Städtebauförderung; Sanierungsprogramm „Lebendige Zentren“ - Sanierungsgebiet Innenstadt Fortschreibung des Städtebauförderungsprogramms der Stadt Aschaffenburg für das Jahr 2022 und die Fortschreibungsjahre 2023 - 2025 - Antrag der KI vom 17.11.2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  16. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 22.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 16. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 22.11.2021 ö Beschließend 5PL/16/5/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Abschnitte 1, 1a, 1b, 2, 3, 3c, 4, 4a, 5a, 5b, 6a, 6b, 6c und 7 des Sanierungsgebiets Innenstadt sind in das Bund-Länder- Sanierungsprogramm „Lebendige Zentren“ (früher „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“) aufgenommen. Der Regierung von Unterfranken ist jährlich eine Bedarfsmitteilung vorzulegen, aus der sich die im nächsten Haushaltsjahr sowie die in den 3 Folgejahren vorgesehen Maßnahmen ergeben und der die voraussichtlichen Kosten zu entnehmen sind. 

Für das Jahr 2022 ist geplant, für folgende Projekte einen detaillierten Förderantrag bei der Regierung von Unterfranken einzureichen: 

- Umfeldgestaltung Sandkirche und Verlagerung Wertstoffcontainer Sandgasse (Unterflurcontainer):
Das Sandtor an der Sandkirche stellt eine historische und städtebaulich prägende Eingangssituation für die Fußgängerzone dar. Dies wurde in den Untersuchungen zum Sanierungsgebiet Innenstadt immer wieder betont. Die dort aufgestellten Wertstoffcontainer entlang der Mauer zum Schöntal sind dem Stadtbild sehr abträglich und sind nach wie vor immer wieder Thema in Sitzungen des Initiativkreises der Innenstadt. Sie sollen verlagert oder umgestaltet werden. Eine Alternative hierzu stellt die unterirdische Mülllagerung in Form von Unterflurcontainern dar. Es ist geplant, den bestehenden Containerstandort aufzugeben und durch Unterflurcontainer in der Cornelienstraße zu ersetzen. Der Stadtrat hat dieses Konzept in der Sitzung des PVS am 28.05.2019 zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, die weiteren Schritte für den Einbau von Unterflurcontainern vorzunehmen.
Voraussichtliche Kosten und Ausführungszeitraum: 150.000 € / 2023

- Roßmarkt - Einbau von versenkbaren Pollern im Abschnitt zwischen Herstallstraße und Badergasse:
Dieser Abschnitt der Fußgängerzone wird – auch außerhalb der Andienungszeiten – immer wieder rechtswidrig von Kraftfahrzeugen befahren. Diese Problematik wurde in der Sitzung des PVS am 19.05.2020 diskutiert. Der Stadtrat hat dabei der Konzeptstudie über den Einbau von versenkbaren Pollern im Roßmarkt zwischen Herstallstraße und Badergasse grundsätzlich zugestimmt. Die Verwaltung wurde beauftragt, die weiteren Planungsschritte einzuleiten und dem Stadtrat zur endgültigen Entscheidung vorzulegen. Die zeitliche Umsetzung ist abhängig vom Fortgang der Bauarbeiten für das Anwesen Roßmarkt 21.
Voraussichtliche Kosten und Ausführungszeitraum: 100.000 € / 2022 

- Umsetzung Verkehrskonzept Innenstadt - Städtebaulicher Wettbewerb für Friedrichstraße und Weißenburger Straße im Bereich um den Herstallturm:        
Im Rahmen der Diskussion über die künftige Verkehrsführung in der Innenstadt besteht die Chance, einzelne Straßenabschnitte städtebaulich aufzuwerten. Für Bereich um den Herstallturm, der die zentrale Verknüpfung der Hauptgeschäftsbereiche der Innenstadt darstellt, bietet sich die Durchführung eines städtebaulichen Wettbewerbes an, um die bestmögliche Lösung zur Neugestaltung zu finden. In diesen Wettbewerbsbereich soll die Unterführung am Verkehrsknoten Goldbacher Straße / Heinsestraße / Platanenallee einbezogen werden.
Voraussichtliche Kosten und Ausführungszeitraum: 150.000 € / 2023

- Fortschreibung ISEK:
Der Stadtrat (PVS) hat in der Sitzung am 04.05.2021 die Frist zur Durchführung der Sanierung in den Sanierungsgebieten der Innenstadt Abschnitte 1 bis 6c bis zum 31.12.2025 verlängert. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, für das Jahr 2023 die Erstellung eines neuen „Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes – ISEK“ für diese Sanierungsabschnitte vorzubereiten. 
Voraussichtliche Kosten und Ausführungszeitraum: 80.000 € / 2023 - 2024 

- Barrierefreie Sanierung von Straßen und Wegen:
In der Innenstadt gibt es eine Reihe von Straßen und Wegen, deren Oberflächen verbraucht oder die nicht barrierefrei angelegt sind. Diese entsprechen auch häufig nicht mehr den heutigen gestalterischen Anforderungen an eine attraktive Innenstadt. Im Stadtbodenkonzept aus dem Jahr 2013 sind dies Verkehrsanlagen benannt. Diese sollen sukzessive erneuert werden. Dringlich ist die Sanierung der Badergasse zwischen Roßmarkt und Riesengasse, die sich in einem sehr schlechten baulichen Zustand befindet und die auf Grund der vorhandenen Gehwege nicht als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen werden kann.
Voraussichtliche Kosten und Ausführungszeitraum Badergasse: 525.000 € / 2023


- Projektmanagement 2023 - 2024:
Die Einrichtung eines Projektmanagements ist Vorgabe für die Aufnahme in das Programm „Lebendige Zentren“. Der Projektmanager ist direkter Ansprechpartner für die Akteure vor Ort. Er organisiert die Beteiligung der Betroffenen über den „Initiativkreis“ und ist das Bindeglied zur Stadtverwaltung. Seine Aufgabe besteht v. a. in der Umsetzung der im „Integrierten Stadtentwicklungskonzept“ genannten Ziele. Im Jahr 2022 ist ein neuer Förderantrag für die Jahre 2023 - 2024 einzureichen. Es wird von der Anstellung eines Mitarbeiters oder einer Mitarbeiterin mit einer regelmäßigen wöchentlichen von 15 Stunden ausgegangen.
Voraussichtliche Kosten und Ausführungszeitraum: 71.000 € / 2023 - 2024

Allgemeines

Der Entwurf des Sanierungsprogramms ist der Regierung von Unterfranken bereits bekannt. Eine Förderzusage ist damit aber noch nicht verbunden. Hierfür sind jeweils eigene, konkrete Förderanträge einzureichen. 

Anzumerken ist abschließend, dass das Programmjahr der Mittelanmeldung und das Haushaltsjahr, in welchem die Maßnahme realisiert und finanziert wird, differieren können. Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme bei der Regierung eingereicht werden. Wird z. B. eine Maßnahme zu Beginn des Jahres 2023 durchgeführt (Haushaltsjahr 2023), ist es u. U. erforderlich, die Förderzusage im Vorjahr einzuholen (Programmjahr 2022). 

Direkte Kosten sind mit dieser Beschlussfassung nicht verbunden. Diese entstehen erst mit Einreichung des jeweiligen konkreten Förderantrags und Beginn der bewilligten Maßnahme. 

In der Sitzung des PVS am 08.12.2015 wurde angeregt, eine fortgeschriebene Liste über die bewilligten Fördermittel vorzulegen. In der Anlage liegt daher eine Übersicht über die seit dem Jahr 2014 eingereichten Förderanträge und die daraufhin von der Regierung erteilten Bewilligungen sowie über die Verwendungsnachweise bei.

.Beschluss: 1

1. Der Änderungsantrag von Herrn Stadtrat Johannes Büttner (Anlage 1) wird zur Kenntnis genommen. 

2. Aufgrund von weiteren Nachfragen aus der Mitte des Plenums erläutert die Verwaltung, 
- dass die blaue Markierung in Anlage 2 entlang der Weißenburger Straße und Friedrichstraße verlängert wird, um die Überlegungen zur Umsetzung des Ludwigsbrunnens oder der Erweiterung des „offenen Schöntals“ aufrechtzuerhalten,  
- dass der Platz vor der Tiefgarage Alexandrastraße aufgewertet werden soll und
- dass der in Anlage 2 eingzeichnete Übergang von der Herstallstraße zur Wermbachstraße/Landingstraße der Beschlusslage entspricht.

3. Herr Stadtrat Johannes Büttner erklärt daraufhin, dass damit seinem Änderungsantrag vom 17.11.2021 Rechnung getragen wurde.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

.Beschluss: 2

I. Die Bedarfsmitteilung zum Städtebauförderungsprogramm „Lebendige Zentren“ für das Jahr 2022 sowie für die Fortschreibungsjahre 2023 - 2025 wird vom Stadtrat zur Kenntnis genommen. Der Stadtrat stimmt der Durchführung der einzelnen Sanierungsmaßnahmen und deren Finanzierung zu (Anlage 2). 

Die fortgeschriebene Haushalts- und Finanzplanung nach diesem Programm geht davon aus, dass der Stadt Aschaffenburg für alle Sanierungsmaßnahmen im Finanzplanungszeitraum Städtebauförderungsmittel in Höhe von 60 % der jeweils förderfähigen Gesamtkosten gewährt werden.

Die Verwaltung wird ermächtigt und beauftragt, 
    1. der Bewilligungsbehörde die Förderanträge zu den einzelnen im Jahresprogramm aufgeführten Sanierungsmaßnahmen zur Entscheidung vorzulegen, 
    2. im Entwurf für den Haushalt 2022 die entsprechenden finanziellen Mittel in Einnahmen und Ausgaben vorzutragen und 
    3. die Finanzierung für die Jahre 2023 - 2025 nach den Werten im Jahresantrag 2022 fortzuschreiben.

II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Es fallen keine direkten Kosten an. Diese entstehen erst bei Realisierung der einzelnen Maßnahmen, für welche zuvor aber Förderanträge bei der Regierung von Unterfranken einzureichen sind.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 14.02.2022 19:11 Uhr