Umbau zweier ehemaliger US-Wohnblöcke und Neubau eines Zwischenhauses zur Schaffung von Gewerbeflächen und Wohnungen (43 WE) auf dem Baugrundstück Fl-Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Würzburger Str. 158 und 162 durch die Wohnstudio M GmbH Aschaffenburg.
Daten angezeigt aus Sitzung:
2. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 06.03.2013
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Firma Wohnstudio M GmbH, Aschaffenburg, beantragt mit Bauantrag, eingegangen am 14.02.2013, die bauaufsichtliche Genehmigung zum Umbau zweier ehemaliger US-Wohnblöcke und Neubau eines Zwischenhauses zur Schaffung von Gewerbeflächen und Wohnungen (43 WE) auf dem Baugrundstück Teilfläche aus Fl-Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Würzburger Str. 158 und 162 in Aschaffenburg.
Nach der planungsrechtlichen Stellungnahme des Stadtplanungsamtes vom 25.02.2013 liegt das Bauvorhaben nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes und ist deshalb nach § 34 BauGB zu beurteilen. Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht dem Gebietstyp „Mischgebiet“, so dass das Vorhaben seiner Nutzungsart nach auf dem Baugrundstück zulässig ist.
Das Bauvorhaben ist nach den bauordnungsrechtlichen Vorschriften unter der Voraussetzung dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden und bei Einhaltung von erforderlichen Planänderungen genehmigungsfähig.
Unter den genannten Voraussetzungen wird dem Umwelt- und Verwaltungssenat die Zustimmung zur Erteilung der Baugenehmigung vorgeschlagen. Die Baugenehmigung wird erst erteilt werden, wenn die genannten Auflagen, sowie die sich aus dem Verfahren ergebenden Auflagen und Bedingungen der Fachbehörden erfüllt sind.
.Beschluss:
Der Firma Wohnstudio M GmbH, Aschaffenburg,
wird die bauaufsichtliche Genehmigung zum Umbau zweier ehemaliger US-Wohnblöcke und Neubau eines Zwischenhauses zur Schaffung von Gewerbeflächen und Wohnungen (43 WE) auf dem Baugrundstück Teilfläche aus Fl-Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Würzburger Str. 158 und 162 in Aschaffenburg, entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen unter der Voraussetzung erteilt, dass die planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Auflagen zur Änderung des Bauvorhabens sowie die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und Stellen beachtet werden.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 31.03.2015 16:22 Uhr