Errichtung einer Kindertageseinrichtung mit 5 Gruppen und Außenspielfläche im 5. Stock der City-Galerie durch Nutzungsänderung auf dem Baugrundstück Fl.Nr.: xxx, Gem. Aschaffenburg, Goldbacher Straße xxx, 63739 Aschaffenburg durch die Firma Principal Real Estate Spezialfondgesellschaft, BV-Nr.: xxx


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Feriensenates (der Wahlzeit 2014-2020), 20.04.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Feriensenat 1. Sitzung des Feriensenates (der Wahlzeit 2014-2020) 20.04.2020 ö Beschließend 5FS/1/5/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

I.
Mit Bauantrag, eingegangen bei der Stadt Aschaffenburg am 13.03.2020 beantragte die Firma Principal Real Estate Spezialfondgesellschaft die Änderung der Nutzung im 5. Stock der City-Galerie von Lagerfläche zu einer Kindertageseinrichtung mit 5 Gruppen und Außenspielfläche auf dem Baugrundstück Fl.Nr.: xxx, Gem. Aschaffenburg, Goldbacher Straße xxx, 63739 Aschaffenburg.

Die geplante Kindertageseinrichtung soll im 5. Stock der City-Galerie im Gebäudeteil an der Platanenallee/Fabrikstraße im Rahmen einer Änderung der bisher genehmigten Nutzung geschaffen werden. Die Räume sind bislang als Lagerfläche genehmigt und stehen derzeit leer. Die Kindertageseinrichtung soll über 5 Gruppen mit einer Nutzfläche von ca. 900 m² und einer Außenbereichsfläche von ca. 702 m² verfügen. Als Außenbereichsfläche wird eine vorhandene Dachterrasse genutzt, welche als Spiel- und Bewegungsfläche umgebaut wird.

Der Zugang zur Kindertageseinrichtung liegt in der Fabrikstraße. Im Eingangsbereich der Einrichtung gibt es einen Abstellraum für Kinderwagen, Roller und Laufräder, gegenüberliegend ist eine Wartezone und der Sanitärbereich für Eltern, Menschen mit Behinderung und das Personal platziert. Von den geplanten 5 Gruppen sind 2 Kindergartengruppen für die Betreuung von Ü3 Kinder (Kinder über 3 Jahren) vorgesehen. Die Gruppen verfügen jeweils über einen Nebenraum. In den Nebenräumen werden verschiedene Projekte angeboten, unter anderem für Vorschulkinder. Drei der fünf Gruppen sind Krippengruppen und für die Betreuung von U3 Kindern (Kinder zwischen 0 und 3 Jahren) vorgesehen. Die Gruppenräume haben, unmittelbar angeschlossen jeweils einen Schlafraum und einen WC-Wickelbereich. Die Kindergruppenräume bieten den Kindern eine reichhaltige Lernumgebung mit altersgerechten pädagogischen Angeboten, die darauf ausgerichtet sind die Entwicklung des Kindes zu unterstützen. Die Kindertagesstätte verfügt über einen 80 m² großen Mehrzweckraum, welche als Turn- oder Versammlungsraum für Elternabende oder Feste genutzt wird. Angeschlossen an den Mehrzweckraum ist ein Lager für Turngeräte und Spielsachen. Die Dachterrasse dient als Außenspielbereich für alle Kinder der Kindertagesstätte. Dieser wird mit entsprechenden Spielgeräten für beide Altersgruppen, einschließlich Sandkasten ausgestattet. Die Planung des Kindergartens ist mit dem städtischen Jugendamt abgestimmt.

Notwendige Stellplätze werden im Parkhaus der City-Galerie nachgewiesen.

II.
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 02/01 für das Gebiet zwischen Goldbacher Straße, Merkelstraße, Fabrikstraße, Teilbereich des Schöntals und Heinsestraße. Dieser setzt u.a. folgendes fest:
Baugebiet: MK - Kerngebiet oder Mischgebiet
GRZ: 1,0
GFZ: 2,4

Die geplante Nutzungsänderung von Lager zu Kindertagesstätte stimmt mit den Vorgaben des Bebauungsplanes Nr. 02/01 überein: Kindertagesstätten sind als „Errichtung für soziale Zwecke“ im festgesetzten Kerngebiet nach der Art der Nutzung gem. § 7 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO 1968 allgemein zulässig.

Als reine Nutzungsänderung wird durch das Vorhaben das Maß der baulichen Nutzung nicht berührt. Es werden lediglich innere Umbauten und Änderungen in der Fassade, z.B. Einbau von Fenstern und Türen vorgenommen, sowie eine vorhandene Dachfläche als Außenspielfläche mit Absturzsicherung ausgebaut.

Gemäß der städtischen Garagen-, Stellplatz- und Abstellplatzsatzung ist für Kindergärten und Kindertagesstätten je Gruppe1 KFZ-Stellplatz erforderlich. Bei den geplanten 5 Gruppen ergibt sich ein Bedarf von 5 nachzuweisenden PKW-Stellplätzen. Der gesamte Stellplatzbedarf der City-Galerie wird im unmittelbar angeschlossenen Parkhaus nachgewiesen. Dort stehen über 1.700 Stellplätze zur Verfügung.

Je Gruppe ist zudem ein Fahrradabstellplatz vorzusehen. Hieraus ergibt sich ein Bedarf von 5 Fahrradabstellplätzen. Diese sind auf dem Gelände der City-Galerie nachzuweisen.

Dem Feriensenat wird die Zustimmung zur Erteilung der beantragten Baugenehmigung vorgeschlagen.

.Beschluss: 1

Dem Antrag der Kommunalen Initiative vom 20.04.2020 wegen „Ablehnung des Bauantrags zur Einrichtung einer Kindertagesstätte im Hochhaus der City-Galerie“ wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich abgelehnt

.Beschluss: 2

I.
Dem Antrag der Firma Principal Real Estate Spezialfondgesellschaft zur Änderung der Nutzung im 5. Stock der City-Galerie von bisher genehmigten Lagerflächen zu einer Kindertageseinrichtung mit 5 Gruppen und Außenspielfläche auf dem Baugrundstück Fl.Nr.: xxx, Gem. Aschaffenburg, Goldbacher Straße xxx, 63739 Aschaffenburg entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen wird unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die Nebenbestimmungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden.

Bedingung:

Die notwendigen 5 Fahrradabstellplätze sind auf dem Baugrundstück nachzuweisen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [X]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [X]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [X]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen

Datenstand vom 31.08.2020 10:45 Uhr