Städtebauförderung; Sanierungsprogramm „Sozialer Zusammenhalt" - Bahnhofsquartier, Oberstadt/Mainufer, Ortskern Damm Fortschreibung des Städtebauförderungsprogramms der Stadt Aschaffenburg für das Jahr 2022 und die Fortschreibungsjahre 2023 - 2025


Daten angezeigt aus Sitzung:  16. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 22.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 16. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 22.11.2021 ö Beschließend 7PL/16/7/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Sanierungsgebiete „Nördliche Innenstadt / Bahnhofsquartier“ (SG 9 Innenstadt), „Oberstadt / Mainufer“ (SG 8 Innenstadt) und „Ortskern Damm“ sind in das Bund-Länder- Städtebauförderungsprogramm „Sozialer Zusammenhalt“ (früher „Soziale Stadt“) aufgenommen. Der Regierung von Unterfranken ist jährlich eine Bedarfsmitteilung vorzulegen, aus der sich die im nächsten Haushaltsjahr sowie die in den 3 Folgejahren vorgesehen Maßnahmen ergeben und der die voraussichtlichen Kosten zu entnehmen sind. Für die drei o. g. Bereich ist ein einheitlicher Antrag vorzulegen.

Für das Jahr 2022 ist geplant, für folgende Projekte detaillierte Förderanträge bei der Regierung von Unterfranken einzureichen:

- Abschnitt 8 - Oberstadt / Mainufer - Neugestaltung der Dalbergstraße zwischen Schloßgasse und Suicardusstraße sowie Rathausgasse mit Maßnahmen zur Barrierefreiheit:
In der Sitzung des PV ist am 20.7.2021 hat der Stadtrat den Bericht über den bisherigen Planungsprozess Neugestaltung der Dalbergstraße zur Kenntnis genommen. Es wurde beschlossen, dass die Variante A1 mit durchgängig echter Einbahnstraße und Tempolimit 30 zur Umsetzung kommen soll. Die Vorplanung ist den Bürgerinnen und Bürgern in eine Informationsveranstaltung noch vorzustellen. Die Dalbergstraße liegt sowohl im Bereich des Förderprogramms „Sozialer Zusammenhalt“ (Schlossgasse bis Main) sowie des Programms „Lebendige Zentren“ (Pfaffengasse bis Landingstraße). Die Neugestaltung des Abschnittes bis zum Main soll im Jahr 2023 erfolgen, im Jahr 2024 schließt sich der Bereich bis zur Landingstraße an.
Voraussichtliche Kosten und Ausführungszeitraum: 6300.000 € / 2023

- Quartiersmanagement 2023 - 2024:
Die Einrichtung eines Quartiersmanagements ist Vorgabe für die Aufnahme in das Programm „Sozialer Zusammenhalt“. Der Quartiersmanager ist direkter Ansprechpartner für die Akteure vor Ort. Er organisiert die Beteiligung der Betroffenen über den „Quartiersbeirat“ und ist das Bindeglied zur Stadtverwaltung. Seine Aufgabe besteht v. a. in der Umsetzung der im „Integrierten Stadtentwicklungskonzept“ genannten Ziele. Im Jahr 2022 ist ein neuer Förderantrag für die Jahre 2023 - 2024 für die Sanierungsgebiete „Ortskern Damm“ und „Oberstadt / Mainufer“ einzureichen. Es wird von der Anstellung eines Mitarbeiters oder einer Mitarbeiterin mit einer regelmäßigen wöchentlichen von 24 Stunden ausgegangen.
Voraussichtliche Kosten und Ausführungszeitraum: 120.000 € / 2023 - 2024


Hinweis:

Bezüglich des Schlossufers ist darauf hinzuweisen, dass im Jahr 2022 kein Förderantrag einzureichen ist. Die bauliche Realisierung der Maßnahmen in diesem Förderprogramm erfolgt erst ab dem Jahr 2024. Die Neugestaltung des Abschnitts zwischen Theoderichstor und Felsen am Pompejanum ist einem anderen Städtebauförderungsprogramm („Innenstädte beleben“) zugeordnet.


Allgemeines:

Der Entwurf des Sanierungsprogramms ist der Regierung von Unterfranken bereits bekannt. Eine Förderzusage ist damit aber noch nicht verbunden. Hierfür sind jeweils eigene, konkrete Förderanträge einzureichen.

Anzumerken ist abschließend, dass das Programmjahr der Mittelanmeldung und das Haushaltsjahr, in welchem die Maßnahme realisiert und finanziert wird, differieren können. Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme bei der Regierung eingereicht werden. Wird z. B. eine Maßnahme zu Beginn des Jahres 2023 durchgeführt (Haushaltsjahr 2023), ist es u. U. erforderlich, die Förderzusage im Vorjahr einzuholen (Programmjahr 2022).

Direkte Kosten sind mit dieser Beschlussfassung nicht verbunden. Diese entstehen erst mit Einreichung des jeweiligen konkreten Förderantrags und Beginn der bewilligten Maßnahme.

In der Sitzung des PVS am 08.12.2015 wurde angeregt, eine fortgeschriebene Liste über die bewilligten Fördermittel vorzulegen. In der Anlage liegt daher eine Übersicht über die seit dem Jahr 2014 eingereichten Förderanträge und die daraufhin von der Regierung erteilten Bewilligungen sowie über die Verwendungsnachweise bei.

.Beschluss:

I. Die Bedarfsmitteilung zum Städtebauförderungsprogramm „Sozialer Zusammenhalt“ (früher „Soziale Stadt“) - Bahnhofsquartier, Oberstadt /Mainufer, Ortskern Damm - für das Jahr 2021 sowie für die Fortschreibungsjahre 2022 - 2024 wird vom Stadtrat zur Kenntnis genommen. Der Stadtrat stimmt der Durchführung der einzelnen Sanierungsmaßnahmen und deren Finanzierung zu (Anlage 4).

Die fortgeschriebene Haushalts- und Finanzplanung nach diesem Programm geht davon aus, dass der Stadt Aschaffenburg für alle Sanierungsmaßnahmen im Finanzplanungszeitraum Städtebauförderungsmittel in Höhe von 60 % der jeweils förderfähigen Gesamtkosten gewährt werden.

Die Verwaltung wird ermächtigt und beauftragt,
  1. der Bewilligungsbehörde die Förderanträge zu den einzelnen im Jahresprogramm aufgeführten Sanierungsmaßnahmen zur Entscheidung vorzulegen,
  2. im Entwurf für den Haushalt 2022 die entsprechenden finanziellen Mittel in Einnahmen und Ausgaben vorzutragen und
  3. die Finanzierung für die Jahre 2023 - 2025 nach den Werten im Jahresantrag 2022 fortzuschreiben.

II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Es fallen keine direkten Kosten an. Diese entstehen erst bei Realisierung der einzelnen Maßnahmen, für welche zuvor aber Förderanträge bei der Regierung von Unterfranken einzureichen sind.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 14.02.2022 19:11 Uhr