Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes: Vorlage von erweiterten Führungszeugnissen bei Ehrenamtlichen in der Jugendarbeit - Vereinbarungen mit Vereinen und Trägern
Daten angezeigt aus Sitzung:
2. Sitzung des Jugendhilfeausschusses, 04.07.2013
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Das Bundeskinderschutzgesetz verpflichtet Träger der Jugendarbeit, auch von Ehrenamtlichen die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses zu verlangen.
Die genauen Modalitäten sind im Gesetzestext nicht beschrieben. Es gab deshalb ein langes Abstimmungsverfahren, an dem unter anderem Vertreter der Jugendverbände, des bayerischen Jugendrings, des Landesjugendamts und des Landesjugendhilfeausschuss beteiligt waren.
Ergebnis des Verfahrens war die vorliegende Mustervereinbarung.
Das Thema wurde auf der Frühjahrsvollversammlung des Stadtjugendrings vorgestellt und diskutiert. Am 11.06.2013 traf sich eine Arbeitsgruppe aus Vertretern verschiedener Träger, des Stadtjugendrings und des Jugendamts und analysierte die Mustervereinbarung. Die Vereinbarung verpflichtet die Vereine grundsätzlich, von allen Ehrenamtlichen die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses zu verlangen. Es werden aber auch die Möglichkeiten von Ausnahme- regelungen dargestellt. Deshalb kann die Mustervereinbarung von allen Vereinen unterzeichnet werden. Änderungen an dieser Vorlage würden die Gefahr bergen, rechtliche oder fachliche Fehler zu machen. Deshalb empfehlen wir den Beschluss, die Vorlage unverändert zu verwenden.
An Vereine, die keine Vereinbarung abschließen, können keine Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln gezahlt werden.
.Beschluss:
Der Ausschuss beschließt:
1. Das Jugendamt wird beauftragt, Vereinbarungen mit allen Vereinen und Trägern abzuschließen, die Jugendarbeit anbieten.
2. Dazu ist die Mustervereinbarung des Landesjugendhilfeausschusses (Anlage) zu verwenden, die die Vorlage von erweiterten Führungszeugnissen von Ehrenamtlichen in der Jugendarbeit regelt.
3. Die Vereinbarung ist möglichst bald zu schließen, spätestens aber bis 01.05.2014.
4. Vereinen, die keine Vereinbarung abschließen, können keine Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln gewährt werden.
5. Diese Beschlussvorlage soll auch im Plenum und im Sportsenat eingebracht werden.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 31.03.2015 15:59 Uhr