Neubau eines Parkhauses mit Trafostation und Batteriespeicher auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx, Gem. Aschaffenburg, Südbahnhofstraße xxx und xxx, 63739 Aschaffenburg durch die Stadtwerke Aschaffenburg, BV-Nr.: xxx


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung des Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat, 06.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat 9. Sitzung des Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat 06.10.2021 ö Beschließend 14UKVS/9/14/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

I.
Mit Bauantrag, eingegangen bei der Stadt Aschaffenburg am 26.08.2021 beantragte die Stadtwerke Aschaffenburg den Neubau eines Parkhauses auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx, Gem. Aschaffenburg, Südbahnhofstraße xxx und xxx, 63739 Aschaffenburg.

Das Bauvorhaben befindet sich auf einer Teilfläche des Schlachthofgeländes mit einer Gesamtgröße von 27.263 m². Eigentümer dieses Grundstückes ist die Stadt Aschaffenburg. Für das Parkhaus ist eine Grundstücksteilfläche mit ca. 5.010 m² vorgesehen. 

Das Parkhaus ist mit fünf Geschossen und rechteckigem Grundriss mit den Außenmaßen von ca. 66 m x 33 m geplant. Die Parkebenen der West-Ostseiten sind um jeweils ein halbes Geschoss gegeneinander versetzt (split level). Hierdurch ergeben sich, mit einem Untergeschoss auf der Westseite 6 Parkebenen (Ebenen -01, 01, 03, 05, 07, 09) bei einer Gesamthöhe von 16,45 m und auf der Ostseite 5 Parkebenen (Ebenen 00, 02, 04, 06, 08) bei einer Gesamthöhe von 15,05 m über OK Südbahnhofstraße. Insgesamt werden hierdurch 471 neue Stellplätze geschaffen.

Neben dem Parkhaus werden eine Trafostation und ein Batteriespeicher errichtet. Das Bestandsgebäude (Südbahnhofstraße xxx) wird abgebrochen.

Zu- und Abfahrt erfolgen über die bereits vorhandene Zufahrt zur Südbahnhofstraße. Für das Bauvorhaben wurde ein Verkehrsgutachten vom 12.05.2021 des Büros Obermeyer Infrastruktur GmbH & Co. KG und eine Schallimmissionsprognose zum Anlagenbetrieb vom 11.06.2021 des Büros Wölfel Engineering GmbH & Co.KG vorgelegt.

Das Bauvorhaben wird in Stahl, bzw. Stahlbeton ausgeführt. Das Dach des Parkhauses wird vollständig mit einer Photovoltaikanlage belegt. Die Fassade wird teilweise begrünt, bzw. ebenfalls mit Photovoltaikanlagenelementen belegt.

Der Bauherr strebt bereits zu Beginn einen signifikanten Anteil an E-Stellplätzen im Parkhaus an. Ein Fachbüro ist derzeit mit der Planung beauftragt. Für alle Stellplätze werden Kabeltrassen eingeplant. Bedarfsabhängig lassen sich nach und nach alle Stellplätze elektrifizieren.

Die nicht überbauten Grundstücksflächen werden begrünt, bzw. bepflanzt. Der Grünzug entlang der Südbahnhofstraße wird erhalten.


II.
Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes aber innerhalb eines „im Zusammenhang bebauten Ortsteils“, für den das Einfügungsgebot des § 34 BauGB gilt. Die nähere Umgebung hat hierbei den Charakter eines „Gewerbegebietes“ gemäß § 8 BauNVO. Aus der näheren Umgebung lässt sich folgender Maßstab ableiten:

Gewerbegebiet - GE 
überbaute Grundstücksfläche: ca. 80 %
Zahl der Vollgeschosse:  bis V
offene Bauweise


Art der baulichen Nutzung

Die nähere Umgebung ist durch den Schlachthof, den Betrieb der Stadtwerke und Betrieben des KFZ-Gewerbes überwiegend gewerblich geprägt. Die Eigenart der näheren Umgebung ist daher als „Gewerbegebiet“ gemäß § 8 BauNVO zu betrachten. Das geplante Parkhaus fügt sich hier hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung ein.


Maß der baulichen Nutzung

Das Bauvorhaben erreicht im westlichen Teil eine Höhe von 16,45 m und auf der Ostseite eine Höhe von 15,05 m über OK Südbahnhofstraße und eine überbaute Grundfläche von ca. 2.780 m², einschl. Treppenhäuser, Trafostation, Batteriespeicher und Zufahrt. Das geplante Parkhaus fügt sich damit, sowohl hinsichtlich der überbauten Grundfläche, als auch hinsichtlich der Höhe noch in das Gebiet ein. Die optische Wirkung des Gebäudes wird zudem durch die Fassadengliederung, eine teilweise Fassadenbegrünung und die Begrünung des Grundstückes durch den vorhandenen Baubestand reduziert.


Stellplätze

Das geplante Parkhaus dient der Deckung des bestehenden Stellplatzbedarfes und löst selbst keine zusätzliche Stellplatzpflicht aus. 

Die neu geschaffenen Stellplätze dienen der Deckung des Stellplatzbedarfes für einen evtl. Neubau auf dem Gelände des ehemaligen Stadtwerkebetriebes, als Mitarbeiterparkplätze für die Mitarbeiter der AVG, bzw. der Stadtwerke, für Dienstfahrzeuge, für evtl. Neubauvorhaben in unmittelbarem Umfeld, im Übrigen für Besucher oder Nachbarn.

Gem. Betriebskonzept ist bereits bei Betriebsaufnahme ein hoher Elektrifizierungsanteil eingeplant. Mehrere Ladepunkte werden errichtet. Für sämtliche Stellplätze sind Kabeltrassen eingeplant. Die Vorgaben des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastrukur-Gesetzes (GEIG) werden daher erfüllt.


Erschließung / Zufahrt

Die Erschließung des Baugrundstücks ist über die Südbahnhofstraße gesichert. Gem. Verkehrsgutachten vom 12.05.2021 des Büros Obermeyer Infrastruktur GmbH & Co. KG ist eine ausreichende Leistungsfähigkeit der Südbahnhofstraße, wie auch der Knotenpunkte bei Inbetriebnahme des Parkhauses gewährleistet. 


Immissionsschutz

Hinsichtlich des Immissionsschutzes wurde eine Schallimmissionsprognose zum Anlagenbetrieb vom 11.06.2021 durch das Büro Wölfel Engineering GmbH & Co.KG erstellt. Grundlage der Untersuchung war die Einhaltung der Immissionsrichtwerte, insbesondere zu Immissionsorten in der Südbahnhofstraße, Werkstraße und Junckerstraße. Es handelt sich hier um Wohnungen und Büros mit der Gebietseinstufung WA und MI. Gem. Gutachten sind die maßgeblichen Immissionswerte eingehalten. Die Untere Immissionsschutzbehörde wurde beteiligt. Evtl. Anforderungen sind zu beachten. 


Abstandsflächen

Die gesetzlichen Abstandsflächen werden eingehalten.


Begrünung

Gem. Freiflächenplan werden die vorhandenen Bäume auf dem Grundstück erhalten. Während der Baumaßnahme sind die Bäume fachgerecht zu sichern und zu schützen. Der städtische Baumberater ist zu beteiligen.

Die nicht überbauten Grundstücksflächen sind zu begrünen und mit Büschen und Gehölzen, gem. Freiflächenplan zu bepflanzen. Zur Sicherung der Verpflichtung ist eine Sicherheitsleistung in Höhe von xxx € zu hinterlegen.


Dem Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat wird die Zustimmung zur Erteilung der beantragten Baugenehmigung vorgeschlagen.

.Beschluss:

I. Dem Antrag der Stadtwerke Aschaffenburg auf Neubau eines Parkhauses auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx, Gem. Aschaffenburg, Südbahnhofstraße xxx und xxx, 63739 Aschaffenburg, entsprechend den bauaufsichtlichen geprüften Plänen wird unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und -stellen beachtet werden.

Befreiungen, Auflagen:

  1. Die Schallimmissionsprognose zum Anlagenbetrieb vom 11.06.2021 des Büros Wölfel Engineering GmbH & Co. KG, sowie evtl. Auflagen der Unteren Immissionsschutzbehörde sind zu beachten.

  1. Die nicht überbauten Grundstücksflächen sind zu begrünen und mit Büschen und Gehölzen zu bepflanzen. Zur Sicherung der Verpflichtung ist eine Sicherheitsleistung in Höhe von xxx € zu hinterlegen.

II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)


III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 07.04.2022 12:34 Uhr