Nutzungsänderung und Umbau des Wohn- und Geschäftshauses zu 24 Studentenapartements und 8 Wohnungen auf dem Baugrundstück Fl.-Nr.: xxx, Würzburger Straße 50-52, Gemarkung Aschaffenburg, durch Fa. RJ Wohnungsbaugesellschaft mbH, Aschaffenburg
Daten angezeigt aus Sitzung:
7. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 18.09.2013
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Planunterlagen vom 05.08.2013, eingegangen bei der Stadt Aschaffenburg am 08.08.2013 beantragt die Fa. RJ Wohnbaugesellschaft mbH, Aschaffenburg die bauaufsichtliche Genehmigung zur Nutzungsänderung des Wohn- und Geschäftshauses Würzburger Str. xxx, Fl.-Nr.: xxx, Gemarkung Aschaffenburg zu 24 Studentenwohnungen und 8 Wohnungen.
In dem Gebäude soll die Gastronomie im Erdgeschoss sowie die Wohnungen im 1. und 2. Obergeschoss zu Studentenapartements und die Räume im 3. Obergeschoss und Dachgeschoss zu insgesamt 8 Wohnungen umgebaut werden.
Nach der planungsrechtlichen Stellungnahme des Stadtplanungsamtes vom 12.08.2013 liegt das Bauvorhaben nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. Die sich aus der Umgebung ableitende Gebietskategorie der Baunutzungsverordnung wird als „Mischgebiet“ bewertet. Die Planung mit Studentenapartements und 8 Wohnungen sind deshalb der Nutzungsart nach zulässig.
In bauordnungsrechtlicher Hinsicht ist das Bauvorhaben genehmigungsfähig. Die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen sind zu beachten. Unter den genannten Voraussetzungen wird im Umwelt- und Verwaltungssenat die Zustimmung zur Erteilung der Baugenehmigung vorgeschlagen.
.Beschluss:
Der Fa. RJ Wohnungsbaugesellschaft mbH, Aschaffenburg, wird die bauaufsichtliche Geneh-migung zur Nutzungsänderung des Wohn- und Geschäftshauses Würzburger Str. 50 – 52 zu 24 Studentenapartements und 8 Wohnungen auf dem Baugrundstück Fl.-Nr.: xxx, Gemarkung Aschaffenburg, entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen unter der Voraussetzung erteilt, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbe-hörden und –stellen beachtet werden.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 31.03.2015 16:14 Uhr