Änderung des Tarifes der Verkehrsgemeinschaft am Bayer. Untermain (VAB) zum 09.12.2012


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Werksenates, 08.11.2012

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 7. Sitzung des Werksenates 08.11.2012 ö Vorberatend 6ws/7/6/12
Stadtrat (Plenum) 15. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 19.11.2012 ö Beschließend 4pl/15/4/12

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Allgemein
Die vom Plenum am 02.07.2012 beschlossene Tarifanpassung der Verkehrsgemeinschaft am Bayerischen Untermain (VAB), wurde auf Wunsch, der nach § 39 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) zuständigen Genehmigungsbehörde, der Regierung von Unterfranken, abgeändert.

Die Tarifwirkung bleibt in ihrer Höhe, wie am 02.07.2012 beschlossen, unverändert bei 3,31 %. Lediglich kleinere Korrekturen im Tarifgefüge wurden von der Regierung gefordert. Gegenüber der Vorlage vom 02.07.2012 wurden einige Preise, hauptsächlich in der Region (ab Preisstufe 3) angehoben. Damit sich die Tarifwirkung von 3,31% insgesamt nicht verändert, wurden die Preise überwiegend in der Preisstufe 2 abgesenkt. 

Veränderungen gegenüber dem Tarif vom 02.07.2012

























Neues Tarifblatt ab dem 09.12.2012 

.Beschluss:

Der, für den Stadtbusverkehr gemäß Stadtratsbeschluss vom 02.07.2012, geplanten Tarifanpassung der Verkehrsgemeinschaft am Bayerischen Untermain (VAB) wird gemäß der Beschlussvorlage mit Wirkung zum 09.12.2012 zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 2

Datenstand vom 31.03.2015 15:22 Uhr