2019 gemessen (zum direkten Vergleich in Spalte 3 die für diese Abschnitte für 2019 prognostizierten Werte):
Messpunkt
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Straßenabschnitt
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Messwert NO2
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Prognosewerte NO2
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Schillerstraße 73
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Mühlstraße - Schulstraße
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40 µg/m3
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38 µg/m3
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Würzburger Straße 98
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Südring – Flachstraße
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47 µg/m3
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42 µg/m3
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Landingstraße 6
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Luitpoldstraße – Dalbergstraße
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53 µg/m3
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47 µg/m3
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Obernauer Straße 76
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Bahnweg – Am Häsbach
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32 µg/m3
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39 µg/m3
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Park Schöntal
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*
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23 µg/m3
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23 µg/m3 ***
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Bussardweg 1
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**
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25 µg/m3
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* Messort dient der Feststellung der Hintergrundkonzentration
** Messort befindet sich an der offiziellen Luftmessstation des LfU und dient als Vergleich mit der dort vorhandenen Referenzmessmethode
*** Dieser Wert wurde als Hintergrundbelastung für Prognoserechnung 2019 angesetzt
Bewertung
Der Grenzwert nach 39. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (39. BImSchV) beträgt für das Jahresmittel 40 µg/m3. An den Verkehrsmessstandorten Würzburger Straße 98 und Landingstraße 6 wurde der in der Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV) genannte Immissionsgrenzwert im Jahresmittel für Stickstoffdioxid von 40 μg/m³ mit einem Wert von 47 μg/m³ bzw. 53 μg/m³ überschritten. An den Verkehrsmessstandorten Schillerstraße 73 und Obernauer Straße 76 war der Immissionsgrenzwert im Jahresmittel 2019 eingehalten. Erwartungsgemäß wurde der Grenzwert für Stickstoffdioxid an den Messstandorten Park Schöntal und Bussardweg 1 deutlich unterschritten.
Weiteres Vorgehen
Aufgrund der bisher vorliegenden Prognoserechnungen wurden bereits verschiedene Maßnahmen zur Luftreinhaltung konzipiert (s.a. UVS Sitzungen vom 10.10.2018 und 03.04.2019). Die wirksamste Maßnahme ist hierbei die Umrüstung der städtischen Busflotte auf den aktuellen Schadstoffstandard Euro VI. Die beschleunigte Ersatzbeschaffung neuer Busse und die Umrüstung von Bussen mit Euro V bzw. EEV-Standard wurde daher im Januar 2020 und die Vergabe für die Neubeschaffung im Juli 2020 vom Stadtrat beschlossen
In der Regel werden durch Passivsammlermessungen niedrigere NO2-Konzentrationen gemessen als rechnerisch prognostiziert, eine Prognose ist konservativ gerechnet und liefert daher normalerweise höhere Ergebnisse als eine Messung. Die in Aschaffenburg in 2019 gemessenen Werte weichen jedoch zum Teil deutlich von den prognostizierten Werten ab, teils wurden deutlich höhere Werte gemessen als prognostiziert (Landingstraße und Würzburger Straße), teils aber auch deutlich niedrigere Werte (Obernauer Straße). Aufgrund dessen stellen sich insbesondere folgende Fragen:
- Woher kommen die zum Teil deutlichen Abweichungen zwischen bisherigen Prognosewerten und Messergebnissen (Bsp.: besondere Witterungsverhältnisse in 2019)?
- Reichen die bisher durch Stadt Aschaffenburg beschlossenen Maßnahmen weiterhin aus, um kurz bzw. mittelfristig die NO2-Grenzwerte einhalten zu können (Bsp.: beschleunigte Erneuerung der städtischen Busflotte und Variante 1+ des VEP)?
- Müssen eventuell weitere verkehrliche Maßnahmen geplant werden und wie wirken sich diese in Bezug auf die Luftreinhaltung aus (Bsp.: Fahrverbote für bestimmte Fahrzeuggruppen, Reduzierungen des MIV in der Landingstraße oder Verflüssigung der Verkehrsströme)?
Das LfU hat bereits seine weitere Unterstützung für die Konzeptionierung von verkehrlichen Maßnahmen zur Verringerung der lokalen Schadstoffbelastung angeboten. Die o.g. Fragen wurden dem LfU daher schon schriftlich übermittelt und um Beantwortung gebeten. Da für die Beantwortung jedoch Immissionsberechnungen notwendig sind, wird sich die Beantwortung der Fragen voraussichtlich bis mindestens Oktober hinziehen. Parallel mit den Messungen wurden zudem Verkehrszählungen in den o.g. Straßenabschnitten durchgeführt, diese aktuellen Verkehrszahlen werden bei der Untersuchung auf die Maßnahmenwirkungen berücksichtigt.
Damit sich die zugesagte Vorlage der Messergebnisse im Stadtrat nicht weiter verschiebt bis zur Beantwortung der Fragen, werden die Messergebnisse jetzt wie angekündigt in den UVS eingebracht. Nach Beantwortung und Auswertung der o.g. Fragestellungen, werden diese im Stadtrat vorgestellt.
Die Passivsammlermessungen laufen derzeit weiter und werden auf jeden Fall für 2020 an den bisherigen Messpunkten durch das LfU weitergeführt. Für das 1. und 2. Quartal 2020 liegen inzwischen die Messergebnisse vor und werden hiermit ebenfalls bekanntgegeben (s. Anlage 2). Zu beachten ist, dass diese Messergebnisse jedoch noch keine Aussagekraft entfalten, ob der Grenzwert nach 39. BImSchV eingehalten ist oder nicht. Hierzu müssen die Messungen über das gesamte Jahr abgewartet werden.