Schützenverein St. Sebastianus Aschaffenburg 1899 e. V.; Verlängerung der neu festgesetzten Schießzeiten


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung des Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat, 08.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat 11. Sitzung des Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat 08.12.2021 ö Beschließend 3UKVS/11/3/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Dem Schützenverein St. Sebastianus Aschaffenburg 1899 e. V. wurde im März 1974 eine Teilfläche der Flur Nr. 11745/2 Gmkg Schweinheim, in der Natur handelt es sich um den früheren „Höllein-Steinbruch“ sowie dem Gelände vor dem Steinbruch nebst den Baulichkeiten, verpachtet. Die bisherige von der Stadt Aschaffenburg genehmigte wöchentliche Schussbegrenzung belief sich auf 13.000 Schuss/ Woche. Die Ruhezeiten, die am 08.12.2009 festgelegt wurden, waren von Montag bis Donnerstag: bis 14:00 Uhr; Freitag und Samstag: 12:00 bis 14:00 Uhr und Sonntag: 12:00 bis 14:00 Uhr – im Zeitraum der MEZ (mitteleuropäische Zeit) und 12:00 bis 14:30 Uhr – im Zeitraum der MESZ (mitteleuropäische Sommerzeit. Der Schießbetrieb endet an Sonntagen generell um 19:00 Uhr. Ausgenommen von dieser Regelung waren Turniere, Lehrgänge und behördliche Maßnahmen bis zu einer Anzahl von 10 Tagen im Jahr.

Der Schützenverein St. Sebastianus Aschaffenburg 1899 e. V. hatte in den letzten zehn Jahren eine höhere sechsstellige Summe für Standsanierung und Schallschutz ausgegeben. Eine der Hauptaufgaben der Sanierungsarbeiten war die Beseitigung von Altlasten, die durch den Schießbetrieb entstanden sind. Im Zuge dieser Arbeiten wurden auch die Schallschutzanlagen verbessert. Der Schießstand ist geeignet für das Schießen mit Langwaffen und Kurzwaffen, sowie zum Tontauben- und Skeetschießen. 

2020 wurde vom Verein eine Ausweitung der Schießzeiten beantragt, da neben den Schießübungen der Vereinsmitglieder auch die Polizei aufgrund der zurzeit geänderten politischen Lage (u.a. Terrorbekämpfung usw.) zu Ausbildungs- und Übungszwecken auf Schießanlagen angewiesen ist. Die Polizei wurde in den letzten Jahren u.a. wegen der Terrorbekämpfung mit Langwaffen ausgerüstet. Für diese Waffen fehlen der Polizei aber geeignete Schießstände um das Schießen und die Handhabung zu üben. Die Polizei aus Hessen (Polizeipräsidium Südosthessen) und Bayern sind daher an den Schützenverein herangetreten, um den vereinseigenen Schießstand für Ausbildungszwecke zu nutzen. Der Schießstand wird zurzeit auch von der Justiz, dem Industrie- und Werkschutz (IWS), dem Reservistenverband und zur Jagdausbildung von der Jägervereinigung Aschaffenburg genutzt. Durch die polizeiliche Ausbildung, bei der es sich um eine hoheitliche Tätigkeit handelt, sowie der Jagdausbildung, bei der es sich um eine staatliche Prüfung handelt, aber auch durch andere externe Nutzer würde sich die Schusszahl so erhöhen, dass für die eigenen Vereinsmitglieder nicht mehr genug Schusskapazitäten zur Verfügung stehen.

Durch die ursprünglich geplante Änderung des Bundesjagdgesetzes (neuer § 15a BJagdG nach dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung BT-Drs. 19/26024), das u. a. einen jährlichen Schießnachweis für Jäger vorgesehen hat, die an Gesellschaftsjagden teilnehmen, würde sich der Schusszahlbedarf auf dem Schießstand weiter erhöhen, wenn ein Gesetz mit diesen Zielsetzungen auch in den neuen Bundestag wieder eingebracht werden würde. Auch ist bekannt, dass die Afrikanische Schweinepest (ASP) in Deutschland angekommen ist, welche eine gezieltere Bejagung und umfangreichere Schießausbildung erfordert.

Der Schützenverein St. Sebastianus Aschaffenburg 1899 e. V. bat daher, die nach § 16 Abs. 1 BImSchG im Bescheid vom 10.02.2010 von der Stadt Aschaffenburg genehmigte wöchentliche Schussbegrenzung von 13.000 Schuss/ Woche auf 25.000 Schuss/ Woche zu erhöhen sowie eine Tageshöchstgrenze von 6.000 Schuss/ Tag festzulegen. Ein Schallgutachten der Fa. Wölfel hält sogar eine Schusszahlobergrenze von 8.000 Schuss/ Tag für möglich, da durch die bereits erfolgten Schallschutzmaßnahmen sich die Immissionswerte verringert haben. Diese 56.000 Schuss pro Woche wurden aber weder beantragt noch war oder ist dies beabsichtigt. Die Begrenzung der Schusszahlen im Bescheid vom 10.02.2010 erfolgt nicht aus immissionsschutzrechtlichen Gründen. Es wurde lediglich die beantragte Schusszahl festgesetzt.


Durch die erhöhte Nutzung der Schießanlage waren folgende wöchentliche Schusszeiten vorgesehen:

Werktags von                 08.00 Uhr – 12.00 Uhr
                       14.00 Uhr – 22.00 Uhr

sonn- und feiertags von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr MESZ (mitteleuropäische Sommerzeit)
                           14.00 Uhr – 19.00 Uhr MESZ
sonn- und feiertags von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr MEZ (mitteleuropäische Zeit)
                           13.00 Uhr – 19.00 Uhr MEZ


Beibehalten wurde die Sonderregelung, dass an 10 Tagen im Jahr anlässlich von Meisterschaften, Jagdlehrgängen und behördliche Maßnahmen von der vorstehenden Regelung abgewichen werden darf.


In der 9. Sitzung des Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenates vom 12.11.2020 wurde einer Erhöhung der Schusszahlen und einer neuen Festsetzung der Schießzeiten, probeweise bis 31.12.2021 zugestimmt.

Mit Bescheid vom 07.05.2021 wurde dem Schützenverein St. Sebastianus die immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung zur Erhöhung der Schusszahlen erteilt. Zur Prüfung der Unterlagen und Abgabe einer Stellungnahme wurden folgende städtische Dienststellen beteiligt:

- Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz 
  (Untere Immissionsschutzbehörde, Untere Abfallbehörde, Untere Naturschutzbehörde)
-  Ordnungs- und Straßenverkehrsamt (Untere Waffenbehörde)
-  Stadtplanungsamt

Des Weiteren wurde die Regierung von Unterfranken (Gewerbeaufsichtsamt, Höhere Naturschutzbehörde) als Trägerin öffentlicher Belange beteiligt.

Bei den bei der Stadt Aschaffenburg bisher eingegangenen Beschwerden von rund 35 Personen ging es zwar um den „Lärm“ durch die Schießanlage. Die Beschwerden bezogen sich aber selten ausschließlich auf die zusätzlichen Schießzeiten (wochentags vormittags) sondern waren eher allgemein gehalten oder bezogen sich explizit auf andere Zeiten (Nachmittage, Wochenende).

Die Schusszahlerhöhung hatte keinerlei nachweisbare Auswirkungen auf die Fauna im mittelbaren und unmittelbaren Bereich der Schießanlage. Das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz hat bestätigt, dass der Uhu auch in diesem Jahr wieder auf dem Gelände des Steinbruchs erfolgreich gebrütet hat.

Auf entsprechende Nachfrage hat der Vorstand des Vereins St. Sebastianus ausdrücklich bestätigt, dass er die Erweiterung der Schießzeiten nicht aus eigenem Interesse beantragt hat, sondern aus seiner gesamtgesellschaftlichen Verantwortung für die Sicherheitsbelange der Bevölkerung. Die Rahmenbedingungen der Vereinsschießanlage sind für die Polizei- und Behördenausbildung nicht nur in funktionaler Hinsicht, sondern auch im Hinblick auf die Schonung wertvoller Einsatzkapazitäten optimal. Wenn der Stadtrat bei seiner Entscheidung die Schwerpunkte anders setzt, wird dies vom Verein respektiert. In diesem Falle wird lediglich darum gebeten, die erweiterten Schießzeiten bis zum 30.3.2022 zu verlängern, um allen Beteiligten die erforderliche Zeit zur Neuorientierung zu geben. Nach diesem Zeitpunkt ist das Ausbildungs- und Übungsschießen der bayerischen und hessischen Polizei auf der Vereinsanlage nicht mehr möglich

.Beschluss: 1

Dem Antrag der KI, die Schießzeiten nicht mehr zu verlängern, wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 4, Dagegen: 13

Abstimmungsbemerkung:
Der Antrag ist damit abgelehnt.

.Beschluss: 2

Dem gemeinsamen Antrag der Stadtratsfraktionen von CSU und SPD vom 06.12.2021 (Anlage 1) wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 1

Datenstand vom 05.05.2022 12:32 Uhr