Neubau einer Fahrzeughalle (4 Stellplätze) an der Feuerwache Aschaffenburg;
- Kostenmehrung
- Bereitstellung zusätzlicher Finanzmittel im Nachtragshaushalt
Daten angezeigt aus Sitzung:
7. Sitzung des Hauptsenates, 13.05.2013
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
In der Beschlussvorlage für den Planungs- und Verkehrssenat vom 24.07.2012 gab es vom Architekturbüro Grimm
einen Gesamtkostenansatz von 382.070,16 € brutto.
Dabei ging die Planung noch davon aus, dass die Entwässerung der Fahrzeughalle an den bestehenden Entwässerungskanal der Feuerwache angeschlossen werden kann.
Entsprechend den Auflagen der Baugenehmigung vom 20.11.2012, war zu prüfen ob der bestehende Entwässerungskanal die zusätzlich anfallenden Wassermengen der Fahrzeughalle aufnehmen kann. Zusätzlich war der vorhandene Hausanschlusskanal mittels TV - Befahrung zu untersuchen.
Die Prüfung ergab, dass der vorhandene Durchmesser des Entwässerungskanals entsprechend der heutigen DIN nicht mehr für die zusätzlich anfallende Wassermenge der Fahrzeughalle ausreicht.
Die TV – Befahrung des bestehenden Abwasserkanals hat ergeben, dass keine Sanierung nötig ist und ein Austausch der Leitung gegen einen größere Kanal nicht sinnvoll und als Hausanschluss bei einem DN 300 Kanal in der Straße, laut Aussage des Tiefbauamtes nicht möglich ist.
Deshalb wird es nötig, eine eigene neue Entwässerungsleitung von der Fahrzeughalle bis zum Straßenkanal (ca. 108 m) zu führen und dort mit einem Hausanschluss anzuschließen.
Das Beauftragte Büro FKS Beratende Ingenieure Fernkorn Klug, Aschaffenburg, hat hierfür Kosten inkl. Nebenkosten von ca. 60.000,00 € brutto berechnet.
Diese Kosten sind bisher im Haushaltsansatz nicht abgedeckt. Das Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft schlägt vor, die Mehrkosten von 60.000,00 € im Nachtragshaushalt einzustellen.
.Beschluss:
Der Stadtrat stimmt der Kostenmehrung von 60.000,00 € für die Entwässerung des Neubaues einer Fahrzeughalle an der Feuerwache, Südbahnhofstraße 21, 63739 Aschaffenburg, zu.
Die Verwaltung wird beauftragt, diese zusätzlichen Mittel auf der Haushaltsstelle 1.1300.9453 im Nachtragshaushalt einzustellen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 31.03.2015 16:32 Uhr