Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Unterhainstraße
Daten angezeigt aus Sitzung:
6. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 18.06.2013
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mehrere Haushalte der Unterhainstraße im Abschnitt zwischen der Lindestraße und Ortsrand haben sich über die hohen Geschwindigkeiten beschwert. Auf einem Ortstermin des Tiefbauamts mit den Bewohnern wurden daher verkehrsberuhigende Elemente gefordert.
Vom Tiefbauamt wurde zunächst ein Auftrag an das Büro Habermehl+Follmann vergeben, Verkehrsstärke und Geschwindigkeit je Fahrtrichtung in der Unterhainstraße zu messen. Aus den Dreitagesmessungen wurde im Mittel eine Verkehrsbelastung von ca. 1.050 Kfz/Tag festgestellt. Das Ergebnis deckt sich mit einer Zählung des Stadtplanungsamt vom 08.06.2010 – damals wurden 1.170 Fahrzeuge mittels Zählung in den Spitzenstunden festgestellt.
Bei den Dreitagesmessungen wurde auch die Fahrgeschwindigkeit am Beginn der Tempo-30-Zone verdeckt registriert. Dabei wurden folgende Werte ermittelt:
Richtung Schweinheim:
v85 = 50 km/h (85% der Verkehrsteilnehmer fahren 50 km/h oder weniger)
v50 = 41 km/h (50% der Verkehrsteilnehmer fahren 41 km/h oder weniger)
Richtung Obernauer Straße:
v85 = 56 km/h (85% der Verkehrsteilnehmer fahren 56 km/h oder weniger)
v50 = 47 km/h (50% der Verkehrsteilnehmer fahren 47 km/h oder weniger)
Auf einem weiteren Ortstermin wurden die Standorte für Fahrbahnkissen festgelegt. Diese sollen vorerst nicht aus Beton, sondern mittels Asphalt hergestellt werden.
Von einer Neuordnung des ruhenden Verkehrs wird abgesehen. Die vorhandenen Parkflächen sind seit langem eingeführt – Ergänzungen sind nicht möglich.
.Beschluss:
1. Dem Einbau von zwei Asphaltkissen in der Unterhainstraße wird zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, in der Unterhainstraße zwischen Lindestraße und Seebornstraße ein Zonenhalteverbot auszuweisen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 31.03.2015 16:38 Uhr