Der aktuelle Stellenumfang der FQA wurde anhand der Empfehlung des Bayerischen Landkreistages vom 30.06.2010 ermittelt, wonach für die Aufsicht über 14 Einrichtungen ein Stellenanteil von 0,8 Vollzeit-Äquivalenten angemessen ist. Seit der letzten Stellenbemessung sind weitere Einrichtungen hinzugekommen, und zwar ein Wohnheim für Menschen mit Behinderungen (Haus Clemens) sowie 3 ambulant betreute Intensivpflegewohngemeinschaften.
Mithin sind aktuell 18 Einrichtungen vorhanden, die dem jährlichen Prüfauftrag der FQA unterliegen.
Davon fallen 15 Einrichtungen unter den Geltungsbereich der besonderen Vorschriften für stationäre Einrichtungen und 3 Einrichtungen unter den Geltungsbereich der ambulant betreuten Wohngemeinschaften und betreuten Wohngruppen.
In einer weiteren ambulant betreuten Wohngemeinschaft wird derzeit nur 1 Person von einem Pflegedienst betreut.
In naher Zukunft werden weitere Einrichtungen hinzukommen und zwar
- eine Übergangseinrichtung für Menschen mit seelischer Behinderung (AWO, Inbetriebnahme voraussichtlich Mitte 2022)
Abgesehen von neuen Einrichtungen sind mittlerweile auch Antragsverfahren hinzugekommen, die bei der Bemessung der Zeitanteile keine Berücksichtigung finden konnten.
So müssen Einrichtungen Anträge auf Befreiung bzw. Angleichungsfristverlängerung stellen, sofern das Gebäude nicht den seit 2011 geltenden neuen Mindestanforderungen entsprechen (Barrierefreiheit nach DIN 18040), Einzelzimmerquote usw.
Diese Anträge sind umfangreich und in der Bearbeitung sehr zeitintensiv.
Zudem wirkt sich die gegenwärtige Corona-Pandemie auf die Arbeitsbelastung der FQA aus.
Auch nach Abflauen des akuten Ausbruchsgeschehens zum Frühjahr 2021 kommt es nach wie vor zu vielen Anfragen von Seiten der Angehörigen, aber insbesondere auch von Seiten der Einrichtungen hinsichtlich der jeweils aktuellen coronabedingten Auflagen und Vorgaben (z. B. Besuchsregelungen, Testpflicht, Testmöglichkeiten, Maskenpflicht, Hygienekonzepten, Impfungen usw.).
Aufgrund der sehr dynamischen Entwicklung in der Pandemiebekämpfung (häufige Änderung bzw. Anpassung der gesetzlichen Vorgaben, Empfehlungen, Handlungsanweisungen usw.) besteht ein außerordentlich hoher Informationsbedarf auf Seiten der Einrichtungen, aber auch der Angehörigen.
Derzeit übt der Stelleninhaber sowohl die Heimaufsicht als auch die Gruppenleitung für den Bereich der Betreuungsstelle aus.
Für die Gruppenleitung/Führungsaufgaben sind 0,2 Stellenanteile angerechnet.
Zum 01.01.2023 tritt eine umfassende Gesetzesreform des Betreuungsrechtes in Kraft, die aufgrund neuer Aufgaben in diesem Bereich auch zu einer deutlichen Mehrung von Personalstellen in der Betreuungsstelle führen wird, so dass auch der Stellenanteil für die Gruppenleitung der Betreuungsstelle erhöht werden sollte.
Die Vertretung der Heimaufsicht kann wegen der sehr spezifischen und umfangreichen Inhalte nicht ohne Weiteres in Zeiten von Krankheit oder Urlaub durch die Sachgebietsleitung oder Amtsleitung übernommen werden können.
Um die Voraussetzung für ein qualitätsgesichertes, bayernweit einheitliches Vorgehen bei den Heimprüfungen im multiprofessionellen Team, bestehend aus Ärzten, Pflegekräften, Sozialpädagogen und Verwaltungskräften zu schaffen, sieht das Bayer. Staatsministerium für Gesundheit und Pflege eine fünfzehntägige Weiterbildung vom FQA-Auditor für alle Mitglieder des multiprofessionellen Teams vor.
Im Hinblick auf die Zunahme der zu prüfenden Einrichtungen und perspektivisch neuer Einrichtungen wird aus Sicht des Fachamtes eine weitere Teilzeit-Stelle benötigt. Aus Sicht der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, die Heimaufsicht um weitere 0,5 Stellenanteile aufzustocken. Aufgrund der Zeit, die von der Ausschreibung bis zur Stellenbesetzung ca. ein halbes Jahr dauert, sollte die Ausschreibung möglichst bald erfolgen.