Mit Stadtratsbeschluss vom 07.12.2020 wurden für alle städtischen Klassenräume, die nicht, bzw. nicht ausreichend belüftet werden können (Räume der Kategorie 2), mobile Luftfilteranlagen beschafft.
Mit diesem Beschluss wurden nach vorheriger Abfrage aller städtischen Schulen 60 mobile Luftreinigungsgeräte und darüber hinaus 1.060 CO2-Melder beschafft, welche ab einer entsprechenden Luftqualität das Lüften signalisieren. Der größte Teil, der damit verbundenen Kosten wurden als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung durch das Bayerische Staatsministerium übernommen.
Das Thema Infektionsgerechtes Lüften an Schulen unter Berücksichtigung einer ergänzenden (50%-Förderung) Beschaffung mobiler Luftreinigungsgeräte wurde im Haupt- und Finanzsenat am 01.02.2021 nochmals vorgestellt. Die Empfehlung:
Nach Abwägung der erläuterten kritischen Bewertung einer zusätzlichen Nutzung mobiler Luftreinigungsgeräte für belüftbare Räume ……sollte die Teilnahme an der zweiten Antragsrunde aktuell nicht angestrebt werden.
Weitere eingegangene Anträge der KI vom 29.06. und 17.07.2021, der FDP vom 15.07.2021, der CSU vom 19.07.2021 und Herrn Stadtrat Lothar Blatt vom 05.04.2021 wurden im Plenum am 19.07.2021 behandelt.
Aus der Behandlung aller Anträge erging nachfolgender Beschluss:
1. Die Anträge der KI vom 29.06.2021 und vom 17.07.2021, der Antrag der FDP vom 15.07.2021, der Antrag von Herrn Stadtrat Dr. Lothar Blatt (UBV) vom 05.04.2021 und Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 19.07.2021 werden zur Kenntnis genommen (Anlage 3).
2. Die aktuell noch geltende Beschlusslage des Stadtrates aus der Sitzung des Haupt- und Finanzsenates vom 01.02.2021 wird zur Kenntnis genommen (Anlage 3).
3. Die Richtlinie zur Förderung von Investitionskosten für technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in Schulen – Neuauflage 2021 (FILS-R-N) vom 14.07.2021 wird zur Kenntnis genommen (Anlage 3).
4. Die Stellungnahme des Umweltbundesamtes vom 09.07.2021 über „Lüftung, Lüftungsanlagen und mobile Luftreiniger an Schulen“ wird zur Kenntnis genommen (Anlage 3).
5. Es wird zur Kenntnis genommen, dass eine Beschaffung mobiler Luftreiniger bis zum Beginn des neuen Schuljahres definitiv nicht möglich sein wird, da die Neuauflage der FILS-R-N für die kommunalen Sachaufwandsträger sehr kurzfristig erfolgte, da ggf. eine europaweite Ausschreibung erfolgen muss und mit langen Lieferzeiten der Geräte zu rechnen ist.
6. Nach einer Diskussion über das Für und Wider zur Teilnahme an dem aktuellen Förderprogramm einigt sich der Stadtrat darauf, dass die Zeit der bevorstehenden Sommerpause genutzt werden soll, um weitere Entscheidungsgrundlagen (z. B. Bestandsaufnahme der Räume) ermittelt werden sollen, um im Herbst ggf. weitere Schritte einleiten zu können.
Im Zeitraum der diesjährigen Sommerferien wurden nunmehr alle Klassenräume, Fachräume,
Mehrzweckräume, Gruppenräume und Mittagsbetreuungen hinsichtlich des Raumvolumens anhand von Planunterlagen und örtlicher Aufnahme ermittelt. Ebenso die je Raum verfügbaren elektrischen Anschlüsse.
Alle relevanten Daten wurden gegliedert in
- 13 Grundschulen,
- 6 Mittelschulen,
- 1 Realschule,
- 3 Gymnasien,
- 2 Förderschulen,
- 3 Fachschulen und
- 2 Berufsschulen
Insgesamt wurden 780 Einzelräume (Kategorie 1) ermittelt, die aufgrund der jeweiligen Raumgrößen (Volumen) insgesamt ca. 840 mobile Luftfilteranlagen erfordern.
Als Grundlage wurden Luftfilteranlagen berücksichtigt, die einen mind. fünffachen Luftwechsel je Stunde sicherstellen und den max. Schalldruckpegel von 40 db(A) während der Unterrichtsstunden nicht überschreiten.
Beide Kriterien sind gemäß Förderrichtlinien für eine Förderung nachzuweisen und einzuhalten.
Entsprechend der aktuellen Marktlage und dem technischen Stand betragen die Anschaffungskosten ca. 2,76 Mio. €. Bei günstigeren Einzelgeräten, die den fünffachen Luftwechsel nicht mit einem Gerät je Raum leisten können, erhöht sich die Gesamtzahl der mobilen Luftfilteranlagen entsprechend.
Unter Berücksichtigung des Fördersatzes von 50 %, max. jedoch 1.750 € je Raum ist mit einer Gesamtförderung in Höhe von ca. 1,26 Mio. € zu rechnen.
Somit verbleibt ein städtischer Anteil von ca. 1,50 Mio. €
Hinzu kommt ein jährlicher Anteil für Wartung und Filteraustausch je Luftfilter im Mittel von ca.
200 €, zuzüglich Betriebskosten (Strom).
Daraus ist eine teilweise Klimarelevanz – insbesondere durch anfallende Stromkosten - abzuleiten.
Eine weitergehende Recherche hat ergeben, dass
- Aufgrund der Auftragshöhe eine EU-weite Ausschreibung erforderlich ist,
- Lieferungen für 2021 nicht gesichert in Aussicht gestellt werden können.
Hinsichtlich der Vorgaben des Rahmenhygienekonzeptes des bayerischen Kultusministeriums für Schulen vom 14.07.2021 haben sich bis dato keine wesentlichen Änderungen ergeben.
Auch verweist das Umweltbundesamt unter anderem auf nachfolgenden Sachstand:
„Räume der Kategorie 1 haben eine gute Lüftungsmöglichkeit (raumlufttechnische Anlage und/oder Fenster weit zu öffnen)
In Räumen der Kategorie 1 ist der Einsatz mobiler Luftreinigungsgeräte nicht notwendig, wenn der erforderliche Luftwechsel von mindestens 3 pro Stunde entweder durch regelmäßiges Stoß- und Querlüften oder durch raumlufttechnische Anlagen gewährleistet wird. Bestehen Zweifel, kann der Lüftungserfolg zweckmäßig durch CO2-Messungen im Klassenraum überprüft werden. Kann die CO2-Konzentration während einer Unterrichtsstunde im Mittel bei 1000 ppm oder kleiner gehalten werden, dann ist der Raum ausreichend belüftbar (Kategorie 1).
Die gleichzeitige Anwendung von Lüftung und der Einhaltung der AHA-Regeln ist aus innenraumhygienischer Sicht umfassend und ausreichend für den Infektionsschutz gegenüber dem Corona-Virus. Modellrechnungen zufolge lässt sich mit mobilen Luftreinigern in Räumen der Kategorie 1 ein Zusatznutzen hinsichtlich der Reduzierung der Virenlast erzielen, insbesondere wenn die vom UBA empfohlene Lüftung und die Befolgung der AHA-Regeln nicht konsequent umgesetzt wird. Aufgrund der vielfältigen Einflussfaktoren (z.B. Gerätetyp, Aufstellungsbedingungen, Luftzirkulation, Umsetzung der Lüftungs- und AHA-Regeln) lässt sich diese Virenlastreduktion nicht exakt quantifizieren. Dies zeigt sich auch mit Blick auf die hinsichtlich der Methoden und Ergebnissen heterogene aktuelle Studienlage.
Es ist zu beachten, dass mobile Luftreinigungsgeräte die Notwendigkeit für das Lüften nicht ersetzen können. Die mobilen Geräte beseitigen nicht die sich in einem Schulraum durch Atmung anreichernde Luftfeuchte, das Kohlendioxid und weitere chemische Gase aus Mobiliar und Bauprodukten. Daher muss auch bei Nutzung mobiler Luftreiniger regelmäßig gelüftet werden.“
Zur Frage einer quarantänerelevanten Entscheidung in einem positiven Covid-19-fall wurde am 23.09.21 folgende Anfrage an das Gesundheitsamt Aschaffenburg gerichtet:
Inwieweit berücksichtigt das Gesundheitsamt Aschaffenburg bei Entscheidungen über Quarantäne von Schüler*innen das Vorhandensein von Luftreinigungsgeräten im Klassenraum?
Gibt es derzeit und grundsätzlich an Schulen im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Aschaffenburg ein relevantes Infektionsgeschehen?
Folgende Rückmeldung ging am 25.09.21 ein:
das Gesundheitsamt entscheidet unter Abwägung der Umstände im Einzelfall inwieweit eine Quarantäneanordnung erforderlich ist.
Nach den aktualisierten Vorgaben des Kontaktpersonenmanagements in Schulen ist von einer Kontaktpersonenquarantäne nur der direkte Sitznachbar betroffen, außer es würde sich um einen Ausbruch handeln (>=2 Fälle in einer Klasse, die im Zusammenhang stehen), solange die allgemeinen infektionsprophylaktischen Vorgaben eingehalten wurden (u.a. Maske und regelmäßige, sachgerechte Lüftung gemäß den Vorgaben, oder durch raumlufttechnische Anlagen oder anderen Luftreinigungsgeräten).
Beim Einsatz von mobilen Luftfiltern ist zu beachten, dass auch beim Einsatz von derartigen Geräten weitere Maßnahmen, z.B. das Einhalten von Abstandsregeln oder das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes („OP-Maske“), eingehalten werden müssen. Daher ist es wichtig, dass der Einsatz solcher Geräte nicht zu einem Gefühl der falschen Sicherheit führt und, dass die empfohlenen infektionspräventiven Maßnahmen (AHA+L-Regeln) weiterhin umgesetzt werden.
Ein relevantes Infektionsgeschehen in Schulen ist derzeit nicht vorhanden.
Unter Berücksichtigung aller vorgenannten Kriterien und Abwägungen – insbesondere auch der sich weiterhin entwickelnden hygienischen Anforderungen und Rahmenbedingungen – wird eine zusätzliche Beschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten nicht empfohlen.