Unterhainstraße: Ersatzneubau Fußgängerbrücke zur Kleingartenanlage - Vorstellung der Vorplanung


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 20.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 7. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 20.07.2021 ö Beschließend 8PVS/7/8/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1. Sachstand und Anlass

Die Fußgängerbrücke zur Anbindung der Kleingartenanlage von der Unterhainstraße aus ist bei einem großen Regenereignis so stark beschädigt worden, dass sie aus Sicherheitsgründen abgebaut werden musste. Da die Brücke für Besucher der Anlage, welche mit dem Stadtbus kommen, die beste Verbindung zur Kleingartenanlage darstellt, plant die Stadtverwaltung einen Neubau der Brücke. Diese Brücke soll ausschließlich als Fußwegbrücke dienen.


2. Projektbeschreibung

Das Tiefbauamt hat das Büro Schömig, Kleinostheim, mit der Vorplanung des Brückenneubaus beauftragt. Das Büro hat 2 Varianten entwickelt und eine Untersuchung der Varianten auf ihre Wirtschaftlichkeit und Machbarkeit hin durchgeführt.

Variante 1: Ersatzneubau mittels Tiefgründung (Mikropfähle)
Variante 2: Ersatzneubau mittels Flachgründung 




Innerhalb der beiden Gründungsvarianten werden zudem folgende Überbauarten als Untervarianten unterschieden: 
Variante 1: Überbau aus einem Stahlbetonfertigteil 
Variante 2: Überbau aus Ortbeton
Variante 3: Überbau aus Aluminiumprofilen 

Hieraus ergeben sich insgesamt 6 Bauwerksvarianten.

Randbedingungen der Planung sind die schwere Erreichbarkeit der Brücke und die Nähe zur Wohnbebauung. 


Variante 1 Tiefgründung mit Mikropfählen:
Die Länge der Pfähle beträgt, bei einem Durchmesser von ≤ 0,3m, ca. 6,5 m. Aufgrund des kleineren Durchmessers der einzelnen Bohrpfähle kann die Größe des hierfür benötigten Bohrgerätes wirtschaftlich optimiert werden.

Vorteile:
  • Einfache Bauwerksgeometrie
  • Geringere Lärm- und Erschütterungsbelastungen beim Bau
  • Gewässerquerschnitt bleibt unverändert
  • geringerer Wasserhaltungsaufwand
Nachteile:
  • Tiefgründung erfordert spezielles Gerät und Fachwissen
  • Geringfügig längere Bauzeit

Variante 2 Flachgründung: 

Vorteile: 
  • Einfache Gründungsart
  • Einfache Bauwerksgeometrie
Nachteile: 
  • Höherer Wasserhaltungsaufwand als Variante Tiefgründung 
  • Hohe Aushubmengen
  • Bauablauf empfindlicher auf Hochwasserereignisse
  • Höhere Gründungskosten 

Überbauvarianten:

Variante 1: Stahlbetonfertigteil
Der Überbau kann mittels eines einstegigen Stahlbetonfertigteils, welches bei einer Länge von 9,10 m, einer Breite von 2,50 m und einer Konstruktionshöhe von 0,5 m ein Eigengewicht von ca. 22 Tonnen aufweist, hergestellt werden. Das Fertigteil wird auf die Baustelle transportiert und mittels Mobilkran eingesetzt.

Vorteile:
  • Einfache Überbaugeometrie 
  • Baukosten beim Überbau ungefähr gleich zu Variante Ortbeton 
  • Kompakte Fertigteilabmessungen 
  • Kurze Bauzeit 
  • Geringere Beeinträchtigung des Fließquerschnitts durch entfall eines Traggerüstes 

Nachteile: 
  • Hoher temporärer Platzbedarf beim Einhub 
  • Kostenneutralität im Vergleich zur Ortbetonvariante abhängig vom Fertigteilwerk und den Mobilkrankosten Überbau aus Ortbeton

Variante 2: Ortbeton:
Ähnlich dem Überbau aus Stahlbetonfertigteilen wird auch die Variante „Ortbeton“ als einstegige Platte mit einer Länge von 9,10 m, einer Breite von 2,50 m und einer Konstruktionshöhe von 0,5 m ausgebildet. Die Herstellung des Überbaus erfolgt auf einem Traggerüst. 

Vorteile:
  • Einfache Überbaugeometrie
  • Geringe Baukosten des Überbaus
  • Geringere Beeinträchtigung des Fließquerschnitts durch entfall eines Traggerüstes 
  • Einfaches und erprobtes Bauverfahren

Nachteile: 
  • Hohe Beeinträchtigung des Fließquerschnitts aufgrund des notwendigen Traggerüstes 
  • Höhere Bauzeit als bei der Fertigteilvariante 

Variante 3: Überbau als Aluminiumfachwerk 
Ein vorgefertigtes Aluminiumfachwerkfertigteil wird auf beide Widerlager gesetzt, die die lichte Weite überspannt. Danach kann die Fahrbahnfläche bzw. Gehwegfläche entweder mittels z.B. Schwerlastgitterrosten oder Schwerlast- GFK- Platten sowie mit dem Geländer ausgestattet werden.

Vorteile: 
  • Geringere Beeinträchtigung des Fließquerschnitts durch entfall eines Traggerüstes 
  • Einfaches und erprobtes Bauverfahren
  • Kurze Bauzeit

Nachteile: 
  • Höhere Baukosten
  • Unterhaltungsaufwand am höchsten


Ergebnis der Variantenuntersuchung: 

Alle Ersatzneubauvarianten haben gemeinsam:

  • Vergleichbare Beeinträchtigung der Anwohner bzw. Verkehrs im umliegenden Wohngebiet
  • Ähnliche Baustelleneinrichtungen 
  • Gleiche Beanspruchung bestehender Flächen
  • Ähnliche Beeinflussung Dritter
  • Wartungsarmes Bauwerk ohne Lager oder Fahrbahnübergangskonstruktionen

Die Unterschiede ergeben sich durch die Differenzen in den Gründungsarten. Hier ergeben sich folgende wesentliche Unterschiede: 
  • Hohe Menge an Bodenaushub bei Variante 2 
  • Hoher Aufwand bei der Wasserhaltung bei Variante 2 
  • Die Variante 1 ist setzungsunempfindlicher, d.h. geringeres Risiko an Rissen und sonstigen Schäden 
  • Geringfügig höhere Bauzeiten bei Variante 1 

Da Variante 1.2 ein Schalungsgerüst benötigt und somit den Durchflussquerschnitt bauzeitlich temporär beeinträchtigt, ist im weiteren Verlauf der Planung noch das Einvernehmen mit der Wasserwirtschaft zu erlangen. Hierdurch wurde sich noch nicht zwischen Variante 1.1 und 1.2 entschieden.


3. Kosten


Variante 1 Fertigteil
Variante 2: Ortbeton
Variante 3: Stahlüberbau
Tiefgründung 

Reine Baukosten
126.000,-- €
123.000,-- €
130.000,-- €
Kosten mit Baunebenkosten
151.200,-- €
147.600,-- €
156.000,-- €








Flachgründung 
Reine Baukosten

172.000,-- €
168.000,-- €
177.000,-- €
Kosten mit Baunebenkosten
206.400,-- €
201.600,-- €
212.400,-- €

Die Kosten für die Errichtung der Brücke werden vor allem durch die Kosten der Gründung im Bereich des Hensbaches bestimmt. Die Gründung ist relativ aufwändig. 

Bei den genannten Kosten handelt sich um geschätzte Kosten nach derzeitigem Preis - und Verfahrensstand. Diese Kosten sind gemäß Index - und Marktpreisveränderungen fortzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächliche Entwicklung der Kosten von der Kostenberechnung noch abweichen kann.


4. Finanzierung

Das Projekt ist im Haushalt 2021 unter der Haushaltsstelle 1.6300.9504 mit 125.000 EUR verankert. Die Haushaltmittel für 2022 müssen nach der Submission ggf. angepasst werden. 


5. Empfehlung:

Die Verwaltung empfiehlt die Varianten 1.1 und 1.2 weiter zu verfolgen. Nach Freigabe der Vorplanung durch den Stadtrat wird die vertiefende Entwurfsplanung beauftragt und die weiteren Schritte zur baulichen Umsetzung der Maßnahme eingeleitet. Die Brücke soll im Jahr 2022 gebaut werden.

.Beschluss:

I. 

  1. Der Planungs- und Verkehrssenat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Vorplanung zum Ersatzneubau der Fußgängerbrücke zur Kleingartenanlage an der Unterhainstraße zustimmend zur Kenntnis.

  1. Die Verwaltung wird aufgefordert, die weiteren Schritte zur Umsetzung der Maßnahme einzuleiten.


II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung -  jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
Wenig klimarelevant
Teilweise klimarelevant 
Sehr klimarelevant
[ x ]   keine weiteren Angaben erforderlich
[…..]   kurze Erläuterung in den Begründungen
[…..]  ausführlicher Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
 (Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)


III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.03.2022 19:19 Uhr