Führen des Zusatzes "Volksschule" durch die Schillerschule; - Antrag von Herrn Stadtrat Prof. Dr. Winfried Bausback vom 30.01.2013


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 04.03.2013

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 4. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 04.03.2013 ö Beschließend 6pl/4/6/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Wirkung vom 01.08.2012 wurden gem. Art. 6 Abs. 2 Buchst. a und b Bayerisches Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG) Grund- und Mittelschulen als eigenständige Schularten festgesetzt. Damit sind die Bezeichungen der Schulen, die bislang die Bezeichung „Volksschule“ in ihrem Namen führten, gem. Art. 29 Abs. 1 Satz 1 BayEUG mit Rechtsverordnung entsprechend anzupassen. Die nach Art. 29 Abs. 1 Satz 3 BayEUG verliehenen Beinamen bleiben hierbei erhalten.

Den Grundschulen ist in Art. 29 Abs. 1 Satz 5 BayEUG die Möglichkeit gegeben, gemeinsam mit dem Sachaufwandsträger bei der zuständigen Regierung den Zusatz „(Volksschule)“ zu beantragen.
Die Schulleiterin der Schillerschule beantragte mit Schreiben vom 06.02.2013 die Führung dieses Zusatzes; sie bestätigte gleichzeitig, dass die Lehrerkonferenz und der Elternbeirat diesem Antrag zugestimmt haben.

Die Bezeichung der Schule lautet dann: Schiller-Grundschule „(Volksschule)“ Aschaffenburg. Wie die Regierung von Unterfranken in einem Schreiben vom 08.01.2013 an das Staatliche Schulamt mitteilte, ist die Änderung der Schulbezeichnung zum 01.05.2013 vorgesehen.

.Beschluss:

Die Stadt Aschaffenburg beantragt gemeinsam mit der Schillerschule Aschaffenburg bei der Regierung von Unterfranken, den Zusatz „(Volksschule)“ zu führen. Die Schulbezeichnung lautet dann Schiller-Grundschule „(Volksschule)“ Aschaffenburg.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 35, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.03.2015 16:21 Uhr