Regenüberlaufbecken (RÜB) Willigisbrücke - Vorstellung des Sachverständigengutachtens von ZAI Ziegler und Aulbach Ingenieurgesellschaft mbH - Vorstellung der Sanierungsplanung von Bauer Spezialtiefbau GmbH - Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 22.05.2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 23.05.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 5. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 23.05.2023 ö Beschließend 3PVS/5/3/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Sachvortrag gliedert sich in zwei Teile, die beide von ZAI präsentiert werden. Nach dem ersten Teil werden die Gutachter die Fragen der Stadträte beantworten, gleiches gilt für den zweiten Vortragsblock.

Teil 1: Vorstellung des Sachverständigengutachtens

Der Planungs- und Verkehrssenat hat in seiner Sitzung am 08.11.2022 die Verwaltung ermächtigt die Ziegler und Aulbach Ingenieurgesellschaft mbH mit der Erstellung eines Zweitgutachtens zu den Ursachen der Undichtigkeiten der Baugrube des Pumpwerks am RÜB Willigisbrücke zu beauftragen. Am 06.12.2022 hat sich Herr Prof. Ziegler im Stadtrat vorgestellt.

Das Sachverständigengutachten wurde dem Stadtrat vor der Sitzung zur Verfügung gestellt. 
Im ersten Teil folgt Sachvortrag durch die Gutachter zu Fragestellung:

„Welche Maßnahmen wären erforderlich gewesen, um die Abweichung des Ist-Zustandes vom Soll-Zustand und die dadurch aufgetretenen Undichtigkeiten zu verhindern und/oder welche Maßnahmen sind nicht ordnungsgemäß, d. h. nicht nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik durchgeführt worden? Hierbei ist die bauausführende als auch die planerische Seite zu bewerten.“

Gesamtfazit des Gutachters:
Auf Basis der bereitgestellten Unterlagen und eigener Auswertungen ergeben sich aus Sicht der Unterzeichner folgende Schlüsse:
1) Mit Ausnahme tatsächlich angetroffener Metallteile und der ungewöhnlich hohen Häufigkeit von Mauerwerkshindernissen im Bereich der PST-Grube sind keine wesentlichen Baugrundabweichungen festzustellen.
2) Die Baugrunderkundung durch GMP entspricht den üblichen Anforderungen.
3) Das HDI-Verfahren war generell geeignet, um die Dichtsohlen herzustellen.
4) Das SOB-Verfahren (CFA) war in Summe ungeeignet, um eine ausreichend „wasserdichte“ überschnittene Bohrpfahlwand herzustellen.
5) Die Ausführungsplanung der HDI-Sohle durch Bauer war dem Grunde nach richtig.
6) Die Ausführungsplanung der überschnittenen Bohrpfahlwand und des Gesamtsystems durch GMP war dem Grunde nach richtig.
7) Die Ausführung der HDI-Säulen für die Dichtsohle war nach jetzigem Kenntnisstand erfolgreich, um eine ausreichend "wasserdichte“ Sohle herzustellen.
8) Die Ausführung der Bohrpfähle war nicht erfolgreich, um eine ausreichend "wasserdichte“ überschnittene Bohrpfahlwand herzustellen.
9) Die Ausführung der bisherigen Andichtsäulen war im Bereich des RÜB nachderzeitigem Kenntnisstand erfolgreich, hat aber zumindest in der PST-Grube noch nicht zum gewünschten Erfolg geführt.
10) Mit Ausnahme der zuvor genannten Versäumnisse (4 & 8) haben die beteiligten Parteien weitestgehend richtig gehandelt und insbesondere schnell und angemessen auf die Havarie vom 28.01.2021 reagiert.
11) In der Diskussion um die Folgekosten sollte aus Sicht der Unterzeichner auch berücksichtigt werden, dass mit dem SOB-Verfahren zwar ein wirtschaftlicher Vorteil, aber auch ein gewisses Ausführungsrisiko eingekauft wurde.


Teil 2: Vorstellung der Sanierungsplanung

Im zweiten Teil wird die gutachterliche Zweitbewertung des Sanierungsvorschlags der Fa. Bauer, gutachterlich erstbewertet durch die Ingenieursozietät Katzenbach, den anwesenden Stadträten erläutert.

Hierzu ergänzende Informationen:

Um den Bau des RÜB Willigisbrücke weiterzuführen, muss die undichte Baugrube saniert werden. Wie in der PVS-Sitzung am 08.11.2022 berichtet wird die klassische Sanierung mit Andichtsäulen als wirtschaftlichste Lösung zur Erreichung einer dichten Baugrube angesehen. Die Sanierung soll möglichst schnell in Angriff genommen werden, um weitere Kosten durch Stillstandszeiten zu vermeiden.

Die Arge hat einen Sanierungsvorschlag erstellt und in Abstimmung mit Prof. Katzenbach die Sanierungsplanung erarbeitet. Prof. Katzenbach hat die Sanierungsplanung geprüft und mit Prüfanmerkungen freigegeben. Die Sanierungsplanung wurde anschließend auch dem Gutachterbüro ZAI zur Prüfung und Freigabe vorgelegt.

Grundlage für die Sanierungsplanung sind die Erkenntnisse aus dem Baugrund, Vermessung der HDI-Arbeiten und die Vermessung der Bohrpfahlwand durch 3D-Laserscan sowie die Bewertung des wahrscheinlichen Sanierungserfolgs durch Prof. Katzenbach anhand dreier exemplarischer und kritischer Stellen.

Verfahren:

  1. Die vorhandenen Andichtsäulen werden durch weitere Andichtsäulen ergänzt, so dass die Baugrube ganz von einer zweiten und teilweise dritten Reihe Betonsäulen umschlossen ist. Wo Andichtsäulen nicht außen hergestellt werden können, werden sie innen angeordnet. 
  2. Es werden tiefliegende Düsenstrahlinjektionen eingebracht, die unter die Pfähle reichen und mögliche Fehlstellen zwischen Bohrpfahlwänden/Andichtsäulen und HDI-Sohle verschließen sollen. 
  3. Einbringung einer zweiten, hochliegenden HDI-Schicht, die zur Aussteifung und Abdichtung von unten dient.

.Beschluss: 1

Der Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 22.05.2023 (Anlage 1) wird angenommen.

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich abgelehnt

Abstimmungsbemerkung:
Der Antrag ist damit abgelehnt.

.Beschluss: 2

Herr Stadtrat Josef Taudte (CSU) gibt zu Protokoll, dass er die Beschlussreihenfolge mitträgt. Damit sei aber weder keine Entscheidung über die Kosten noch über Haftungsfragen der ARGE verbunden.

Herr Stadtrat Dr. Erich Henke (SPD) gibt zu Protokoll, dass das Verfahren juristisch extern begleitet werden soll.

Oberbürgermeister Jürgen Herzing betont, dass es sich heute um eine Richtungsentscheidung handle. Man werde mit den Firmen reden und den Planungs- und Verkehrssenat erneut einbinden.

Die Sitzung wird von 17:23 Uhr bis 17:29 Uhr unterbrochen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

.Beschluss: 3

I. 
  1. Der Planungs- und Verkehrssenat nimmt die Vorstellung des Sachverständigengutachtens und die Ausführungen zum Sanierungskonzept der Baugrube am RÜB Willigisbrücke durch die ZAI Ingenieurgesellschaft mbH, Aschaffenburg, zur Kenntnis.
  2. Der Planungs- und Verkehrssenat stimmt dem vorgelegten Sanierungskonzept zu und beauftragt die Verwaltung die notwendigen Schritte zur Umsetzung der Sanierungsplanung vorzubereiten (Anlage 2).
  3. Der Planungs- und Verkehrssenat beauftragt die Verwaltung mit den beteiligten Auftragnehmern Verhandlungen über eine Kostenübernahme der umstandsbedingten Mehrkosten zu führen und dem Stadtrat über das Ergebnis Bericht zu erstatten.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [  ]
nein [  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [  ]
nein [  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[  ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 20.09.2023 16:18 Uhr