Feststellung der Bedarfsnotwendigkeit v. Kindergartenplätzen nach Art. 7 Abs. 2 Bayerisches Kinderbildungs und Betreuungsgesetz (BayKiBiG); Kommunale Kindertageseinrichtung: zwei Naturgruppen im Stadtteil Damm, Nähe Lohmühlstraße - Antrag der FDP vom 07.11.2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  15. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 08.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Jugendhilfeausschuss 3. Sitzung des Jugendhilfeausschusses 21.10.2021 ö Beschließend 2JHA/3/2/21
Stadtrat (Plenum) 15. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 08.11.2021 ö Beschließend 6PL/15/6/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Nachfrage nach Kindergartenplätzen ist insbesondere in den Stadtteilen Damm und Innenstadt aufgrund anhaltend hoher Geburtenzahlen sowie durch Zuzüge in die Stadt Aschaffenburg und Baumaßnahmen ungebrochen hoch. Weitere Betreuungsplätze sind notwendig, um die Nachfrage decken zu können. Die Einrichtung des im Nachgang vorgestellten Naturkindergartens wird einen Teil der Nachfrage decken können. 

Geplant ist ein Naturkindergarten „light“ mit zwei Gruppen im Stadtteil Damm, Nähe Lohmühlstraße, Gemarkung Flurnummer 2853 unter kommunaler Trägerschaft. 

Betreuungsform
Ein Naturkindergarten ist eine besondere Form der Kinderbetreuung für Kinder von 3-6 Jahren. Im Naturkindergarten findet die Betreuung der Kinder ohne festen Gebäudebezug schwerpunktmäßig in der Natur statt. Als Schutzraum stehen in der Regel Bauwägen oder Holzhäuser zur Verfügung. Die Stadt Aschaffenburg möchte einen Naturkindergarten „light“ errichten, der zusätzlich über eine feste Basisstation im Bereich der Dorfstraße verfügt, so dass auch Randzeiten ab 7 h und nach 14.30/15.00 h sowie Schlechtwettertage gut und pädagogisch abgedeckt werden können. Räumlichkeiten werden hierzu noch gesucht, vorstellbar ist auch diese Basisstation auf dem Impressgelände. Von der Basisstation starten die Kinder dann zu dem Grundstück in den Aschaffauen. Wichtig ist uns als Stadt, dass der Naturkindergarten fußläufig erreichbar ist, und damit allen zur Verfügung steht. Weiterhin ist uns wichtig, dass kein Verkehr in die Aschaffaue hineingezogen wird. 
Soweit noch keine Basisstation vorhanden ist, soll nur eine Betreuung von 8.00 – 14.30/15 h angeboten werden. Es wird dann ebenfalls einen festen Sammelpunkt im Bereich der Lohmühlstraße geben, zu dem die Kinder gebracht und dann auch wieder abgeholt werden 

Betreuungsort
Betreuungsort ist ein Grundstück im Stadtteil Damm, Nähe Lohmühlstraße, Gemarkung Flurnummer 2853. Der Standort und die Nutzung wurde von allen an einer Genehmigung beteiligten Ämtern geprüft. Eine Genehmigung wurde in Aussicht gestellt, Die Wiese umfasst ca. 2000 m2 und ist umgeben von weiteren Wiesen, Äckern und Gärten. Durch die Lohmühlstraße gibt es eine direkte Anbindung für Fahrzeuge (Rettungsfahrzeuge, Wassertransport etc.). Auf der Wiese sind Bäume für die Beschattung im Sommer vorhanden. Hier starten dann die Expeditionen in die freie Natur. 

Gruppengröße und Personal
Geplant sind zwei Kindergruppen mit je max. 20 – 25 Kindern. Der Personalbedarf richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften (Anzahl Kinder/Buchungszeiten). Bei einer Vollbelegung und Ausnutzung der Buchungszeiten (8 - 15 Uhr) sind mindestens 2,5 VZÄ Erzieherinnen und 2,5 VZÄ Kinderpflegerinnen vorzuhalten.
Bei Vorhandensein einer Basisstation und Betreuung von 7 bis 17 Uhr ist ein Personalbedarf von mindestens 3,0 VZÄ Erzieherinnen und 3,5 VZÄ Kinderpflegerinnen notwendig.

Bauwagen und Tipi
Seit einiger Zeit gibt es Anbieter, die professionelle Bauwägen für die kindgerechte Nutzung in der Natur herstellen. Diese gibt es in unterschiedlicher Ausführung. Das favorisierte Modell ist 12 Meter lang und 3 Meter breit und 3,35 Meter hoch. Zur Ausstattung gehören ein Eingangspodest,  eine Garderobe, Sanitäranlage, eine Küche, Einbauschränke, ein Sitzbereich mit Bänken und Tischen, eine zweite Ebene als Ruhe- und Spielbereich sowie ein Stromanschluss und eine Elektroheizung (muss extra installiert werden).
Der Bauwagen ist Rückzugsort, Spielort und Platz zum Aufwärmen gleichermaßen. 
Es wären zwei Bauwägen erforderlich, die ggfs. noch durch ein Tipi im Nachhinein ergänzt werden können.

Toiletten/Sanitär
Ein Sanitärraum mit Toilette und Waschbecken ist in dem Wagen integriert. Zusätzlich wäre eine Außentoilette mit einem Erwachsenen-WC und einem Kinder-WC wünschenswert.

Strom kann von der AVG verlegt werden. Dies wurde bereits geprüft. 
Ein direkter Wasseranschluss ist nicht vorhanden und auch nicht zwingend erforderlich. Frischwasser muss an das Grundstück gebracht und Brauchwasser abtransportiert werden. 

Verpflegung
Das warme Mittagessen wird über einen Caterer angeliefert. Frühstück wird von den Kindern mitgebracht. Der Nachmittagssnack wird vor Ort zubereitet.

Ausweichmöglichkeit bei schlechtem Wetter
Soweit keine Basisstation vorhanden ist, werden im Vorfeld Kooperationen geschlossen als Ausweichquartier für Tage, in denen der Aufenthalt in der Natur wegen Wetterlagen zu gefährlich wäre.

Abstimmung mit der Regierung von Unterfranken
Die Grobkonzeption wurden in einem Gespräch bei der zuständigen Fachaufsicht der Regierung von Unterfranken vorgestellt. Aus Sicht der dortigen Fachaufsicht ist eine so angedachte Betreuungsform „Naturkindergarten light“ darstellbar, wenn alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden. 

.Beschluss: 1

Herr Stadtrat Karsten Klein erläutert seinen Antrag vom 07.11.2021. Außerdem beantragt er, dass über die Punkte der Beschlussvorlage getrennt abgestimmt wird. Herr Oberbürgermeister Jürgen Herzing stellt diesen Geschäftsordnungsantrag zur Abstimmung. Dieser wird mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich abgelehnt

.Beschluss: 2

I.
  1. Die Stadt Aschaffenburg erkennt 50 Kindergartenplätze im Stadtteil Damm, Nähe Lohmühlstraße, als bedarfsnotwendig im Sinne des Art. 7 Abs. 2 Bayerisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) an.

  1. Der Stadtrat stimmt der Einrichtung eines zweigruppigen Naturkindergartens im Stadtteil Damm, Nähe Lohmühlstraße, zu.

  1. Die notwendigen 5,0 bzw. 6,5 Vollzeitstellen sind im Stellenplan 2022 auszuweisen. Der Besetzung der Stellen zum nächstmöglichen Zeitpunkt wird zugestimmt. 

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 32, Dagegen: 2

Datenstand vom 14.02.2022 19:10 Uhr