Ausgleichsmaßnahmen Ringschluss Ost, 2. BA: Entsiegelung Flugfeld Nilkheim Bau- und Finanzierungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 20.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 12. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 20.09.2021 ö Beschließend 9PL/12/9/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1. Sachstand und Anlass

Die Maßnahme ist der letzte Bestandteil des externen Ausgleichs für Eingriffe in Natur und Landschaft für den Neubau „Ringschluss Ost“.


  1. Projektbeschreibung

Die zu entsiegelnde Fläche beträgt ca. 8.050 qm. Im Dezember 2020 wurde eine abfalltechnische Untersuchung der bituminös gebundenen Oberfläche, des Straßenunterbaus (Auffüllungen) und des anstehenden Bodens veranlasst. 
Mit den Ergebnissen dieser Untersuchung wurden zwei Varianten diskutiert. 

Bei Variante 1 wurde geprüft, ob es abfallrechtlich möglich gewesen wäre, ohne hohe Entsorgungskosten das anstehende Material nur aufzufräsen, mit Bankettmaterial zu mischen, zu verdichten und einzusäen (überschüssiges Material entsorgen). Dabei wurde abgefragt, ob das Material an Ort und Stelle verbleiben kann und dies trotz einer LAGA-Einbauklasse von teilweise >Z2 (Schwarzdecke). Hintergrund der Fragestellung war, dass die Stadt als Abfallerzeuger nach dem Abfallrecht keinen „Entsorgungswillen“ hat. 
Diese Variante wurde vom Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz aus wasserrechtlicher und bodenschutzfachlicher Sicht intensiv geprüft und erwartungsgemäß ausgeschlossen. 
Da diese Variante jedoch die zu erwartenden Kosten um ein Vielfaches reduziert hätte und nur sehr wenig Abfall entstanden wäre, hat das Tiefbauamt um Prüfung und fachliche Stellungnahme des zuständigen Fachamtes gebeten. 

Bei Variante 2 werden der anstehende Straßenoberbau und der darunterliegende Boden in einer Gesamttiefe von ca. 35 cm durch eine ca. 15 cm starke Schottertragschicht und ca. 20 cm starke Vegetationstragdeckschicht ersetzt. Der Aufbau ist geeignet, um die noch zulässige Nutzung der Fläche als Parkplatz an 9 Tagen pro Kalenderjahr zu ermöglichen (nur Veranstaltung KOMMZ und Afrika-Karibik-Festival, Genehmigungsbescheid vom 18.08.2021).

Diese Variante wurde dem Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz mit Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung zur Genehmigung vorgelegt. Die Genehmigung wurde mit Schreiben vom 18.08.2021 erteilt.


  1. Kosten (brutto)

Baukosten Variante 2
Baunebenkosten
Gesamt
697.149,60 €
7.000,00 €
704.149,60 €


Die berechneten Baukosten ergeben sich aus dem bepreisten Leistungsverzeichnis vom 25.08.2021. Die Nebenkosten entstehen durch baubegleitende Bodengutachten und werden derzeit mit ca. 7.000,00 € brutto angenommen. Die Planungskosten wurden bereits beauftragt (47.530,56 € brutto, Landschaftsarchitekten Trölenberg + Vogt, Auftrag vom 06.05.2020).

Die Baukosten sind nach derzeitigem Preis - und Verfahrensstand ermittelt (bepreistes Leistungsverzeichnis). Die Höhe der Baunebenkosten für baubegleitende Bodengutachten sind in ähnlicher Höhe bei vergleichbaren Maßnahmen angefallen. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Kosten je nach Ausschreibungsergebnis bzw. Aufwand für Abfall- und geo-technische Untersuchungen abweichen können.


  1. Finanzierung

Für das Projekt sind im Haushalt 2021 auf der Haushaltstelle 1.6320.9512 insgesamt 733.003,69 Euro vorhanden. 


  1. Weiteres Vorgehen

Eine Vergabe der Bauleistungen ist für Anfang Dezember 2021 geplant. Mit der Bauausführung soll am 07.03.2022 begonnen werden.

.Beschluss:

I. 

1. Der Stadtrat stimmt der Entsiegelung des Flugfeldes in Nilkheim mit Gesamtkosten von 704.875,50 € brutto zu. 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Entsiegelung im Jahr 2021 baulich zu beginnen und Anfang 2022 abzuschließen.

II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 39, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.11.2021 13:43 Uhr