Ausweisung von zwei Eichen in der Obernauer Straße zum Naturdenkmal; - Beschluss zur Einleitung eines Unterschutzstellungsverfahrens - Antrag von Herrn Stadtrat Johannes Büttner vom 13.09.2011


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 05.12.2012

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 11. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 05.12.2012 ö Beschließend 7uvs/11/7/12

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Schreiben vom 13.09.2011 stellte Herr Stadtrat Büttner einen Antrag auf Unterschutzstellung von drei großen Eichen entlang der Obernauer Straße, in Ergänzung zu der Eiche an der Ecke Obernauer Straße/ Fischerhohle, die bereits durch das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz 2011/2012 unter Schutz gestellt wurde.

Als erster Verfahrensschritt wurde wie üblich der Baumberater beim Gartenamt um Stellungnahme gebeten. Dieser stellte fest, dass zwar alle drei Eichen aufgrund ihrer Größe erhaltenswürdig sind, aber nur zwei über eine einwandfreie Vitalitat verfügen. Eine der drei Eichen weist eine Faulstelle im unteren Stammbereich auf, sodass ein dauerhafter Erhalt nicht sicher ist.

Die Eichen sind jeweils um die 100 Jahre alt, haben einen Kronendurchmesser von ca. 14 - 20 m sowie einem Stammdurchmesser von jeweils ca. 80 - 100 cm.
Eine der Eichen ist in der aktuellen Stadtbiotopkartierung sogar als Biotop aufgeführt.

Gemäß § 28 Bundes-Naturschutzgesetz sind Naturdenkmäler Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen bis zu fünf Hektar, deren besonderer Schutz wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit oder aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen erforderlich ist.
Mehrere Objekte derselben Art können als ein Naturdenkmal unter Schutz gestellt werden, wenn die Besonderheit gerade in deren Gruppierung oder Zusammenstellung liegt.

Aus der Sicht des Naturschutzes ist es unumstritten, dass die Eichen aufgrund ihrer Größe, ihres Alters, sowie ihrer ökologischen Wertigkeit und der Bedeutung für das Stadtklima die Kriterien für ein Naturdenkmal erfüllen.

Eigentümerin einer Eiche ist die Stadt Aschaffenburg, die durch das Sachgebiet Liegenschaften ein generelles Einverständnis mit der Unterschutzstellung erteilt hat. Die zweite Eiche befindet sich in Privateigentum. Der Eigentümer wird im Verfahren beteiligt und darf mögliche  Einwände vorbringen.

In der Sitzung am 29.03.2012 sprach sich der Naturschutzbeirat mehrheitlich für ein Unterschutzstellungsverfahren aus, unter dem Vorbehalt, dass die Eiche mit der Faulstelle noch einmal untersucht und zudem geprüft wird, ob die angrenzende Baustelle zu einer Beeinträchtigung der Wasserversorgung der Eiche führt. Es erfolgte daraufhin eine weitere Inaugenscheinnahme durch den Baumberater mit dem Ergebnis, dass eine ausreichende Wasserversorgung gegeben ist, jedoch die Faulstelle in Verbindung mit einem Pilzbefall die Vitalität des Baumes einschränkt. Da der Baum auf einem städtischen Grundstück steht, ist die Pflege weiterhin gegeben.
Von einer Ausweisung zum Naturdenkmal sollte aber abgesehen werden.

Eine endgültige Entscheidung für eine Ausweisung als Naturdenkmal erfolgt im Rahmen des Unterschutzstellungsverfahrens. Hierbei wird auch entschieden, ob die zwei Eichen aufgrund ihrer räumlichen Nähe als ein Naturdenkmal ausgewiesen werden.

.Beschluss:

Der Umwelt- und Verwaltungssenat der Stadt Aschaffenburg stimmt der Einleitung eines
Verfahrens zur Ausweisung von zwei Eichen an der Obernauer Straße zum Naturdenkmal zu.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.03.2015 16:52 Uhr