Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan 2021 für die Stadt Aschaffenburg


Daten angezeigt aus Sitzung:  13. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates, 04.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Haupt- und Finanzsenat 13. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates 04.10.2021 ö Vorberatend 1HFS/13/9/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Verwaltung hat für das laufende Haushaltsjahr 2021 einen Nachtragshaushaltsplan und eine Nachtragshaushaltssatzung erstellt. Sie erfasst neben allen bisher vom Stadtrat beschlossenen Veränderungen alle bekannt gewordenen Korrekturen für die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes und weist den erforderlichen Ausgleich nach.


Der Nachtragshaushaltsplan der Stadt verändert demnach

  • den Verwaltungshaushalt        von bisher        266.380.850 €
       um           6.113.600 €
       auf        272.494.450 €

  • den Vermögenshaushalt        von bisher        64.534.600 €
       um        - 100.500 €
       auf        64.434.100 €

  • Der Gesamthaushalt beträgt damit neu                336.928.550 €


Der Zuführungsbetrag zum Vermögenshaushalt erhöht sich um 4.699.700 € auf 22.915.300 €.

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen der Stadtwerke (Eigenbetrieb) wird um 3.300.000 € vermindert und damit von 13.111.000 auf 9.811.000 € neu festgesetzt.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird um 550.000 € vermindert und damit von bisher 16.270.000 € auf 15.720.000 € neu festgesetzt.

Die Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage wird von 10.815.700 € auf 8.564.500 € vermindert.

Die Zuführung zur Sonderrücklage Baugebiet Anwandeweg wird um 1.343.000 € auf jetzt 2.313.000 € erhöht.

Die Steuerhebesätze und der Höchstbetrag der Kassenkredite bleiben unverändert.

Der Stellenplan bleibt unverändert.

.Beschluss:

I. 
  1. Der Bericht der Verwaltung zur Nachtragshaushaltssatzung und zum Nachtragshaushaltsplan 2021 wird zur Kenntnis genommen.

  1. Die Nachtragshaushaltssatzung und der Nachtragshaushaltsplan werden dem Stadtrat (Plenum) zur abschließenden Beratung überwiesen.

II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [  ]
nein [ x ]
Es entstehen Folgekosten
ja [x  ]
nein [  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[  ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.11.2021 13:44 Uhr