Umsetzung des Ladesäulenkonzeptes Entwurf Gestattungsvertrag


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 05.11.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 9. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 05.11.2024 ö Beschließend 2

.Beschlussvorschlag

I. Der Stadtrat nimmt den Gestattungsvertrag zur Kenntnis.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[  ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[ x ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Konzept der Ladeinfrastruktur in Aschaffenburg – Rückblick und Beschlusslage:

In einem ersten E-Ladekonzept (UVS 04/2017) wurde beschlossen:
1.        Erstausrüstung von Normalladern in allen Parkhäusern der Stadt und der Stadtwerke,
sowie Rathaus, Festplatz und P&R-Platz.
2.        Beobachtung und Prüfung des weiteren Bedarfs.

In dem Ladekonzept Ausbaustufe-II (PVS 07/2022) wurde zum einen die deutliche „Lade-Säulen-Nachverdichtung“ der AVG in ihren Parkhäusern vorgestellt – und eine detaillierte Bedarfserhebung beschlossen (Förderantrag). Für die AVG waren 2022 Normallader außerhalb der Parkhäuser nicht wirtschaftlich.

In dem aktuellen Ladekonzept (Ausbaustufe-III) soll nunmehr (PVS 07/2024) das „Ausrollen von Ladepunkten“ in allen Stadtteilen erfolgen. Hierzu hat das Amt für Stadtplanung und Klimamanagement eine Standort-Liste erarbeitet, um Marktagierenden diese Standorte zur Verfügung stellen zu können. Diese wurde im Juli 2024 vom Stadtrat zur Kenntnis genommen und gebilligt.


Auf Wunsch des Stadtrates wird der ausgearbeitete Gestattungsvertrag dem Planungs- und Verkehrssenat zur Kenntnis vorgelegt. Der Gestattungsvertrag wurde in Anlehnung an andere Kommunen erstellt und mit den beteiligten Ämtern abgestimmt.

Der Entwurf des Gestattungsvertrages ist als keine endgültige Fassung anzusehen, vielmehr als ein lebendiges Vertragswerk, welches nach einer Erprobung von wenigen Jahren nachgebessert werden könnte.

Auf Grundlage eines einheitlichen Gestattungsvertrages können die vorliegenden Anträge der Reihenfolge nach abgearbeitet werden. 
Das vorrangige Ziel muss sein, eine flächendeckende Ladeinfrastruktur im gesamtstädtischen Kontext zu errichten, um den Bürgerinnen und Bürger eine lokale Möglichkeit des Aufladens ihres E-Pkw’s zu bieten. Ebenso wird die Verkehrswende dadurch proaktiv begleiten und vorangebracht. Insbesondere elektrobetriebene Fahrzeuge werden für die auferlegten Klimaziele des Verkehrssektors unabdingbar sein, weswegen es eine ausreichend ausgebaute Ladeinfrastruktur benötigt. Denn nur mit einem zufriedenstellenden Angebot an Lademöglichkeiten werden Bürgerinnen und Bürger den Schritt zur Elektromobilität wagen.


Anhang:
Entwurf Gestattungsvertrag

Datenstand vom 05.11.2024 11:17 Uhr