Zu 1. + 2.: Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Kliniken am Hasenkopf“ auf der Fl.-Nr. 4245, Gem. Aschaffenburg (FNP 2030/02) und Billigung des Vorentwurfes vom 19.04.2021 zur Änderung des Flächennutzungsplanes
Das Klinikum Aschaffenburg-Alzenau plant eine Modernisierung und Erweiterung am bestehenden Klinikstandort, um den Standort zukunftsfähig zu gestalten und die Gesundheitsversorgung für die Stadt und den Landkreis zu sichern. Hierfür ist eine Änderung und Erweiterung des derzeit rechtskräftigen Bebauungsplanes „Klinikum am Hasenkopf“ (23/1) notwendig.
Die Realisierung dieses Projekts soll durch die Änderung des Flächennutzungsplanes planungsrechtlich vorbereitet werden.
Der Änderungsbereich der Erweiterung des Flächennutzungsplanefutzikatzis liegt östlich der Klinikzufahrt von der Alois-Alzheimer-Allee und ist über die Alois-Alzheimer-Allee erschlossen.
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan 2030 stellt den Bereich der Flächennutzungsplanänderung östlich der Klinikzufahrt als Waldflächen dar.
Die Erweiterungsfläche liegt auf der Fl.-Nr. 4245, Gem. Aschaffenburg. Sie hat eine Größe von ca. 5.500m² und liegt innerhalb der festgesetzten öffentlichen Grünflächen mit der Zweckbestimmung Bannwald gemäß B-Plan 23/1 vom 05.07.1985.
Das Plangebiet wurde in der Vergangenheit forstwirtschaftlich genutzt.
Im Osten grenzen an das Plangebiet überwiegend Waldflächen an, aber auch eine Fläche für Landwirtschaft. Direkt im Norden und Westen grenzen bereits vorhandene als „Sonderbauflächen“ mit der Zweckbestimmung „Kliniken“ dargestellte Flächen an. Im weiteren nördlichen Bereich sind „Waldflächen“ dargestellt. Im weiteren westlichen Bereich grenzen Flächen für die Landwirtschaft an, welche gleichzeitig mit einem europaweit geschützten „Flora-Fauna-Habitat“ (FHH)-Gebiet sowie einer Fläche eines geschützten Landschaftsbestandteils überlagert sind.
Der Vorentwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes auf der Gem. Aschaffenburg (FNP 2030/02) sieht im Bereich der Änderung an Stelle der Darstellung „Flächen für Wald“ die Darstellung „Sonderbauflächen“ mit der Zweckbestimmung „Kliniken“ vor. Es soll eine Bebauungsplanänderung aufgestellt werden, in dem auch die naturschutzfachlichen Gesichtspunkte berücksichtigt werden.
Die Aufstellung der Bebauungsplanänderung und die Änderung des Flächennutzungsplanes sollen im „Parallelverfahren“ nach § 8 Abs. 3 BauGB erfolgen.
Zu 3.: Unterrichtung der Öffentlichkeit und Erörterung (frühzeitige Öffentlichkeits- beteiligung) sowie frühzeitige Beteiligung der Behörden
Mit dem Vorentwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Kliniken am Hasenkopf“ auf der Fl.-Nr. 4245, Gem. Aschaffenburg (FNP 2030/02) vom 19.04.2021 mit Begründungsvorentwurf gleichen Datums sollen als nächste Verfahrensschritte die Unterrichtung der Öffentlichkeit (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB erfolgen.
Aktuell erschweren die Kontaktbeschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie eine angemessene und ausführliche Erörterung der Planung mit den Bürgerinnen und Bürgern - öffentliche Veranstaltungen zur Bürgerinformation und –anhörung können erst dann stattfinden, wenn dies aus Gründen des Gesundheitsschutzes und auch des organisatorischen Aufwands verantwortbar ist. Wünschenswert hierfür wäre eine möglichst uneingeschränkte Öffnung des Rathauses für den Publikumsverkehr - dies ist aktuell und auf absehbare Zeit nicht gegeben.
Bei Billigung des Vorentwurfes vom 19.04.2021 mit Begründungsvorentwurf gleichen Datums soll die Unterrichtung der Bürgerinnen und Bürger durch vierwöchigen Aushang dieses Planentwurfs erfolgen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden um schriftliche Stellungnahme ersucht. Dieser Verfahrensschritt bedarf keiner besonderen Verfahrensweise aufgrund der Corona-Pandemie.