Festlegung der sog. "3-G-Regel" als Voraussetzung zur Teilnahme an Stadtratssitzungen; - Antrag der SPD-Stadtratfraktion vom 21.11.2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  16. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 22.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 16. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 22.11.2021 ö Beschließend 13PL/16/13/21

.Beschluss: 1

1. Der mündliche Bericht der Verwaltung zur aktuellen Corona-Situation in der Stadt Aschaffenburg wird zur Kenntnis genommen.

2. Der Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 21.11.2021 wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

.Beschluss: 2

Dem Antrag von Herrn Stadtrat Claus Berninger auf Festsetzung der sog. “2-G-Regel” als Teilnahmevoraussetzung an einer Stadtratssitzung wird nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen

.Beschluss: 3

a) Der Stadtrat stimmt der Anwendung der sog. “3-G-Regel” (d. h. geimpft oder genesen oder getestet auf das Coronavirus) als Teilnahmevoraussetzung für seine Mitglieder für alle Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse (Senate) ab dem 23.11.2021 zu.

b) Das einzelne Stadtratsmitglied hat dabei die Wahl, welchen Nachweis es gegenüber der „Einlasskontrolle“ zum Sitzungssaal erbringen möchte. Sollte sich ein Mitglied für die Variante „getestet“ entscheiden, so besteht die Möglichkeit der Durchführung eines Selbsttests unter Aufsicht rechtzeitig vor Sitzungsbeginn im Eingangsbereich zum Sitzungssaal.

c) Weigert sich ein Mitglied der sog. “3-G-Regel” nachzukommen, so kann es an der betroffenen Sitzung nicht teilnehmen und darf den Sitzungssaal nicht betreten (Art. 53 Abs. 1 Satz 3 GO). 

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 37, Dagegen: 3

Datenstand vom 14.02.2022 19:11 Uhr