I.
Mit Bauantrag, eingegangen bei der Stadt Aschaffenburg am 05.08.2021 beantragte die Firma Pollmeier Schnittholz GmbH & Co.KG die Erweiterung die Errichtung eines Hochregals und eines Kommissionier- und Sozialgebäudes auf den Baugrundstücken Fl.-Nrn. xxx, xxx, xxx, xxx, xxx, Gem. Leider, Limesstraße xxx, 63741 Aschaffenburg.
Das Grundstück hat eine Fläche von 105.650 m².
Geplant sind ein Hochregal, ein Kommissioniergebäude und ein Sozialgebäude. Die Abmessungen und Flächen der einzelnen Baukörper betragen:
Länge Breite Höhe Fläche
Hochregal: 78,55 m 38,40 m 28,80 m (OK Attika) 3.016 m²
Kommissioniergebäude: 63,36 m 21,80 m 9,00 m (OK Attika) 1.383 m²
Sozialgebäude: 17,95 m 13,73 m 8,00 m (OK Attika) 246 m²
Im Zuge der Erweiterung der bestehenden Produktion, müssen die bisher im FE- Lager vorgesehenen Lagerkapazitäten auf andere Bereiche ausgelagert werden. Dazu wird ein automatisches Hochregal mit einer Grundfläche von 3.016 m² erstellt, welches über ein neu zu errichtendes Kommissioniergebäude an die vorhandene Gebäudestruktur angeschlossen wird. Ebenso Bestandteil dieses Bauantrages ist ein 2- geschossiges Sozialgebäude mit einer Grundfläche von 246 m², welches im Erdgeschoss neben den zusätzlichen Umkleiden und Sanitärbereichen im Obergeschoss eine Cafeteria, sowie Büros und Besprechungsbereiche für die Produktionsleitung beinhaltet. Das Hochregal, welches auf bauseits hergestellten Bodenplatte verankert wird, besteht aus einer vorgefertigten Stahlkonstruktion, die mit einer nichtbrennbaren Paneel-Sandwichkonstruktion verkleidet wird. Am Hochregal befindet sich an der Ostseite ein separater Treppenturm, über den der Dachbereich in ca. 28 m Höhe erreicht werden kann. Westlich des Kommissionierbereiches befindet sich ein abgesenkter Containerverladebereich in dem die Pakete in den Versand- LKW verladen werden. Die beanspruchte Fläche ist bereits als Hoffläche befestigt, eine weitere Versiegelung findet nicht statt.
II.
Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans und ist damit als Vorhaben innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils i.S. d. § 34 BauGB zu beurteilen, d.h. die Bebauungsmöglichkeiten der Grundstücke richten sich nach der Eigenart der näheren Umgebung. Das Baugrundstück liegt innerhalb des Sonderbaugebietes Hafen Aschaffenburg. Der betreffende Gebietsabschnitt weist eine gewerblich-industrielle Prägung i.S.d. §§ 8, 9 BauNVO auf. Im Übrigen ergeben sich folgende maßgebende Bebauungskriterien:
überbaute Grundstücksfläche bis zu 100%
abweichende Bauweise
Das Bauvorhaben fügt sich, als gewerblicher, bzw. industrieller Betrieb hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein.
Bei einer Grundstücksgröße von ca. 105.650 m² ergab sich bei der bisherigen baulichen Grundstücksausnutzung von ca. 48.850 m² eine GRZ von 0,46, welche sich durch die Neubaumaßnahme mit einer überbauten Gesamtfläche von ca. 53.490 m² auf 0,51 erhöht.
Hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung fügt sich das Vorhaben damit ebenfalls in die Eigenart der näheren Umgebung ein.
Hinsichtlich des Immissionsschutzes sind evtl. Auflagen und Bedingungen der Unteren Immissionsschutzbehörde zu beachten. Die Schallimmissionen wurden zuletzt bei dem BV xxx (Änderung Rundholzanlieferungen und –verladungen) in einem Schallschutzgutachten der Dekra Automobil GmbH, Industrie, Bau und Immobilien betrachtet. Durch das geplante Hochregallager und die Kommissionierung werden keine relevanten Änderungen der Schallimmissionen in der Umgebung erwartet. Die Verladungen des Schnittholzes finden in einem abgesenkten Verladebereich statt, zusätzliche Fahrbewegungen auf dem Gelände und Änderungen des Verkehrsaufkommens sind nach Angaben der Fa. Pollmeier nicht zu erwarten. Mögliche Änderungen der Lkw-Fahrwege auf dem Gelände werden immissionsschutzfachlich als vernachlässigbar eingestuft. Die in der Nachtzeit kritischen Rundholz-Verladungen sind durch das Bauvorhaben nicht betroffen.
Gemäß der städtischen Garagen-, Stellplatz- und Abstellplatzsatzung sind für Industriebetriebe, bzw. Lagerräume und -plätze je 3 Beschäftige 1 PKW-Stellplatz erforderlich. Die Anzahl der Beschäftigten des Betriebs liegt bei 215. Durch die beantragte Baumaßnahme werden nach der Betriebsbeschreibung keine weiteren Mitarbeiter eingestellt. Hieraus ergibt sich ein Stellplatzbedarf von 72 PKW-Stellplätzen. Die erforderlichen Stellplätze sind bereits im Bestand vorhanden.
Darüber hinaus ist je 5 Beschäftigten 1 Fahrradabstellplatz erforderlich. Hieraus ergeben sich vorliegend 43 Fahrradstellplätze. Auf dem Baugrundstück werden 44 Fahrradstellplätze nachgewiesen. Der Stellplatznachweis für die erforderlichen PKW- und Fahrradabstellplätze auf dem Baugrundstück ist damit erbracht.
Dem Umwelt- und Verwaltungssenat wird die Zustimmung zur Erteilung der beantragten Baugenehmigung vorgeschlagen.