I.
Mit Bauantrag, eingegangen bei der Stadt Aschaffenburg am 26.08.2021 beantragte die Klinikum Aschaffenburg-Alzenau gGmbH den Neubau eines Parkhauses auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx, Gem. Aschaffenburg, Am Hasenkopf xxx, 63739 Aschaffenburg.
Das geplante Parkhaus besteht aus 2 Gebäudeteilen, welche in zwei Bauabschnitten errichtet werden. Im Bestand ist derzeit im östlichen Bereich des Baufeldes eine ebenerdige Stellplatzanlage, parallel zur Straße am Hasenkopf vorhanden. Hieran schließen sich westlich 2 Parkdecks parallel an. Es ist geplant, im ersten Bauabschnitt (ca. Mitte 2022 bis Frühjahr 2023) im Bereich der östlichen Stellplatzanlage ein Parkhaus mit drei Ebenen zu errichten und nach Fertigstellung im zweiten Bauanschnitt das mittlere Parkdeck im Bereich der Parkierungsanlage abzubrechen und hier ein Parkhaus mit vier Ebenen zu errichten. Die Baumaßnahme wird in 2 Bauabschnitten umgesetzt um den temporären Wegfall von Stellplätzen während der Baumaßnahme auf das Minimum zu reduzieren.
Die bisher 1.160 vorhandenen PKW-Stellplätze erhöhen sich nach Abschluss dieser Baumaßnahme um ca. 520 auf ca. 1.680 PKW-Stellplätze.
Die Gesamtgrundstücksgröße liegt bei 110.399 m².
II.
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. xxx für „den Neubau eines Klinikums am Hasenkopf im Gebiet zwischen Schmerlenbacher Straße, Röderbach, östlicher Waldweg, Haibacher Straße und der Straße am Krämersgrund“.
Der Bebauungsplan setzt für das vorliegende Baugrundstück u.a. Folgendes fest:
Sondergebiet Klinik
GFZ 2,2
geschlossene Bauweise
IV Vollgeschosse
Baugrenzen
Private Parkplätze
Art der baulichen Nutzung
Der Bebauungsplan setzt für den betroffenen Bereich „Private Parkplätze“ fest. Geplant ist eine offene Großgarage. Der Nutzungszweck „Parken“ ist hier identisch. Das Parkhaus dient der Sicherstellung ausreichenden Parkraums für das Klinikum und hält sich damit innerhalb der Festsetzung „Sondergebiet Klinik“.
Maß der baulichen Nutzung
Auch wenn der Nutzungszweck „Parken“ identisch ist, umfasst der Bebauungsplan lediglich die Festsetzung „Private Parkplätze“. Nachdem anstelle offener, ebenerdiger Stellplätze eine Großgarage als Gebäude geplant ist, kommt eine Zulassung nur im Wege der Befreiung in Betracht. Eine solche kann erteilt werden, da sich das Bauvorhaben, aufgrund des stark fallenden Geländeprofils in die Topographie des Areals einfügt und im westlichen Bereich, bzw. im mittleren, abzubrechenden Bereich bereits ähnliche Anlagen vorhanden sind.
Die Befreiung ist städtebaulich vertretbar und berührt nicht die Grundzüge der Planung. Nachbarliche Belange werden hier nicht berührt.
Überbaubare Grundstücksflächen
Das geplante Parkhaus hält sich innerhalb der überbaubaren Flächen.
Stellplätze / barrierefreier Zugang
Das geplante Parkhaus dient der Deckung des bestehenden Stellplatzbedarfes und löst selbst keine zusätzliche Stellplatzpflicht aus. Mit Abschluss des ersten Bauabschnittes erhöht sich die Anzahl der Stellplätze um ca. 270, mit Abschluss des zweiten Bauabschnittes um weitere ca. 250 PKW-Stellplätze. Insgesamt erhöht sich die Stellplatzzahl um 520 auf dann 1.680 PKW-Stellplätze.
Diese Stellplätze dienen der Linderung des bestehenden Parkdrucks, wie auch der Deckung des künftigen Bedarfes des Klinikums, insbesondere aufgrund der künftig geplanten Baumaßnahmen, z.B. der Errichtung des Operationszentrums oder des Eltern-Kind-Zentrums.
Die Planung sieht 4 Treppenhäuser entlang der Nordseite des Parkhauses vor. Das westliche Treppenhaus verfügt über eine barrierefreie Aufzugsanlage über alle Parkebenen.
In der Erdgeschossebene des Parkhauses sind barrierefreie Parkplätze in unmittelbarer Nähe des geplanten Aufzuges vorgesehen. Auf der Höhe zwischen den beiden Parkebenen 1 und 2 ist über einen Steg ein direkter, ebenerdiger Zugang zum Gehweg der Zufahrtsstraße „Am Hasenkopf“ möglich.
Gem. § 7 Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) ist für Nichtwohngebäude, welche über mehr als sechs Stellplätze verfügen mindestens jeder dritte Stellplatz mit der Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität auszustatten und zumindest ein Ladepunkt zu errichten. Die notwendigen Voraussetzungen sind erfüllt.
Erschließung / Zufahrt
Die Erschließung des Baugrundstücks ist gesichert.
Abstandsflächen
Die gesetzlichen Abstandsflächen werden eingehalten.
Begrünung / Photovoltaikanlage
Gem. Freiflächenplan wird im Rahmen der Baumaßnahme eine Rodung von 9, gem. Bebauungsplan festgesetzten Bäumen, erforderlich. Hierfür werden 9 Ersatzpflanzungen vorgenommen. Zur Sicherung der Verpflichtung ist eine Sicherheitsleistung in Höhe von xxx € zu hinterlegen. Vor Beginn der Bauarbeiten, wie auch bei der Baumauswahl ist der städtische Baumberater zu beteiligen. Der vorhandene Baumbestand ist während der Bauarbeiten fachgerecht zu sichern und zu schützen.
Die nicht überbauten Grundstücksflächen sind zu begrünen und mit Büschen und Gehölzen, gem. Freiflächenplan zu bepflanzen. Zur Sicherung der Verpflichtung ist eine Sicherheitsleistung in Höhe von xxx € zu hinterlegen.
Aus baurechtlichen Gründen ergibt sich keine rechtliche Verpflichtung zur Errichtung einer Photovoltaikanlage. Die Klinikleitung hat allerdings mitgeteilt, dass derzeit ein Gesamtkonzept für eine Photovoltaikanlage auf dem Gebäude des Klinikums unter Berücksichtigung einer Simulation des Lastgangs und der sich bereits in Betrieb befindlichen Eigenenergieerzeugung erstellt werde.
Dem Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat wird die Zustimmung zur Erteilung der beantragten Baugenehmigung vorgeschlagen.