Markt Stockstadt Änderung des Flächennutzungsplans (9. Änderung) - Beteiligung der Stadt Aschaffenburg nach § 3 Absatz 2 und § 2 Absatz 2 BauGB - Stellungnahme der Stadt Aschaffenburg


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 16.04.2013

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 4. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 16.04.2013 ö Beschließend 6pvs/4/6/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Schreiben vom 12.02.2013 hat der Markt Stockstadt die Stadt Aschaffenburg als Träger öffentlicher Belange an der Änderung des Flächennutzungsplans (9. Änderung) beteiligt.

Der Markt Stockstadt ändert seinen Flächennutzungsplan insgesamt in zehn Teilbereichen. Sie betreffen abzubauende Hochspannungsfreileitungen und die damit verbundene Neufestlegung von Flächen für weggefallene Schutzstreifen sowie neue Darstellungen von Nutzungsarten im Kernbereich der Gemeinde. Belange der Stadt Aschaffenburg sind bei diesen Änderungen nicht berührt.

Im Südwesten der Marktgemeinde erfolgt die Darstellung eines neuen Gewerbegebietes mit einer Flächengröße von 14 Hektar, direkt angrenzend an die Bundesstraße 26. Östlich der Kreisstraße AB16 und südlich der B26 wird gegenüber dem großflächigen Einzelhandelsstandort eine Sonderbaufläche Parkplatz zurückgenommen.

Die gewerbliche Neuausweisung des Marktes Stockstadt stärkt aus Sicht der Stadt Aschaffenburg den regional bedeutsamen Arbeitsschwerpunkt am südwestlichem Siedlungsrand von Stockstadt / Aschaffenburg mit dem Bayernhafen und der Gewerbegebiete im Südwesten Aschaffenburg.

Diese Gewerbeflächenkonzentration, bei der auch die aktuellen erforderlichen Planungs-überlegungen der Stadt Aschaffenburg zur Ausweisung eines neuen Gewerbegebietes westlich Schönbusch, zu berücksichtigen sind, die im Zuge der Neuaufstellung Flächennutzungsplan 2030 angestellt werden, erfordert die Sicherstellung einer leistungsfähigen Verkehrsinfrastruktur. Die Stadt Aschaffenburg bittet daher im Zuge der Flächennutzungsplanänderung des Marktes Stockstadt die Flächenausweisung so zu gestalten, dass ein leistungsfähiger Aufbau des Knotens B 26 / AB 16 ermöglicht bleibt.

Die Änderungen der Sonderbaufläche Parkplatz in landwirtschaftliche Fläche wird aus der Sicht der Stadt Aschaffenburg begrüßt.

Die Stadt Aschaffenburg regt an, die Planungsüberlegungen beider Gebietskörperschaften über die Ebene der Flächennutzungsplanung hinaus auch weiterhin sehr eng miteinander abzustimmen.

.Beschluss:

Die Stellungnahme der Stadt Aschaffenburg zur Änderung des Flächennutzungsplans des Marktes Stockstadt wird gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Stellungnahme (Anlage 4) bei der Marktgemeinde Stockstadt einzureichen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.03.2015 16:28 Uhr