Die Mittelanforderung für das Rechnungsjahr 2013 wurde der Stadtkämmerei vorgelegt und eingehend besprochen. Die Aufstellung über die veranschlagten Haushaltsansätze lag während der Auslagefrist vor der Jugendhilfeausschusssitzung zur Einsichtnahme aus. Den stimmberechtigten und beratenden Mitgliedern wurde zusätzlich eine Ausfertigung dieser Aufstellung zugeleitet.
In dem vorliegenden Voranschlag sind nur die Haushaltsmittel und deren Ansätze enthalten, welche vom Jugendamt bewirtschaftet werden und für die entsprechende Unterlagen, Zuschussanträge usw. bis September 2011 eingereicht bzw. vorlagereif waren (siehe aber letzter Absatz); Personalausgaben und Ausgaben für andere Sachkosten wie Mieten, Versicherungen, Telefon, Heizung und Reinigung sowie Baumaßnahmen etc. sind nicht enthalten.
Aus nachfolgender Aufstellung ist die Veränderung der Gesamteinnahmen und –ausgaben gegenüber dem Vorjahr ersichtlich:
Jahresbeträge
(ohne Personalkosten, ohne BAföG)
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Ist 2011
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Soll 2012
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Soll 2012
+ (NH)
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Ansatz 2013
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Einnahmen (ohne BAföG)
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9.341.114
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9.308.900
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9.658.900
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9.398.500
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Ausgaben (ohne BAföG)
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19.135.615
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19.286.000
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19.606.500
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19.403.400
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Abgleich
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9.794.501
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9.977.100
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9.947.600
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10.004.900
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Kurz zur Systematik der beiliegenden Listen:
Auf den Seiten 1 – 7 sind die Einnahmen aufgelistet und summiert.
Auf den Seiten 8 – 12 folgen die Ausgaben. Dabei sind auch die Ansätze des Vermögenshaushalts aufgeführt. Man erkennt sie an der Anfangsziffer 9.
Bei der Kostenentwicklung setzt sich im Wesentlichen fort, was bereits im Nachtrag erkennbar war.
Bei einigen freien Trägern, die übertragene Aufgaben wahrnehmen, mussten Personalkostensteigerungen übernommen werden. (Abschnitt # 4700 u. # 4701)
Bei den Ferienmaßnahmen steigen die Kosten durch höhere Teilnehmerzahlen (# 4512). Das gleiche gilt für die Bereiche Jugendhaus (# 4600), JUKUZ (# 4601) und die Stadtteiljugendtreffs (# 4603, # 4605), wo das Angebot der Nachfrage angepasst wird. Wenn wir dabei noch berücksichtigen, dass auch die Jugendverbände ihr Angebot ausgeweitet haben, können wir hier eine sehr positive Entwicklung feststellen: Kinder und Jugendliche nutzen die Angebote, was nicht in allen Städten und Kreisen der Fall ist.
Die Betriebskostenförderung für Kindergärten nimmt vorerst nicht wesentlich zu. Das wird sich allerdings ändern, wenn neu gebaute Krippen in Betrieb gehen. Deutliche Steigerungen haben wir durch das neue Förderprogramm für Familienstützpunkte (# 4650.7060). Sie bleiben aber noch unter den Einsparungen, die entstehen, weil die 50,- € Zuschuss des Landes die bisherige freiwillige Leistung der Stadt ersetzt (Zuschuss zu den Kindergartengebühren im dritten Kindergartenjahr).
Auch der Ansatz für das Bildungsbüro steigt. Zwangsläufig, weil wir hier bei Null gestartet sind und wichtige Aufgaben, die in der Bildungsleitplanung festgelegt wurden, erfüllt werden müssen.
Noch nicht absehbar sind die notwendigen Kosten für den Ausbau der frühen Hilfen. Zum einen ist noch nicht absehbar, wann und in welchem Umfang freie Träger die notwendigen Angebote machen können. Zum anderen ist noch unklar welche Zuschüsse aus dem Kinderschutzgesetz bei den Kommunen ankommen werden und welchen Anteil das Land behalten wird. Wir sind hier in Sondierungen und Verhandlungen und beobachten die Entwicklung genau. Eine Anpassung der Ansätze wird wohl erst im Nachtrag 2013 möglich sein.
Wir halten diesen Bereich aber nach wie vor für die wichtigste Entwicklungsaufgabe in der Jugendhilfe. Für eine gute Umsetzung haben JHA und Stadtrat durch das Förderprogramm „Familienstützpunkte“ die Weichen richtig gestellt.