Das Bayer. Landesamt für Maß und Gewicht, Mess- und Eichwesen, teilte dem Ordnungs- und Straßenverkehrsamt am 14.1.2013 mit, dass die durch die Änderung der Taxitarifordnung vom 28.11.2012 erforderliche Neueichung der Taxameter der einzelnen Fahrzeuge technisch nicht umgesetzt werden kann, da zwar ein Vielfaches der Streckeneinheit (5 Streckeneinheiten), aber nicht auch ein entsprechendes Vielfaches der Wartezeit erfasst ist.
Der bisherige § 6 Abs. 1 S. 2 TTO lautet:
„Der Mindestfahrpreis beträgt unter Einschluss einer Wegstrecke von 294,12 m 3,70 €.“
Der neue § 6 Abs. 1 S. 2 TTO lautet:
„Der Mindestfahrpreis beträgt unter Einschluss einer Wegstrecke von 294,12 m und unter Einschluss einer Wartezeit von 1 Minute und 21,8 Sekunden 3,70 €.“
Aus der Änderung ergeben sich keine Nachteile für die Kunden. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass sowohl Streckenlänge als auch Wartezeiten auf dieser kurzen Strecke eher unüblich sind, ist die Änderung für die Taxifahrer vertretbar.
Entwurf:
Änderungsverordnung
Verordnung der Stadt Aschaffenburg zur Änderung der Verordnung über den Taxitarif (Taxitarifordnung) vom 9. März 2007 (amtlich bekannt gemacht am 22. Juni 2007), zuletzt geändert durch Änderungsverordnung vom 28.11.2012 (amtlich bekannt gemacht am 7.12.2012), wird wie folgt geändert:
Auf Grund von § 51 Abs. 1 Sätze 1 und 3 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. August 1990 (BGBl. I S. 1690), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. November 2011 (BGBl. I S. 2272) und § 31 der Verordnung über Zuständigkeiten im Verkehrswesen (ZustVVerk) vom 22. Dezember 1998 (GVBl S. 1025, BayRS 9210-2-W zuletzt geändert durch Änderungsverordnung vom 28.11.2012 (amtlich bekannt gemacht am 7.12.2012), wird wie folgt geändert:
§ 6 Mindestfahrpreis:
§ 6 Abs. 1 S. 2 TTO erhält folgende Fassung:
„Der Mindestfahrpreis beträgt unter Einschluss einer Wegstrecke von 294,12 m und unter Einschluss einer Wartezeit von 1 Minute und 21,8 Sekunden 3,70 €.“
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Aschaffenburg, X.X.2013
Stadt Aschaffenburg
Klaus Herzog
Oberbürgermeister