Vollzug des Bay. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG)
-Widmung des Heidigweges (Verlängerung)
Daten angezeigt aus Sitzung:
1. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 19.01.2021
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Bei der Überprüfung der Widmungsunterlagen wurde festgestellt, dass diese Fläche noch nicht gewidmet ist.
Die zu widmende Fläche ist öffentliche Verkehrsfläche und im Eigentum der Stadt.
Die Widmung ist vom Träger der Straßenbaulast zu verfügen.
nachrichtlich
Das bisher gewidmete Teilstück des Heidigweges (nördlicher Teil, Länge 545 m) hatte zum Zeitpunkt der Widmung im Jahr 1976 die Fl.Nr. 6558 (Gemarkung Obernau).
Nach der Neuvermessung umfasst der nördliche Teil des Heidigweges nunmehr folgende Fl.Nr.:
Teilfläche aus Fl.Nr. 6666/1
Fl.Nr. 6666/83 und /84
Teilfläche aus Fl.Nr. 6720/1
Die Eintragungsverfügung ist entsprechend zu berichtigen.
.Beschluss:
I.
Mit Wirkung vom 30.01.2021 wird gemäß Artikel 6 des Bay. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) folgende Fläche im Stadtgebiet von Aschaffenburg zur Ortsstraße (Artikel 46 Nr.2 BayStrWG) gewidmet (Anlage 2):
Heidigweg (südlicher Teil)
Teilfläche aus Fl.-Nr. 6720/1 (Gemarkung Obernau)
Anfang: bisheriger Endpunkt Höhe südöstlicher Eckpunkt Fl.-Nr. 6720/4
Ende: Grenze zu Fl.-Nr. 6755
Länge: 257 m
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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Wenig klimarelevant
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Teilweise klimarelevant
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Sehr klimarelevant
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[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
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[…..] kurze Erläuterung in den Begründungen
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[…..] ausführlicher Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 03.03.2021 19:13 Uhr