Baulandumlegung "Westlich Rotäckerstraße"; - Umlegungsvermessung


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung des Hauptsenates, 15.07.2013

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Hauptsenat 10. Sitzung des Hauptsenates 15.07.2013 ö Beschließend 2hs/10/14/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1        Sachstand
Der Stadtrat (Plenum) hat am 06.12.2004 für den Bereich des Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen der bestehenden Bebauung westlich der Rotäckerstraße, Hubweg, westlicher Begrenzung und Bischbergstraße, Nr. 5/27, die Baulandumlegung angeordnet.

Am 05.06.2013 hat der Umlegungsausschuss der Stadt die Umlegung angeordnet. Die Umlegung führt die Bezeichnung „Westlich Rotäckerstraße“. Dieser Beschluss wurde am 14.06.2013 im amtlichen Teil des Main-Echo (Amtsblatt) öffentlich bekanntgemacht.


2        Weitere Vorgehensweise
Die amtliche Vermessung des Umlegungsgebietes (Umringvermessung sowie Zuteilungsvermessung) muss durch das Staatliche Vermessungsamt Aschaffenburg durchgeführt werden.

3        Kosten
Die Kosten der Vermessung ergeben sich aus der Verordnung über die Benutzungsgebühren der staatlichen Vermessungsämter (GebOVerm) vom 15.03.2006.

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Anzahl der im Rahmen der Baulandumlegung gebildeten Zuteilungsflurstücke. Nachdem diese nicht bekannt ist, kann keine genaue Höhe der anfallenden Kosten angegeben werden. Unter der Annahme von 100 neu gebildeten Zuteilungsflurstücken würden sich folgende Gebühren ergeben:

Da zu Beginn der Baulandumlegung zunächst nur die Umringvermessung (Bestandsvermessung) stattfindet, werden 2013 Vermessungskosten in Höhe von ca. 30.000 € anfallen. Der Restbetrag wird zum Abschluss des Umlegungsverfahrens (Vermessung der neu gebildeten öffentlichen und privaten Grundstücke) anfallen.

4        Vergabeempfehlung
Die Umlegungsvermessung ist zwingend durch das örtlich zuständige Vermessungsamt durchzuführen. Zur weiteren Durchführung der Baulandumlegung „Westlich Rotäckerstraße“ wird empfohlen, dem Staatlichen Vermessungsamt Aschaffenburg den Auftrag zur Umlegungsvermessung zu erteilen.

.Beschluss:

Der Beauftragung des Staatlichen Vermessungsamtes Aschaffenburg mit der Vermessung des Umlegungsgebietes „Westlich Rotäckerstraße“ im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 5/27 wird zugestimmt.

Die Abrechnung der Gebühren erfolgt gemäß der GebOVerm, wobei sich die Gebührenhöhe nach der Anzahl der Zuteilungsflurstücke richtet (§ 8 GebOVerm). Da diese derzeit noch nicht bekannt sind, ist auch keine genaue Angabe der Gebührenhöhe möglich. Unter Heranziehung von Erfahrungswerten anderer Umlegungen (voraussichtliche Anzahl der Zuteilungsgrundstücke) ist mit Gebühren in Höhe von ca. 100.000,-- € zu rechnen. Hiervon fallen 2013 ca. 30.000,-- € an.

Die Finanzierung erfolgt über die Haushaltsstelle 0.6141.8414 (Bodenordnungsverfahren).

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 2

Datenstand vom 31.03.2015 16:03 Uhr