Die vorgeschlagene Änderung der Straßenreinigungssatzung und des Straßenverzeichnisses ergibt sich aus dem geänderten Reinigungsbedarf einzelner Straßen bzw. Straßenabschnitte.
Wie bisher sind die Straßen in den Stadtteilen Gailbach und Obernau nicht im Straßenverzeichnis der Straßenreinigungssatzung aufgeführt und gehören somit nicht zum Anschlussgebiet entsprechend § 2.
Unabhängig davon sind die Straßen der beiden Stadtteile Gailbach und Obernau im Straßenverzeichnis der „Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter“ aufgeführt, da die Reinigungs-, Räum- und Streupflicht auch hier besteht.
Zu § 1 Nr. 1
Die Reinigungsklasse III* wurde aus praktischen Gründen in die Reinigungsklasse IV umbenannt. Das Computersystem kann III* nicht erfassen.
Die Reinigungsklasse V wurde eingeführt, um der tatsächlichen Reinigungshäufigkeit auf Grund der starken Verschmutzung in der Innenstadt gerecht zu werden.
Zu § 2 Nr. 1
Straßenabschnitte der Weißenburger Straße, der Goldbacher Straße und der Treibgasse wurden verschiedenen Reinigungsklassen zugeteilt. Die Bereiche, die von sehr vielen Fußgängern frequentiert werden, werden in die neue Reinigungsklasse V aufgenommen. Die übrigen Straßenabschnitte bleiben in der bisherigen Reinigungsklasse I bzw. III.
Neu aufgenommen in diese Reinigungsklasse wird das Dämmer Tor.
Zu § 2 Nr. 2
Wie schon erwähnt, wurde die bisherige Reinigungsklasse III* aus praktischen Gründen in Reinigungsklasse IV umbenannt. Aus diesem Grund sind Straßen, bei denen drei Mal wöchentlich die Geh- und Fahrbahn gereinigt wird, jetzt in Reinigungsklasse IV aufgelistet.
Neu in dieser Reinigungsklasse sind die Straßenabschnitte des Rossmarktes von der Ohmbachsgasse bis zur Sandgasse und der Sandgasse von der Erbsengasse bis zur Würzburger Straße.
Zu § 2 Nr. 3
Hier sind die Straßen aufgelistet, die in die neue Reinigungsklasse V mit täglicher Reinigung der Geh- und Fahrbahn aufgenommen werden.
Folgende Straßen waren in Reinigungsklasse III:
Ohmbachsgasse, Nebensteingasse, Treibgasse, Freihofgasse, Ludwigstraße.
Folgende Straßen waren in Reinigungsklasse III*:
Herstallstraße, Steingasse, Sandgasse von Wermbachstraße bis Erbsengasse, Frohsinnstraße, Goldbacher Straße von Weißenburger Straße bis Heinsestraße und Rossmarkt von Herstallstraße bis Badergasse.
Auf Grund der bisherigen Erfahrungen ist es erforderlich, die o. g. Straßen täglich zu reinigen. Dies erfolgte bereits in der Vergangenheit im Rahmen von zusätzlichen Reinigungen im Auftrag der Stadt Aschaffenburg. Das erhöhte Allgemeininteresse an sauberen Straßen in der Innenstadt wird jetzt durch eine stärkere Gewichtigkeit bei der Aufteilung des zehnprozentigen Gebührenanteils der Stadt Aschaffenburg berücksichtigt.
Die Erhöhung der Reinigungsklasse in der Ludwigstraße wurde auf Grund des Umbaus des gesamten Bahnhofsviertels notwendig. Als die Bushaltestellen noch entlang der Ludwigstraße waren, wurde dort täglich im Rahmen einer Auftragsreinigung gereinigt. Hinzu kommt, dass in diesem Bereich auch vermehrt Imbisse, Fastfoodketten und andere Läden mit hohem Kunden- und Abfallaufkommen angesiedelt sind. Aus diesen Gründen ist eine vermehrte Reinigung der Ludwigstraße notwendig.
Zu § 2 Nr. 4
Schreibfehler im Straßenverzeichnis.
Zu § 2 Nr. 5
Diese Straßen werden neu in das Straßenverzeichnis aufgenommen, die bereits gebaut wurden oder demnächst fertig gestellt werden und deren Reinigungsbedürfnis bei wöchentlich einer Reinigung liegt.
Es handelt sich um die Siegfried-Rischar-Straße, die Spatzenhohle, die Neugasse und die Ridingerstraße.
Die Werkleitung bittet, dem umseitigen Beschlussvorschlag zuzustimmen.