Änderung und Erweiterung des rechtskräftigen Bebauungsplanes für das Gebiet "Kliniken am Hasenkopf" (Nr. 23/1) zwischen Schmerlenbacher Straße, Röderbach, östlicher Waldweg, Alzheimer Allee, Haibacher Straße und der Straße Am Krämersgrund - Billigungsbeschluss - Anordnung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung - Anordnung der frühzeitigen Behördenbeteiligung


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 17.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 5. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 04.05.2021 ö Vorberatend 5PVS/5/5/21
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 17.05.2021 ö Beschließend 4PL/7/4/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Vorbemerkung:

Planungsanlass, Ziel und Zweck der Planung
Das Klinikum Aschaffenburg-Alzenau plant eine Modernisierung und Erweiterung am bestehenden Klinikstandort. Auf der Grundlage des derzeit rechtskräftigen qualifizierten Bebauungsplans „Kliniken am Hasenkopf“ (23/1) aus dem Jahre 1985 ist eine Erweiterung des Klinikstandortes nicht möglich, da die überbaubare Grundstücksfläche eine Standortentwicklung im Status quo nicht zulässt. Der Bebauungsplan wurde bereits im Jahre 1989 geändert, um zusätzlichen Parkraum zu schaffen. Im Jahr 2018 wurde eine Abrundungssatzung beschlossen, um im Nordosten des Klinikums eine Bebauung für eine Psychiatrie zu sichern. Das Klinikum plant kurz- bis mittelfristig ein neues Eltern-Kind-Zentrum sowie ein neues Operationszentrum. In diesem Zusammenhang entsteht auch ein Mehrbedarf an Stellplätzen, sodass ein weiteres zweistöckiges Parkdeck in Planung ist. Langfristig soll das Klinikum, einschließlich der Bettenhäuser modernisiert werden. Um den Standort zukunftsfähig zu gestalten und die Gesundheitsversorgung für die Stadt und den Landkreis zu sichern, ist daher eine Änderung und Erweiterung des derzeit rechtskräftigen Bebauungsplans „Klinikum am Hasenkopf“ (23/1) notwendig. Hierdurch sollen neue infrastrukturelle und medizinische Einrichtungen planungsrechtlich gesichert werden. Ebenfalls soll im Rahmen des Änderungsverfahrens eine weitere Anbindung an das Klinikum geschaffen werden, um sowohl den Betriebsablauf des Klinikums als auch die Erschließung langfristig zu verbessern.
Begründung:

Zu 1.

Bisheriger Verfahrensablauf:

Der Stadtrat hat am 21.10.2019 im Plenum die Änderung und Erweiterung des rechtskräftigen Bebauungsplanes für das Gebiet „Kliniken am Hasenkopf“ (Nr. 23/1) zwischen Schmerlenbacher Straße, Röderbach, östlicher Waldweg, Alzheimer Allee, Haibacher Straße und der Straße Am Krämersgrund einstimmig beschlossen.

Am 29.10.2019 fand ein Screening-Termin zur Abstimmung erster Planungsdetails (Einschätzung Fachbehörden, notwendige Fachgutachten, etc.) im Rathaus mit dem Klinikum, AVG, Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz, Ordnungs- und Straßenverkehrsamt, Tiefbauamt und Stadtplanungsamt statt.
Anfang 2020 wurde die Fa. Naturplan mit der naturschutzfachlichen Untersuchung und der Erstellung der erforderlichen Gutachten (Grünordnungsplan, spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, Eingriffs- und Ausgleichs-Bilanzierung, FFH-Verträglichkeitsprüfung, Umweltbericht) beauftragt. Dieses Büro hat auf Basis der Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2018 für eine zweite verkehrstechnische Anbindung vom Ingenieurbüro „FKS-Beratende Ingenieure“ bereits umweltrelevante Untersuchungen für diese Erschließungsvarianten durchgeführt, die in das weitere Verfahren einfließen.  
Weiterhin wurde 2020 bereits ein Entwässerungskonzept durch das Klinikum in Auftrag gegeben.
Die Ergebnisse der o.g. Punkte sollen voraussichtlich im 4. Quartal 2021 vorliegen.










Zu 2. und 3.

Lage, Umgriff, Größe, Geltungsbereich des Plangebiets
Das Plangebiet befindet sich am östlichen Stadtrand Aschaffenburgs weit außerhalb der Innenstadt, etwa 2,8 km vom Stadtzentrum (Herstallturm) entfernt in der Nähe zur Gemeinde Haibach, und ist eingebettet zwischen Godelsberg, Büchelberg und Hasenkopf.
 
Der räumliche Umgriff der Änderung des Bebauungsplanes wird gebildet durch Schmerlenbacher Straße, Röderbach, östlicher Waldweg, Alois-Alzheimer-Allee, Haibacher Straße und die Straße Am Krämersgrund.
Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung wird um die Flurstücke aus der Gem. Aschaffenburg mit den Flurstücksnummern (Fl.-Nr.) 4247/6 und 4247/3 sowie um Teilflächen der Fl.-Nr. 4248 erweitert und überlagert den derzeit rechtskräftigen Bebauungsplan aus dem Jahr 1985 für den „Neubau eines Klinikums am Hasenkopf“, dessen Änderung vom 24.08.1990 sowie den Geltungsbereich der „Abrundungssatzung für den Bereich Klinikum“ vom 02.12.2016. Er erhält die Bezeichnung „Kliniken am Hasenkopf“.
Die gesamte Größe des Geltungsbereiches beträgt ca. 49 ha; er umfasst einen Teilbereich der Grundstücke Fl.Nrn. 3906, 4212-4215, 4220, 4250, 4278, 4282, 4304, 4304/1, 4306, 4307, 4310, 4320, 4431/1, 4477/4 sowie die Grundstücke Fl.Nrn. 4245, 4247, 4247/1-4247/6, 4248, 4257, 4262/1- 4262/7, 4263, 4264, 4308/2, 4309, 4311-4315, 4317 und 4318.  


Eigentumsverhältnisse
Zum rund 49 ha großen räumlichen Umgriff des Bebauungsplans auf Aschaffenburger Gemarkung gehören überwiegend im Eigentum der Stadt Aschaffenburg befindliche Grundstücke sowie im Eigentum des Krankenhauszweckverbands Aschaffenburg-Alzenau, der Stadtbau Aschaffenburg GmbH, dem Bezirk Unterfranken, dem Arbeiter-Samariter-Bund sowie weitere in Privateigentum befindliche Grundstücke.


Abrundungssatzung für den Bereich Klinikum
Im Jahr 2016 hat die Stadt Aschaffenburg zur Entwicklung des Standortes nordöstlich angrenzend an den Geltungsbereich des Bebauungsplans für den „Neubau eines Klinikums am Hasenkopf“ (23/1) aus dem Jahre 1985 eine „Abrundungssatzung für den Bereich Klinikum“ beschlossen, die planungsrechtlich die Errichtung einer (inzwischen im Bau befindlichen) Psychiatrischen Klinik des Bezirks Unterfranken ermöglichte.


Flächennutzungsplan (FNP)
Der wirksame Flächennutzungsplan 2030 mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Aschaffenburg (FNP 2030) stellt das Klinikgelände als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Klinikum dar. Im Osten grenzen überwiegend Waldflächen an, aber auch eine Fläche für Landwirtschaft. Im Norden sind ebenfalls Waldflächen dargestellt. Im Westen grenzen Flächen für die Landwirtschaft an, welche gleichzeitig mit einem europaweit geschützten „Flora-Fauna-Habitat“ (FHH)-Gebiet sowie einer Fläche eines geschützten Landschaftsbestandteils überlagert sind. Innerhalb der westlich angrenzenden Fläche für Landwirtschaft ist im Flächennutzungsplan 2030 mit integriertem Landschaftsplan eine Grünfläche mit einer Wasserfläche zur Gewässerentwicklung (Röderbach) dargestellt. Ebenfalls sind gesetzlich geschützte Biotope entlang dieser Grünfläche dargestellt. Im Norden des Geltungsbereiches der Bebauungsplanänderung ist zudem eine Grenze von ermittelten, noch nicht amtlich festgesetzten Überschwemmungsgebieten HQ 100 als Hinweis im FNP 2030 aufgenommen.
Der wirksame Flächennutzungsplan 2030 wird im Bereich östlich der Klinikzufahrt von der Alois-Alzheimer-Allee erweitert. Die Erweiterungsfläche hat eine Größe von ca. 5.500m² und liegt innerhalb der festgesetzten öffentlichen Grünflächen mit der Zweckbestimmung Bannwald gemäß B-Plan 23/1 vom 05.07.1985.
Die Erweiterungsfläche ist in der naturschutzfachlichen Untersuchung zu berücksichtigen.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes soll im „Parallelverfahren“ erfolgen.


Erschließung
Das Klinikum befindet sich am östlichen Stadtrand Aschaffenburgs, weit außerhalb der Innenstadt. Die Anbindung (äußere Erschließung) des Klinikgeländes erfolgt von Süden über die Alois-Alzheimer-Allee / Haibacher Straße, welche die Stadt Aschaffenburg mit der im Osten angrenzenden Gemeinde Haibach verbindet. Die innere Erschließung des Klinikgeländes erfolgt über eine Zufahrt von der Alois-Alzheimer-Allee und ist als Ringerschließung ausgebaut. Hierüber werden sowohl der Besucherverkehr als auch Krankentransporte und sonstiger Verkehr geführt.
Mit Beschluss vom 02.04.2019 wurde als kurzfristige Lösung zur Verbesserung der Erschließungssituation die bauliche Ertüchtigung der Einmündung des Knotens Haibacher Straße / Am Hasenkopf beschlossen.

Langfristig soll eine zweite Straßenanbindung den Klinikstandort erschließen. Hierzu wurde im Jahre 2018 im Auftrag des Klinikums Aschaffenburg-Alzenau eine Machbarkeitsstudie für eine zweite verkehrstechnische Anbindung vom Ingenieurbüro „FKS-Beratende Ingenieure“ erstellt, die Ergebnisse der Studie wurden dem Planungs- und Verkehrssenat am 02.04.2019 zur Kenntnis gegeben.
Diese Machbarkeitsstudie hat fünf unterschiedliche Varianten zur Realisierung einer zweiten, unabhängigen Anbindung zum Klinikgelände vorgeschlagen:

  • Variante 1: Neue Anbindung des Klinikums von der Straße Am Krämersgrund
  • Variante 2: Neue Anbindung des Klinikums von der Alois-Alzheimer-Allee westlich der bestehenden Zufahrt
  • Variante 3: Neue Anbindung des Klinikums von der Haibacher Straße östlich der bestehenden Zufahrt
  • Variante 4: Neue Anbindung des Klinikums von der Schmerlenbacher Straße (Kr ABs 22)
  • Variante 4a: Neue Anbindung des Klinikums von der Schmerlenbacher Straße mit alternativer Trassenführung und Anbindung an das Parkplatzareal

Die benannten Varianten wurden hinsichtlich folgender Kriterien untersucht: Unabhängigkeit der Zufahrt, Verkehrswirksamkeit, Trassierungselemente, Leistungsfähigkeit / Kapazitätsreserve bestehender und neu entstehender Knotenpunkte sowie Auswirkungen auf das Klinikgelände. Ebenfalls wurden Investitionskosten, laufende Kosten, Auswirkungen auf Schutzgebiete sowie Flächenversiegelungen der unterschiedlichen Varianten untersucht. Das Ingenieurbüro „FKS-Beratende Ingenieure“ empfiehlt die Varianten 1, 4 sowie 4a, wobei die Variante 1 vom Ingenieurbüro aus verkehrstechnischer Sicht als bestmögliche Variante bewertet wird. Allerdings ist im Vergleich zu den Varianten 4 sowie 4a das Investitionsvolumen bei dieser Variante am größten, aufgrund des notwendigen Brückenbauwerks und den noch nicht berücksichtigten Kosten des Ausbaus der Straße Am Krämersgrund.

Aus Sicht der Verwaltung werden die Varianten 4 sowie 4a für eine zweite Anbindung des Klinikums favorisiert. Auch die Klinikverwaltung hat sich für eine Weiterverfolgung dieser Varianten ausgesprochen. Es ist nun Aufgabe des Bebauungsplanverfahrens, eine zweite Verkehrsanbindung zu sichern. Im Rahmen des auf die Einleitung des Verfahrens folgenden ersten Verfahrensschritts soll die Entscheidung über die bestmögliche Erschließungsvariante unter Abwägung verkehrlicher, naturschutzrechtlicher und finanzieller Belange getroffen werden.


Versorgung
Durch das Plangebiet verlaufen verschiedene bestehende Leitungstrassen für die Sparten Gas, Wasser, Elektro. Im Vorfeld zur Bebauungsplanänderung wurde der Verlauf dieser bestehenden Leitungstrassen sowie der Verlauf von neu geplanten Leitungstrassen für den Neubau der Psychiatrie incl. der notwendigen Leitungsschutzstreifen mit dem Leitungsträger, der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH (AVG), abgestimmt und in den Bebauungsplanänderungsvorentwurf integriert.


Entwässerung
Zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Beseitigung der im Plangebiet anfallenden Schmutz- und Niederschlagswässer sind im weiteren Bebauungsplanverfahren noch geeignete Festsetzungen zu treffen.


Natur und Landschaft
Der Umgriff des Geltungsbereichs ermöglicht eine Erweiterung des Klinikums sowie eine zweite verkehrliche Anbindung. Hierdurch entstehen Eingriffe in Natur und Landschaft, die auszugleichen sind. Daher bezieht der Geltungsbereich im Osten die im FNP dargestellte Grünfläche mit ein, um den Ausgleich nach Möglichkeit innerhalb des Geltungsbereiches abzuleisten.
Zur dauerhaften Sicherung des vorhandenen Grünzugs entlang des Wirtschaftsweges des Klinikums, zur Schaffung von Ersatzflächen zum Anpflanzen von Bäumen und als Übergang zur angrenzenden Waldfläche wird der komplette nördliche Randbereich des Klinikums als Pflanzstreifen entlang der nördlichen Baugrenze festgesetzt. Der Pflanzstreifen wird als „Private Grünfläche“ und als „Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen“ in der Bebauungsplanänderung festgesetzt; die vorhandenen Bäume und Sträucher innerhalb dieser Fläche sind zu erhalten.
Weiterhin sind alle im Baugebiet vorhandenen standortgerechten Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 50cm dauerhaft zu erhalten und bei Verlust oder bei Entfernung aus Gründen der Verkehrssicherheit durch Neupflanzung zu ersetzen.

Artenschutz:
Mit einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) ist zu prüfen, ob artenschutzrechtliche Belange nach der Naturschutz-Gesetzgebung betroffen sind.


Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung:
Im weiteren Verfahren sind für die Eingriffe in Natur und Landschaft eine FFH-Verträglichkeitsprüfung und ein Grünordnungsplan (GOP) mit der Ermittlung und Bilanzierung von Eingriff und Ausgleich nach dem Bewertungsmodell für die Stadt Aschaffenburg und ein Umweltbericht zu erstellen.


Zu 2. + 3.:         Unterrichtung der Öffentlichkeit und Erörterung (frühzeitige Öffentlichkeits-beteiligung) sowie frühzeitige Beteiligung der Behörden

Mit dem Bebauungsplanänderungsvorentwurf vom 19.04.2021 mit Begründungsvorentwurf gleichen Datums sollen als nächste Verfahrensschritte die Unterrichtung der Öffentlichkeit (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB erfolgen.
Aktuell erschweren die Kontaktbeschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie eine angemessene und ausführliche Erörterung der Planung mit den Bürgerinnen und Bürgern - öffentliche Veranstaltungen zur Bürgerinformation und –anhörung können erst dann stattfinden, wenn dies aus Gründen des Gesundheitsschutzes und auch des organisatorischen Aufwands verantwortbar ist. Wünschenswert hierfür wäre eine möglichst uneingeschränkte Öffnung des Rathauses für den Publikumsverkehr und die Möglichkeit der Durchführung öffentlicher Versammlungen mit bis zu 100 Personen – dies ist aktuell und auf absehbare Zeit nicht gegeben.

Bei Billigung des Bebauungsplanänderungsvorentwurfs vom 19.04.2021 mit Begründungsvorentwurf gleichen Datums zur Änderung und Erweiterung des rechtskräftigen Bebauungsplanes für das Gebiet „Kliniken am Hasenkopf“ (Nr. 23/1) zwischen Schmerlenbacher Straße, Röderbach, östlicher Waldweg, Alzheimer Allee, Haibacher Straße und der Straße Am Krämersgrund soll daher die Unterrichtung der Bürgerschaft vorrangig durch digitale Informations- und Beteiligungsformen erfolgen (Veröffentlichung im Internet, Schriftverkehr und Abgabe von Stellungnahmen per email). Flankierend wird der Bebauungsplanänderungsvorentwurf auch in Papierform mind. drei Wochen ausgehängt und können nach entsprechender Terminvereinbarung eingesehen und erörtert werden. Gemäß Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 24.03.2020 genügt eine solche Verfahrensweise den verfahrensrechtlichen Anforderungen in der gegenwärtigen Situation.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden um schriftliche Stellungnahme ersucht. Dieser Verfahrensschritt bedarf keiner besonderen Verfahrensweise aufgrund der Corona-Pandemie.

.Beschluss:

I.
  1. Der Bebauungsplanänderungsvorentwurf vom 19.04.2021 mit Begründungsvorentwurf gleichen Datums zur Änderung und Erweiterung des rechtskräftigen Bebauungsplanes für das Gebiet „Kliniken am Hasenkopf“ (Nr. 23/1) zwischen Schmerlenbacher Straße, Röderbach, östlicher Waldweg, Alzheimer Allee, Haibacher Straße und der Straße Am Krämersgrund (Anlage 2) wird gebilligt.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage dieses Bebauungsplanänderungsvorentwurfs vom 19.04.2021 mit Begründungsvorentwurf gleichen Datums die Unterrichtung der Öffentlichkeit und Erörterung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung soll trotz der Beschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie durchgeführt werden, und zwar vorrangig durch digitale Informations- und Beteiligungsformen und flankierend durch Aushang der Bebauungsplan-Vorentwürfe in Papierform mit der Möglichkeit der Einsichtnahme und Erörterung nach entsprechender Terminvereinbarung.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, gem. § 4 Abs. 1 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, entsprechend zu unterrichten (frühzeitige Behördenbeteiligung).

II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung -  jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
Wenig klimarelevant
Teilweise klimarelevant
Sehr klimarelevant
[…x..]   keine weiteren Angaben erforderlich
[…..]   kurze Erläuterung in den Begründungen
[…..]  ausführlicher Erläuterung
in den Begründungen
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
 (Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 35, Dagegen: 5

Datenstand vom 21.06.2021 09:42 Uhr