Inklusion an Aschaffenburger Schulen


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Bildungssenates, 06.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Bildungssenat 1. Sitzung des Bildungssenates 06.03.2024 ö Beschließend 1BS/1/1/24

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Seit 2009 gilt in Deutschland das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung in Deutschland (UN-Behindertenrechtskonvention, UN-BRK) und damit das Recht auf inklusive Bildung. In dieser Konvention werden die existierenden Menschenrechtsabkommen in Bezug auf Menschen mit Behinderungen konkretisiert. 

Ziel der UN-BRK ist es, die Chancengleichheit von Menschen mit Behinderungen zu fördern und ihre Diskriminierung in der Gesellschaft zu unterbinden. Sie verpflichtet Bund, Länder und Kommunen gleichermaßen. Dabei ist die Umsetzung der Konvention als gesamtgesellschaftliches, komplexes Vorhaben längerfristig und schrittweise angelegt. Die Umsetzung betrifft in Artikel 24 UN-BRK unter anderem auch den Bereich schulischer Bildung.

Er definiert inklusive Bildung: „Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung. Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen.“

Grundsätzlich haben Eltern ein Wahlrecht, ob sie ihre Kinder in eine Regelschule oder eine Förderschule einschulen lassen. In der Stadt Aschaffenburg gibt es an fast allen Schulen Kinder mit individuellen Bedarfen. Artikel 30 b des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) legt Inklusion als Aufgabe aller Schulen fest. Demnach können Kinder und Jugendliche mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf an der allgemeinen, wohnortnahen Schule unterrichtet werden. Der Mobile Sonderpädagogische Dienst (MSD) der Förderschule unterstützt dabei. Je nach Art des festgestellten Förderbedarfs besteht auch die Möglichkeit beim Bezirk von Unterfranken oder dem Jugendamt Unterstützung zu beantragen. 

Schulen können sich mit Zustimmung der zuständigen Schulaufsichtsbehörden und der beteiligten Schulaufwandsträger um ein besonderes Schulprofil „Inklusion“ bewerben. Aktuell besteht bei der Schiller-Grundschule, der Pestalozzi-Mittelschule und dem Kronberg-Gymnasium dieses Profil Die Schulen setzen auf Grundlage eines gemeinsamen Bildungs- und Erziehungskonzepts in Unterricht und Schulleben individuelle Förderung und Lernen für alle Schülerinnen und Schüler um. Die Ausformung der Arbeit an den Inklusionsschulen erfolgt unterschiedlich und nach den jeweiligen Möglichkeiten.

Seit 2023 gibt es zudem eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem Kronberg-Gymnasium, der Stadt Aschaffenburg und dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus. Ziel des Projektes ist es, zu erproben und aufzuzeigen, unter welchen Voraussetzungen und mit welchen Unterstützungsmaßnahmen die Inklusion von Schülerinnen und Schülern im Autismus-Spektrum an weiterführenden Schulen chancengerechter gelingen kann und welche Vernetzungen sowie Kooperationen im Schulbereich dabei hilfreich sind.

In der Stadt Aschaffenburg sind darüber hinaus in der Christian-Schad-Grundschule und der Hefner-Alteneck-Schule Partnerklassen der Comeniusschule eingerichtet. Dabei handelt es sich um eigenständige Klassen, die nach den Richtlinien der jeweiligen Schulart gebildet werden, jedoch eng miteinander kooperieren. Schülerinnen und Schüler einer Klasse der Förderschule und einer Klasse der allgemeinen Schule lernen hier phasenweise zusammen. 


Schulrätin xxx (für den Zuständigkeitsbereich des staatlichen Schulamtes) und Oberstudiendirektor xxx (für das Kronberg-Gymnasium) tragen für die jeweiligen Schularten in Aschaffenburg zum Sachstand der Inklusion an ihren Schulen vor.

.Beschluss:

I. Der Vortrag der Verwaltung über Inklusion an Aschaffenburger Schulen und der Vertreter*innen der Schulen über Inklusion an Aschaffenburger Schulen wird zur Kenntnis genommen.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.10.2024 09:59 Uhr