Der Sachvortrag gliedert sich in zwei Teile, die beide von ZAI präsentiert werden. Nach dem ersten Teil werden die Gutachter die Fragen der Stadträte beantworten, gleiches gilt für den zweiten Vortragsblock.
Teil 1: Vorstellung des Sachverständigengutachtens
Der Planungs- und Verkehrssenat hat in seiner Sitzung am 08.11.2022 die Verwaltung ermächtigt die Ziegler und Aulbach Ingenieurgesellschaft mbH mit der Erstellung eines Zweitgutachtens zu den Ursachen der Undichtigkeiten der Baugrube des Pumpwerks am RÜB Willigisbrücke zu beauftragen. Am 06.12.2022 hat sich Herr Prof. Ziegler im Stadtrat vorgestellt.
Das Sachverständigengutachten wurde dem Stadtrat vor der Sitzung zur Verfügung gestellt.
Im ersten Teil folgt Sachvortrag durch die Gutachter zu Fragestellung:
„Welche Maßnahmen wären erforderlich gewesen, um die Abweichung des Ist-Zustandes vom Soll-Zustand und die dadurch aufgetretenen Undichtigkeiten zu verhindern und/oder welche Maßnahmen sind nicht ordnungsgemäß, d. h. nicht nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik durchgeführt worden? Hierbei ist die bauausführende als auch die planerische Seite zu bewerten.“
Gesamtfazit des Gutachters:
Auf Basis der bereitgestellten Unterlagen und eigener Auswertungen ergeben sich aus Sicht der Unterzeichner folgende Schlüsse:
1) Mit Ausnahme tatsächlich angetroffener Metallteile und der ungewöhnlich hohen Häufigkeit von Mauerwerkshindernissen im Bereich der PST-Grube sind keine wesentlichen Baugrundabweichungen festzustellen.
2) Die Baugrunderkundung durch GMP entspricht den üblichen Anforderungen.
3) Das HDI-Verfahren war generell geeignet, um die Dichtsohlen herzustellen.
4) Das SOB-Verfahren (CFA) war in Summe ungeeignet, um eine ausreichend „wasserdichte“ überschnittene Bohrpfahlwand herzustellen.
5) Die Ausführungsplanung der HDI-Sohle durch Bauer war dem Grunde nach richtig.
6) Die Ausführungsplanung der überschnittenen Bohrpfahlwand und des Gesamtsystems durch GMP war dem Grunde nach richtig.
7) Die Ausführung der HDI-Säulen für die Dichtsohle war nach jetzigem Kenntnisstand erfolgreich, um eine ausreichend "wasserdichte“ Sohle herzustellen.
8) Die Ausführung der Bohrpfähle war nicht erfolgreich, um eine ausreichend "wasserdichte“ überschnittene Bohrpfahlwand herzustellen.
9) Die Ausführung der bisherigen Andichtsäulen war im Bereich des RÜB nachderzeitigem Kenntnisstand erfolgreich, hat aber zumindest in der PST-Grube noch nicht zum gewünschten Erfolg geführt.
10) Mit Ausnahme der zuvor genannten Versäumnisse (4 & 8) haben die beteiligten Parteien weitestgehend richtig gehandelt und insbesondere schnell und angemessen auf die Havarie vom 28.01.2021 reagiert.
11) In der Diskussion um die Folgekosten sollte aus Sicht der Unterzeichner auch berücksichtigt werden, dass mit dem SOB-Verfahren zwar ein wirtschaftlicher Vorteil, aber auch ein gewisses Ausführungsrisiko eingekauft wurde.
Teil 2: Vorstellung der Sanierungsplanung
Im zweiten Teil wird die gutachterliche Zweitbewertung des Sanierungsvorschlags der Fa. Bauer, gutachterlich erstbewertet durch die Ingenieursozietät Katzenbach, den anwesenden Stadträten erläutert.
Hierzu ergänzende Informationen:
Um den Bau des RÜB Willigisbrücke weiterzuführen, muss die undichte Baugrube saniert werden. Wie in der PVS-Sitzung am 08.11.2022 berichtet wird die klassische Sanierung mit Andichtsäulen als wirtschaftlichste Lösung zur Erreichung einer dichten Baugrube angesehen. Die Sanierung soll möglichst schnell in Angriff genommen werden, um weitere Kosten durch Stillstandszeiten zu vermeiden.
Die Arge hat einen Sanierungsvorschlag erstellt und in Abstimmung mit Prof. Katzenbach die Sanierungsplanung erarbeitet. Prof. Katzenbach hat die Sanierungsplanung geprüft und mit Prüfanmerkungen freigegeben. Die Sanierungsplanung wurde anschließend auch dem Gutachterbüro ZAI zur Prüfung und Freigabe vorgelegt.
Grundlage für die Sanierungsplanung sind die Erkenntnisse aus dem Baugrund, Vermessung der HDI-Arbeiten und die Vermessung der Bohrpfahlwand durch 3D-Laserscan sowie die Bewertung des wahrscheinlichen Sanierungserfolgs durch Prof. Katzenbach anhand dreier exemplarischer und kritischer Stellen.
Verfahren:
- Die vorhandenen Andichtsäulen werden durch weitere Andichtsäulen ergänzt, so dass die Baugrube ganz von einer zweiten und teilweise dritten Reihe Betonsäulen umschlossen ist. Wo Andichtsäulen nicht außen hergestellt werden können, werden sie innen angeordnet.
- Es werden tiefliegende Düsenstrahlinjektionen eingebracht, die unter die Pfähle reichen und mögliche Fehlstellen zwischen Bohrpfahlwänden/Andichtsäulen und HDI-Sohle verschließen sollen.
- Einbringung einer zweiten, hochliegenden HDI-Schicht, die zur Aussteifung und Abdichtung von unten dient.