Vertrag über die Mitbenutzung der Kreismülldeponie Stockstadt;
Gemeinsame Kostentragung von Stadt und Landkreis für nicht durch Dritte getragene Aufwendungen im Zusammenhang mit Investitionsmaßnahmen und den Betrieb der Deponie
- Abrechnung für die Jahre 2008, 2009 und 2010
Daten angezeigt aus Sitzung:
4. Sitzung des Werksenates, 18.07.2013
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Im Vertrag über die Mitbenutzung der Kreismülldeponie Stockstadt vom 29.12.1988/31.01.1989 musste sich die Stadt gegenüber dem Landkreis verpflichten, die während oder nach dem Betrieb der Deponie anfallenden Aufwendungen für Investitionen, Betrieb und Nachsorgemaßnahmen, die nicht durch die laufenden Entgelte abgedeckt werden können, gemeinsam mit dem Landkreis nach bestimmten Schlüsseln mitzutragen. Diese Schlüssel orientieren sich im Prinzip an dem Verhältnis der Müllmengen, die Stadt und Landkreis abgelagert haben.
Bei diesen ungedeckten Aufwendungen handelt es sich um Kosten, die bei der Kostenkalkulation der Deponie nicht vorhersehbar waren oder durch zusätzliche Auflagen der Genehmigungs-behörden entstanden sind. Diese ungedeckten Kosten wurden dem Landkreis vom Deponie-betreiber in Rechnung gestellt, der Landkreis wiederum fordert nunmehr von der Stadt den auf die Stadt entfallenden Anteil.
Nach der letzten Kostenzusammenfassung belief sich die Landkreisforderung bisher auf 4.405.960,23 €. Hierin waren alle bekannten Investitionsmehrkosten und Nachsorgekosten bis 2010 enthalten.
Mit Schreiben vom 30.12.2011, 05.12.2012 und 07.12.2012 übersandte der Landkreis Aschaffenburg den Stadtwerken Aschaffenburg die Kostenabrechnung für das Jahr 2008, 2009 und 2010 mit der Bitte um Prüfung.
Für 2008 ergibt sich für die Stadt Aschaffenburg derzeit ein zu leistender Betrag in Höhe von 159.897,84 €, für das Jahr 2009 ein zu leistender Betrag in Höhe von 257.177,04 € und für das Jahr 2010 ein zuleistender Betrag in Höhe von 102.556,71 €. Auf Grund der geleisteten Abschlagszahlung in Höhe von 120.000,00 €, ergibt sich hieraus ein Guthaben im Jahr 2010 in Höhe von 17.443,29 €.
Die Abrechnung für das Jahr 2011 wird in diesem Jahr noch folgen. Für die zu erwartenden Betriebs- und Investitionskosten waren im Wirtschaftsplan 2005 300.000 € vorgesehen, die rückgestellt wurden. Für diese Kosten und die der anschließenden Nachsorgephase wurden in den vergangenen Jahren Rückstellungen von 7,25 Mio. € gebildet, von denen für die Abrechnungs-jahre 2004 - 2010 insgesamt 977.640,34 € und je 120.000,00 € als Abschlag für die Jahre 2010, 2011 und 2012 ausgezahlt wurden. Die Abfallgebühren werden hierdurch nicht zusätzlich belastet.
.Beschluss:
Aufgrund der Verpflichtungen aus dem Mitbenutzungsvertrag vom 29.12.1988/31.01.1989 wird zustimmend zur Kenntnis genommen, dass die Stadtwerke Aschaffenburg an den Landkreis
Aschaffenburg für nicht durch Dritte getragene Aufwendungen im Zusammenhang mit Investitionsmaßnahmen, dem Betrieb und der Nachsorge der Deponie Stockstadt weitere Abschläge auf die nachgewiesenen Kosten für 2008 in Höhe von 159.897,84 € und für 2009 in Höhe von 257.177,04 € nach Verrechnung mit dem Guthaben von 17.443,29 € für das Jahr 2010 insgesamt einen Betrag in Höhe von 399.631,59 € zu zahlen hat.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 31.03.2015 16:07 Uhr